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München: Mann bedroht Zugbegleiterin im ICE bei Ticketkontrolle


Einsatz im ICE
Wohnungsloser bedroht Zugbegleiterin: Polizist schreitet ein

Von t-online, gug

21.03.2024Lesedauer: 1 Min.
imago images 0391027347Vergrößern des BildesDer Münchner Hauptbahnhof (Archivbild): Hier konnte ein Mann festgenommen werden, nachdem er eine Zugbegleiterin im ICE aus Nürnberg bedroht hatte. (Quelle: IMAGO/Wolfgang Maria Weber/imago)
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Als ein wohnungsloser Mann bei einer Fahrscheinkontrolle im ICE kein Ticket hatte, bedrohte er die Zugbegleiterin. Ein Polizist war zufällig an Bord und verteidigte die Frau.

Am Mittwochabend bedrohte ein wohnungsloser Mann eine Zugbegleiterin in einem ICE von Nürnberg nach München. Der 57-Jährige war ohne Fahrschein unterwegs, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Als die Zugbegleiterin im Rahmen ihrer Fahrscheinkontrolle bei dem Mann angelangt war, habe dieser sie bedroht, indem er mit seinen Händen Schießbewegungen in ihre Richtung imitiert habe.

Zufällig habe sich ein Bundespolizist in Uniform auf dem Weg zu seinem Dienst im selben Zug befunden. Die Zugbegleiterin habe ihn daraufhin um Hilfe gebeten. Der Beamte habe versucht, mit dem Wohnungslosen zu sprechen, nach Angaben der Polizei habe dieser ihn jedoch nur angeschrien und wild gestikuliert.

Bedrohung im ICE: Polizist war zufällig an Bord und schritt ein

Als der 57-Jährige sein bedrohliches Verhalten nicht unterließ, brachte der Polizist ihn zu Boden und legte ihm schließlich Handfesseln an. Da der Mann sich gewehrt habe, habe er sich schließlich leicht im Gesicht verletzt. Bis zur Ankunft des Zuges am Münchner Hauptbahnhof habe der Beamte den Wohnungslosen fixiert und ihn schließlich seinen Kollegen übergeben, die er zuvor alarmiert hatte.

Laut Polizei hat der Mann jede Kooperation bei den polizeilich notwendigen Maßnahmen verweigert. Da er zusätzlich keinen festen Wohnsitz verfüge, ordnete die Staatsanwaltschaft eine Haftrichtervorführung für den 21. März zur Klärung der Haftfrage an. Die Bundespolizei ermittelt nun wegen Erschleichen von Leistungen, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Polizei vom 21. März 2024
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