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Neue Kredite gegen die Pandemie waren verfassungskonform


Mainz
Neue Kredite gegen die Pandemie waren verfassungskonform

Von dpa
01.04.2022Lesedauer: 3 Min.
Verfassungsgerichtshof Rheinland-PfalzVergrößern des BildesBlick auf ein Hinweisschild am Gerichtsgebäude. (Quelle: Andreas Arnold/dpa/dpa-bilder)
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Bei der Aufnahme neuer Kredite zur Eindämmung der Corona-Krise hat die Landesregierung nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht gegen das Gebot der Schuldenbremse verstoßen, ist aber übers Ziel hinausgeschossen. So dürften Ausgaben für die Förderung von Umweltprojekten und zum Ausbau der digitalen Infrastruktur nicht aus dem 2020 eingerichteten Corona-Sondervermögen finanziert werden, befanden am Freitag die neun Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter unter dem Vorsitz von Lars Brocker in Koblenz. Dabei handelt es sich um 172 Millionen von insgesamt 1,1 Milliarden Euro. Diese Zweckbestimmungen im Sondervermögen wurden für nichtig erklärt.

Bei der Prüfung der weiteren Beschwerden im Normenkontrollantrag der AfD-Fraktion folgte das Koblenzer Gericht hingegen den Argumenten, die das Finanzministerium bei der mündlichen Verhandlung am 4. März vorgetragen hatte. Bei der Pandemie habe es sich durchaus um eine außergewöhnliche Notsituation gehandelt, die eine Ausnahme von der Schuldenregel rechtfertige. Dabei habe das Land auch nicht seine Rücklagen zur Absicherung gegen Haushaltsrisiken auflösen müssen. Schließlich sei auch nicht das Budgetrecht des Parlaments verletzt worden.

Die Entscheidung fiel mitten in eine Debatte des Mainzer Landtags über den Haushalt 2022. Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) begrüßte die höchstrichterliche Bewertung und sagte: "Der Verfassungsgerichtshof hat das Corona-Sondervermögen heute zum weit überwiegenden Teil bestätigt." Die Entscheidung enthalte "wichtige Punkte, die für uns Bedeutung über den Tag hinaus haben". Und was geschieht mit der für nichtig erklärten Finanzierung bestimmter Aufgaben? "Das werden wir selbstverständlich so umsetzen", sagte Ahnen.

Weitere Maßnahmen können noch bis Ende 2022 bewilligt werden, Ausgaben aus dem Sondervermögen sind bis Ende 2023 möglich. Einschließlich von Mitteln des Bundes zur Bewältigung der Corona-Krise umfasste das Sondervermögen Ende 2021 insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Davon waren zuletzt rund 810 Millionen Euro - etwa 56 Prozent - abgeflossen.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Philipp Fernis sagte, der Verfassungsgerichtshof habe anders als in Hessen entschieden, "dass die Landesregierung ein im Wesentlichen verfassungskonformes Instrument zur Bewältigung der Pandemie aufgelegt hat". Hingegen betonte der AfD-Fraktionsvorsitzende Michael Frisch, das Land habe nahezu "200 Millionen Euro verfassungswidrig ausgegeben".

Anschließend verabschiedete der Landtag den Haushalt für das laufende Jahr. Nach drei Tagen intensiver Debatte stimmte die Mehrheit der drei Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP dem Ausgabengesetz mit einem Umfang von 20,6 Milliarden Euro zu. CDU, AfD und Freie Wähler lehnten den Haushalt ab. Ihre Änderungsanträge fanden keine Zustimmung des Parlaments.

Die dem Haushalt zugrundeliegenden Annahmen für die Steuereinnahmen seien vorsichtig und nicht zu optimistisch angesetzt worden, sagte Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) kurz vor der Abstimmung. Auch in unsicheren Zeiten lasse sich der Landeshaushalt 2022 gut verantworten, fügte sie mit Blick auf wirtschaftliche Auswirkungen des Ukraine-Kriegs hinzu.

Die erste Beratung des Haushaltsgesetzes fand bereits Mitte Dezember statt und wurde in der zweiten Beratung in dieser Woche vertieft. Oppositionsführer Christian Baldauf (CDU) forderte mehr Geld für Bildung, Gesundheit und die Polizei. Die Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP erwiderten, dass der Entwurf der Regierung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten Antworten auf drängende Herausforderungen gebe.

Der Haushalt sieht eine Nettokreditaufnahme von 894,1 Millionen Euro vor. Das Gesetz geht von 19,7 Milliarden Euro an Einnahmen aus, das sind 6,1 Prozent mehr als im vergangenen Jahr. Die Ausgaben sollen um 3,8 Prozent auf 20,6 Milliarden Euro steigen. Davon sind mehr als ein Drittel (38,4 Prozent) Personalausgaben.

Ebenfalls am Freitag verabschiedete das Parlament eine Änderung der Verfassung, die es dem Land ermöglicht, die Hälfte aller kommunalen Altschulden zu übernehmen - bis zu drei Milliarden Euro. "Das ist ein weiterer ganz zentraler Schritt für unsere Kommunen", sagte Ahnen.

Die Initiative dazu ging von fünf der sechs Fraktionen aus, womit die erforderliche Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung gesichert war. Als Oppositionsfraktionen unterstützten auch CDU und Freie Wähler die Übernahme der Schulden. Nur die AfD stimmte gegen die Verfassungsänderung und machte rechtliche Bedenken geltend.

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