t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalKiel

Entschärfte Corona-Regeln treten im Norden in Kraft


Kiel
Entschärfte Corona-Regeln treten im Norden in Kraft

Von dpa
01.03.2022Lesedauer: 2 Min.
FFP2-MaskeVergrößern des BildesEine FFP2-Maske liegt auf einem Tisch. (Quelle: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Hotels, Restaurants, Kultur- und Freizeitveranstaltungen stehen in Schleswig-Holstein von diesem Donnerstag an wieder allen offen. Besucher müssen aber noch eine Schutzimpfung gegen Covid-19 nachweisen, von einer Erkrankung genesen sein oder einen negativen Corona-Test vorlegen (3G-Regel). Das Kabinett beschloss am Dienstag die angekündigten Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung. Danach werden die bisherigen 2G- und 2G-plus-Regelungen weitgehend durch 3G ersetzt. Bei 2G plus hatten nur Geimpfte und Genesene Zutritt beispielsweise zu Gaststätten, wobei sie auch noch einen frischen Negativ-Test brauchten. Maskenpflicht bleibt in Innenbereichen überwiegend bestehen.

Die Öffnungsmaßnahmen hatte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am 15. Februar angekündigt. Die Regierung begründete den weiteren Schritt in Richtung Normalität mit der vergleichsweise hohen Impfquote und der Tatsache, dass Kliniken keine Überlastung droht. Bei Großveranstaltungen entfallen weitere Kapazitätsbeschränkungen.

GASTSTÄTTEN: Es gelten 3G und weiterhin Maskenpflicht abseits fester Plätze. Die Maskenpflicht entfällt bei geschlossenen Privatveranstaltungen wie Familienfeiern in gesonderten Räumen, wenn sich dort keine anderen Gäste aufhalten.

FREIZEIT- und KULTUREINRICHTUNGEN: In geschlossenen Räumen gilt 3G. Es entfällt die Maskenpflicht, wenn nicht mehr als 100 Besucher zeitgleich anwesend sind und diese sich auf festen Sitz- oder Stehplätzen aufhalten.

SPORT: Innerhalb geschlossener Räume nunmehr 3G. Dies gilt auch für Saunen, Dampfbäder oder Whirlpools.

DISKOTHEKEN: 2G plus. Masken müssen nicht getragen werden.

KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN: 3G und Maskenpflicht. Für medizinisch oder pflegerisch notwendige Tätigkeiten gelten weiterhin keine Vorgaben des Impf-, Genesenen- oder Testnachweises der Kunden.

BEHERBERGUNGSBETRIEBE: 3G. Ungeimpfte müssen täglich einen negativen Test vorlegen.

VERANSTALTUNGEN DRINNEN: 3G in geschlossenen Räumen bei bis zu 500 Teilnehmern. Bei höchstens 100 zeitgleich anwesenden Gästen, die sich passiv verhalten und feste Plätze haben, entfällt auch die Maskenpflicht. Bei mehr als 500 Teilnehmern 2G; es dürfen also vollständig Geimpfte oder Genesene kommen. Gefordert sind feste Sitz- oder Stehplätze, die gleichmäßig verteilt sein müssen. Insgesamt sind bis zu 6000 Gäste zugelassen, zum Beispiel beim Handball. Maskenpflicht.

VERANSTALTUNGEN DRAUßEN: Keine Vorgaben bei bis zu 500 Teilnehmern; bei mehr gilt 2G. Insgesamt sind bis zu 25.000 Gäste erlaubt. Die zuständige Behörde kann auf Antrag Ausnahmen von dieser Obergrenze zulassen. Maskenpflicht bei mehr als 500 Gästen. Flohmärkte und Volksfeste mit mehr als 500 Besuchern sind unter den Auflagen 2G und Maskenpflicht ebenfalls möglich.

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Norden ist zuletzt wieder gestiegen. Die Zahl der bestätigten Infektionsfälle pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen betrug am Montag 876,9, nach 770,4 eine Woche zuvor. Das ist nur noch der viertniedrigste Wert in Deutschland, nachdem das Land lange Zeit den geringsten hatte. Es wurden 4920 Corona-Neuinfektionen registriert, vor einer Woche waren es 3522.

Die geänderte Verordnung gilt bis zum 19. März. Am Tag danach sollen laut Regierungsmitteilung vom 15. Februar in den genannten Bereichen auch die 3G-Regelungen fallen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website