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München: Juristische Konsequenzen für Hasspost gegen Claudia Roth


Hetze im Internet
Hasspost gegen Claudia Roth hat juristische Konsequenzen

Von dpa
Aktualisiert am 17.06.2022Lesedauer: 1 Min.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth wurde auf Facebook durch einen Kommentar angegriffen (Archivbild): Das hat juristische Folgen für den Verfasser.Vergrößern des BildesKulturstaatsministerin Claudia Roth wurde auf Facebook mit einem Hasskommentar angegriffen (Archivbild): Das hat juristische Folgen für den Verfasser. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa/dpa-bilder)
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Ein Mann aus Oberbayern hatte Kulturstaatsministerin Claudia Roth mit einem Kommentar auf Facebook angegriffen und sie wegen ihres Geschlechts herabgewürdigt. Am Freitag hat ein Gericht die rechtlichen Folgen erläutert.

Ein besonders abwertender Hasspost im Internet mit einem Foto von Claudia Roth (Grüne) hat für einen Mann aus Oberbayern rechtliche Folgen. Er müsse in Zukunft eine konkrete Beleidigung der Staatsministerin unterlassen und obendrein die Kosten des Verfahrens in Höhe von 2.500 Euro tragen, befand das Landgericht München II in einer einstweiligen Verfügung, die am Freitag bekanntgegeben wurde. Der Beschluss vom 10. Juni ist noch nicht rechtskräftig.

Es handelt sich um einen Kommentar, den der Mann im Februar unter einem rund drei Jahre alten Beitrag auf Facebook hinterlassen hatte. Darin veröffentlichte er nach Angaben des Gerichts ein Foto Roths, das mit Ausdrücken aus der Fäkalsprache und einer sexualisierten Abwertung versehen war.

Roths Anwältin Verena Haisch nannte die Darstellung einen beispiellosen Angriff auf die Menschenwürde. "Der Beschluss des Landgerichts München zeigt deutlich, dass das Netz kein rechtsfreier Raum ist und – was entscheidend ist – auch die Durchsetzung des Rechts erfolgreich ist."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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