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Aeroflot-Flugzeug in München: So viel kostet das Herumstehen der Maschine


Russische Maschine seit einem Jahr in München
Das teuerste Parkticket der Welt

Von Christof Paulus

Aktualisiert am 24.03.2023Lesedauer: 3 Min.
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Der Airbus A320-214 der russischen Fluggesellschaft Aeroflot steht auf dem Flughafen München (Arhcivbild): Inzwischen ist eine Gebühr von 130.000 Euro für das geparkte Flugzeug fällig.Vergrößern des Bildes
Der Airbus A320-214 der russischen Fluggesellschaft Aeroflot steht auf dem Flughafen München (Archivbild): Inzwischen ist eine Gebühr von 130.000 Euro für das geparkte Flugzeug fällig. (Quelle: IMAGO / Andreas Haas)

130.000 Euro fürs Herumstehen: Ein Airbus, der vor einem Jahr nicht mehr nach Russland fliegen durfte, ist immer noch da. Aber wer zahlt?

Nur eine Stunde wollte der Airbus A320 in München stehen. Inzwischen sind es fast 400 Tage. Aus dem Rückflug nach Sankt Petersburg wurde nichts. Denn Russland überfiel die Ukraine. Deutschland sperrte daraufhin Ende Februar 2022 den Luftraum für russische Flugzeuge. Kurz vorher war der Airbus in München gelandet und saß fest. Nun ist er schon ein Jahr da – und der Flughafen verschickt Rechnung um Rechnung. Doch langsam kommt Bewegung in die Sache.

130.000 Euro betrage die Summe inzwischen, sagt Robert Wilhelm, Pressesprecher des Flughafens München, t-online. Pro Tag fallen damit Gebühren von rund 350 Euro an, die zu bezahlen sind. Aber von wem eigentlich? Die Rechnungen stelle der Flughafen an die russische Fluggesellschaft Aeroflot. Doch es kann sein, dass auch ein anderer Akteur einspringen muss.

Wer zahlt für die Aeroflot-Maschine in München?

Vielleicht sogar der Steuerzahler? Immerhin war es eine politische Entscheidung, Russland nach dem völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine mit Sanktionen zu belegen und wichtige Verbindungen aus Deutschland und der EU nach Moskau zu kappen. Crew und Fluggesellschaft trugen nicht unmittelbar Schuld daran, nicht mehr starten zu dürfen. Doch Viktor Winkler, Frankfurter Rechtsanwalt und spezialisiert auf Sanktionsrecht, geht nicht davon aus.

Denn Aeroflot sei weder bestraft noch mit Sanktionen belegt worden, sondern lediglich von einem Verbot betroffen. Daher fehle rechtlich eine unmittelbare Grundlage, die Gebühren auf einen anderen Akteur abwälzen zu können. Winkler vergleicht die Lage mit einer kürzlich errichteten 30er-Zone im Straßenverkehr. Wer dort 50 fahre, weil das kürzlich noch erlaubt war – aber jetzt nicht mehr –, dürfe die Kosten auch nicht abtreten. So müsse man auch mit dem Flugverbot umgehen, das in Kraft trat, als die Maschine in München stand.

Anders sei die Lage, wenn die Sanktionen und damit das Flugverbot rechtswidrig wären. "Dafür sehe ich aber wenig Anhaltspunkte", sagt Winkler. Bei rechtmäßigen Sanktionsmaßnahmen komme daneben noch ein Rechtsanspruch aufgrund eines sogenannten "Sonderopfers" infrage. Das bedeutet, dass Einzelne vom Staat eine Entschädigung beantragen und bekommen können, wenn sie "für Maßnahmen im Dienst des Gemeinwohls unzumutbar hohe Nachteile tragen".

Vor Abflug ist noch viel zu tun

"Aber in diesem Fall dürfte auch dieser Nachweis eines Sonderopfers jedenfalls beim Eigentümer des Flugzeuges sehr schwierig werden, der ja nur mittelbar vom Flugverbot betroffen ist", schätzt Winkler die Situation ein. Falls doch, wäre es übrigens am Freistaat Bayern, die Entschädigung zu zahlen.

Der wahrscheinlichste Kandidat dafür, die Rechnung zu begleichen und das Flugzeug nach über einem Jahr doch noch abzuholen, ist der Besitzer. Dabei handelt es sich um eine chinesische Leasingfirma, wie Flughafensprecher Wilhelm sagt. Diese habe signalisiert, den Airbus, der an Aeroflot vermietet wurde, zurückholen zu wollen. Das gehe freilich nur mit einer neuen Kennung. Für russische Flugzeuge gilt nach wie vor ein Flugverbot im europäischen Luftraum.

Aeroflot-Maschine: Erst das Geld, dann die Flugerlaubnis

Doch das Geld ist nicht das einzige Problem. Nach über einem Jahr Stillstand werden nicht nur Gebühren, sondern diverse Arbeiten fällig. Um ein Flugzeug nach so langer Zeit am Boden wieder tauglich für die Luft zu machen, müssen die Maschine überprüft und mögliche Mängel behoben werden. Wilhelm vergleicht das mit dem Flughafen Teruel in Spanien, wo die Lufthansa mehrere stillgelegte Maschinen wieder instand setzt.

Dort arbeitet eine Spezialfirma an den abgestellten Flugzeugen. "Wir reden von zwei Monaten, mehr als 2.500 Arbeitsstunden, die wir brauchen, bis die großen Flieger hier wieder in die Luft gehen können", zitiert die "Tagesschau" Flughafenchef Alejandro Ibrahim. Ähnliches könnte auch auf die Aeroflot-Maschine zukommen. Aber zuerst muss das Geld überwiesen werden. "Vorher lassen wir das Flugzeug nicht starten", stellt Wilhelm klar.

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Robert Wilhelm
  • Gespräch mit Viktor Winkler
  • tagesschau.de: "Wo Jumbos zum Leben erweckt werden"
  • Süddeutsche Zeitung: "Das gestrandete russische Flugzeug von München"
  • Anfrage ans Bundesverkehrsministerium
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