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150.000 Euro Corona-Testbetrug – Angeklagter gesteht: "Das war Gier"


Geständnis: "Das war Gier"
Corona-Testbetreiber betrügt um 150.000 Euro

Von dpa
Aktualisiert am 01.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Prozessauftakt Abrechnungsbetrug in Corona-TestzentrumVergrößern des BildesEine Frau und ein Mann aus Geretsried – südlich von München – stehen vor Gericht: Sie rechneten rund 28.500 Tests mehr ab als sie durchführten. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-bilder)
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Zwei Betreiber eines Corona-Testzentrums wurden in München verurteilt. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen tausendfachen Abrechnungsbetrug vor.

Im Prozess um tausendfachen Abrechnungsbetrug in einem Corona-Testzentrum im oberbayerischen Geretsried wurden die beiden Angeklagten zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und zehn Monaten sowie zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht ordnete eine "Wertersatzeinziehung" in Höhe von rund 154.000 Euro an.

Die zwei Betreiber gestanden die Taten zuvor. "Das war Gier", sagte der 31 Jahre alte Angeklagte vor dem Amtsgericht München. Auch seine 34 Jahre alte Verlobte und Komplizin räumte die Vorwürfe ein.

Mehr als 28.500 Tests rechneten die Beiden laut Anklage in ihrem zum Testzentrum umfunktionierten Handyladen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ab – rund 27.500 mehr als sie tatsächlich durchführten. Dafür wurden ihnen gut 171.000 Euro überwiesen. Das sind 150.000 Euro mehr als ihnen zustand.

Geld größtenteils bereits ausgegeben

Das Geld soll das Paar weitgehend verprasst haben. Als die Beiden wenige Wochen nach der Überweisung aufflogen, waren nur noch knapp 50.000 Euro übrig. Er habe "in Saus und Braus gelebt", sagte der 31-Jährige bei der Polizei.

Aufgeflogen war der Schwindel nach einem anonymen Anruf bei der Polizei. So konnte auch eine zweite Auszahlung der KVB gestoppt werden. "Zu Unrecht abgerechnete Beträge von insgesamt über 185.000 Euro wurden nicht mehr ausgezahlt", teilte die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) an der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg mit, die in diesem Fall die Ermittlungen führte und auch die Anklage erhob.

Vor Gericht zeigte sich auch, wie leicht der Betrug dem angeklagten Paar gemacht wurde: Nach Angaben einer der Verteidiger forderte die KVB nur die Zahl der abgerechneten Tests ein, keine weiteren Nachweise: "Zahl eingetragen, sich mit der Zahl zufriedengegeben – fertig."

Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Die beiden Angeklagten legten Gerichtsangaben zufolge unmittelbar nach der Urteilsverkündung Berufung ein.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Pressemitteilung des Amtsgericht München
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