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Prozess gegen Ex-Bürgermeister in mühsamer Beweisaufnahme


Mainz
Prozess gegen Ex-Bürgermeister in mühsamer Beweisaufnahme

Von dpa
24.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Marcus HeldVergrößern des BildesMarcus Held (SPD), ehemaliger Bürgermeister von Oppenheim und Bundestagsabgeordneter. (Quelle: Andreas Arnold/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Der Untreue- und Korruptionsprozess gegen den ehemaligen Oppenheimer Bürgermeister Marcus Held (SPD) wird in der achten Woche seit Beginn der Verhandlungen von Befangenheitsanträgen und Erinnerungslücken geprägt. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Eckert teilte am Donnerstag im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Mainz mit, dass ein erster Befangenheitsantrag der Verteidigung abgelehnt sei. Bei zwei weiteren steht die Entscheidung noch aus.

Es gebe keinen Anlass, an der Unvoreingenommenheit der Schöffen zu zweifeln, sagte Richter Eckert. In dem abgelehnten Antrag bezogen sich die Verteidiger Helds und der beiden Mitangeklagten auf das vom Gericht angeordnete Selbstleseverfahren. In einem solchen Verfahren werden Dokumente in die Verhandlung eingeführt, ohne mündlich verlesen werden zu müssen. Die Verteidigung kritisierte, dass der Datenträger mit den dafür bestimmten Dokumenten weitere Akten wie Vernehmungsprotokolle von Zeugen enthalten habe, die die beiden Schöffen und die Ergänzungsschöffin beeinflussen könnten.

Die Laienrichter hätten erklärt, sich an die Anordnung zum Selbstleseverfahren gehalten und keine weiteren Dokumente gelesen zu haben, sagte Eckert. Es sei außerdem nicht nachvollziehbar, dass Schöffen derart von Akten beeinflusst werden könnten, dass ihre Fähigkeit zu einem unvoreingenommenen Urteil Schaden nehme. Schließlich müssten sich Schöffen auch von Wertungen freimachen, die sich etwa aus der Berichterstattung in Medien ergeben könnten.

Zwei weitere Befangenheitsanträge richten sich gegen einen einzelnen Schöffen. Die Verteidiger zweifeln an dessen Unvoreingenommenheit, weil er in einer Sitzungspause acht Minuten lang mit einem Zuschauer im Gerichtssaal über das Verfahren gesprochen habe. Dabei führten die Verteidiger an, dass beide der CDU angehörten. In dem Verfahren gegen das ehemalige SPD-Stadtoberhaupt sei die Neutralität des Schöffen fraglich.

In dem Prozess geht es um Maklercourtagen beim Ankauf von Grundstücken in Oppenheim in Gesamthöhe von rund 200 000 Euro. Im Gegenzug sollen die Mitangeklagten Spenden an den SPD-Ortsverein über 24 600 Euro überwiesen haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem zuvor verabredeten Zusammenhang zwischen Maklercourtagen und Spenden aus und hat die Spenden daher als getarntes Bestechungsgeld bezeichnet. Held, der für die SPD im Bundestag sitzt, werden Untreue, Betrug, Bestechlichkeit sowie Verstöße gegen das Parteiengesetz vorgeworfen.

Bei der Fortsetzung der Beweisaufnahme verwiesen Zeuginnen und Zeugen auch am Donnerstag darauf, dass sie keine detaillierten Erinnerungen mehr an die Grundstücksgeschäfte der Jahre 2014 hätten. Eine der Verkäuferinnen, die für die CDU im Stadtrat von Oppenheim saß, sagte, sie könne sich auch nicht mehr genau erinnern, von wann bis wann sie dem Stadtparlament angehört habe.

Ein Rechtsanwalt sagte aus, es habe für seine Frau und ihn keinen Grund gegeben, das ehemalige Weinbergsgrundstück schnell zu verkaufen. Es habe keine weiteren Interessenten gegeben als die Stadt Oppenheim. Auch hätten sie nicht versucht, einen höheren Preis als den von der Stadt angebotenen zu erzielen. Mehrere Zeugen sagten, dass Bürgermeister Held direkt auf sie zugegangen sei. In einer Erklärung zu den Zeugenaussagen der vergangenen Woche sagte Verteidiger Felix Rettenmaier, diese hätten gezeigt, dass sein mitangeklagter Mandant entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft durchaus Vermittlungsleistungen im Auftrag der Stadt Oppenheim erbracht habe.

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