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München: Seniorin vergewaltigt und getötet? – Alzheimer-Patient vor Gericht


Fehlende Erinnerung
Seniorin vergewaltigt und getötet? – Alzheimer-Patient vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 04.05.2021Lesedauer: 2 Min.
Eigentlich sollte ein Altenheim den Bewohnern Schutz geben.Vergrößern des BildesEigentlich sollte ein Altenheim den Bewohnern Schutz geben. (Quelle: Jens Büttner/dpa)
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In München muss sich ein 88-Jähriger vor Gericht verantworten. Der Alzheimer-Patient soll eine Altenheim-Mitbewohnerin vergewaltigt und zu Tode geprügelt haben. Der Angeklagte beruft sich auf fehlende Erinnerungen.

Am Landgericht München II beginnt am Dienstag der Prozess gegen einen Alzheimer-Patienten, der eine Mitbewohnerin in einem Altenheim vergewaltigt und ermordet haben soll.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 88-Jährigen vor, brutal über eine ebenfalls demente Mitbewohnerin in einem Heim im Landkreis Miesbach hergefallen zu sein. Er soll die bettlägerige Frau in ihrem Zimmer vergewaltigt und so heftig verprügelt haben, dass sie später im Krankenhaus an einer Lungenentzündung starb – ausgelöst durch eingeatmetes Blut. Der Mann soll ihr auch Rippen gebrochen haben. Die Vorwürfe lauten auf Mord und Vergewaltigung mit Todesfolge.

Im Prozess hat sich der Beschuldigte am Dienstag auf fehlende Erinnerung berufen. "Er weiß nichts, er hat keine Erinnerungen an irgendwas", sagte der Anwalt des 88 Jahre alten Alzheimer-Patienten. Der alte Mann wurde daraufhin von der Pflicht entbunden, an der Hauptverhandlung gegen ihn teilzunehmen – auch aus Gründen der "Verfahrensökonomie", wie der Vorsitzende Richter sagte.

Der 88-Jährige gilt wegen seiner Erkrankung als schuldunfähig. Ihm droht im Falle einer Verurteilung keine Haftstrafe, aber die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie.

"Übergriffe geschehen selten unbemerkt"

Ein ganz ähnlicher Fall hatte das Landgericht München II erst Ende April beschäftigt. Für einen ebenfalls demenzkranken Mann, der in einem Spezialpflegeheim bei München mehrere Frauen missbraucht haben soll, wurde die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine ebenfalls erkrankten Mitbewohnerinnen in dem auf Demenzerkrankungen spezialisierten Pflegeheim mehrfach missbraucht hat. Über Monate verging er sich demnach immer wieder an ihnen, eine der Frauen soll er viermal vergewaltigt haben.

Der Prozess hatte auch Patientenschützer auf den Plan gerufen. "Sexualität in Pflegeeinrichtungen ist noch immer ein Tabu-Thema. Übergriffe unter Pflegeheimbewohnern kommen häufiger vor als gedacht und geschehen selten unbemerkt", sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, und forderte "eine Kultur des Hinschauens" – vor allem weil Betroffene, sofern sie überhaupt noch in der Lage sind, sich zu äußern, aus Scham oft schweigen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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