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Corona in Bayern: Keine Regeln und Maßnahmen mehr ab 1. März


17 Verodnungen, 87 Mal geändert
Bayern lässt Corona-Regeln zum 1. März auslaufen

Von t-online, ok

Aktualisiert am 28.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Coronaregeln: Mit Schutzmaske beim Einkauf im Discounter.Vergrößern des BildesMit Schutzmaske beim Einkauf im Discounter (Archivbild): In Bayern laufen die Corona-Regeln aus. (Quelle: imago-images-bilder)
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Auch Bayern hebt die Corona-Regeln auf: Am Mittwoch soll es so weit sein. Allerdings gibt es eine Ausnahme.

In Bayern gelten ab Mittwoch, 1. März, keine Einschränkungen für die Bürger durch Corona-Verordnungen und Corona-Allgemeinverfügungen mehr. Das teilt das bayerische Gesundheitsministerium nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts mit. Auf die Regeln könne nun verzichtet werden, dank einer hohen Immunität in der Bevölkerung, wirksamer antiviraler Medikamente und Impfungen, die vor schweren Verläufen einer Corona-Infektion schützen, heißt es.

Da auch die Bundesregierung die angeordneten Testnachweise zum 1. März vorzeitig auslaufen lasse, könne auch in der Folge die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Bayern zum 1. März aufgehoben werden. Zuletzt gab es ohnehin nur noch landesrechtliche Ausnahmen von den bundesrechtlichen Testnachweiserfordernissen.

Die letzten bundesrechtlichen Regelungen zur Maskenpflicht etwa für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten in Arztpraxen, Tageskliniken und ähnlichen Einrichtungen werden laut Staatsministerium jedoch erst mit Ablauf des 7. April 2023 aufgehoben. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen könnten darüber hinaus weiterhin von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

17 Verordnungen, 87 Mal geändert, 100 verschiedene Fassungen

"Zum ersten Mal nach rund drei Jahren Pandemie erlassen wir keine Corona-Regeln mehr in Bayern. Das ist ein wichtiger Wendepunkt hin zu noch mehr Eigenverantwortung", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Die erste Verordnung war laut Herrmann am 27. März 2020 erlassen worden. Insgesamt habe es seither 17 Verordnungen gegeben, die 87 Mal geändert worden seien – macht also über 100 verschiedene Fassungen.

Obwohl die allermeisten Regeln gerichtlich bestätigt wurden, hatte die Staatsregierung auch einzelne juristische Niederlagen einstecken müssen. Unter anderem hat das Bundesverwaltungsgericht die Ausgangsbeschränkung der ersten Corona-Verordnung aus dem März 2020 im November 2022 im Nachhinein als unverhältnismäßig deklariert.

"Unter dem Strich" sei die Staatsregierung mit ihrer Strategie erfolgreich gewesen, sagte Herrmann. Man habe damit Menschenleben gerettet. "Wir sind sehr gut durch diese Pandemie gekommen." Aktuell sind laut Herrmann immer noch 217 Intensivbetten in bayerischen Kliniken mit Corona-Patienten belegt.

Verwendete Quellen
  • bayern.de: Mitteilung des bayerischen Gesundheitsministeriums vom 28.2.2023
  • Mit Material von dpa
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