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Ministeriumsbeamtin sagt zu Maskendeals aus

Von dpa
Aktualisiert am 16.05.2022Lesedauer: 3 Min.
FFP2-Masken in einer Kiste (Symbolbild): Im Frühjahr 2020 wurde Schutzausrüstung zu überzogenen Preisen von der Bundesregierung bestellt.
FFP2-Masken in einer Kiste (Symbolbild): Im Frühjahr 2020 wurde Schutzausrüstung zu überzogenen Preisen von der Bundesregierung bestellt. (Quelle: Lobeca/imago-images-bilder)
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Zu Beginn der Corona-Pandemie kaufte ein Krisenstab Schutzmasken aus bedenklichen Quellen. Jetzt wurde klar, dass diese deutlich zu teuer waren. Zudem geht es um ungeklärte Provisionszahlungen.

Der Kauf ungewöhnlich teurer Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie ist nach Darstellung einer leitenden Ministeriumsbeamtin vom gesamten damaligen Krisenstab der Staatsregierung gebilligt worden.

Sie habe die Details des Angebots in einer Sitzung im März 2020 vorgetragen, und auch dazugesagt, dass 8,90 Euro pro Maske "unglaublich teuer" seien, sagte die damals zuständige Referatsleiterin im bayerischen Gesundheitsministerium am Montag im Masken-Untersuchungsausschuss des Landtags in München.

München: CSU-Politiker in Masken-Affäre verstrickt

"Es hätte jeder in diesem Krisenstab sagen können: Wir machen das nicht. Es kam aber ein einhelliges: Ja, bitte bestellen, bitte zusagen", berichtete sie. Es habe über den Preis in der Sitzung "keine Diskussion" gegeben. In dem Krisenstab waren einzelne Minister und auch Mitarbeiter weiterer Ministerien und Behörden vertreten.

Das Angebot über eine Million Schutzmasken stammte von einer Schweizer Firma und war von Andrea Tandler, Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, ans Ministerium herangetragen worden. Es kam zu dem Kauf – auch wenn am Ende andere als die zunächst avisierten Masken geliefert wurden. Auf die Frage, ob sie von Provisionen wisse, die Tandler für die Vermittlung des Geschäfts bekommen habe, antwortete die Beamtin im Ausschuss mit Nein.

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Teure Masken waren die einzige Möglichkeit

Die Beamtin betonte, dass die Not damals riesig gewesen sei, dass überall Schutzausrüstung gegen das neue Coronavirus gefehlt habe. "Bei den Masken brannte es am allermeisten." Über das teure Angebot sagte sie: "Das war ein Strohhalm, nach dem wir gegriffen haben." Vor allem weil man gehofft habe, die Masken kurzfristig zu bekommen.

Die Staatsanwaltschaft München I hatte in der Sache nach mehreren Anzeigen gegen Unbekannt ermittelt, das Verfahren im Sommer 2021 aber "mangels Vorliegens strafbaren Handelns" eingestellt: Der Vertragsabschluss sei zu einer Zeit erfolgt, als sich die pandemische Lage in Deutschland dramatisch zugespitzt habe. Der vereinbarte hohe Kaufpreis sei damals das Resultat einer weltweit sehr großen Nachfrage nach FFP2-Masken und einem sehr knappen Angebot gewesen.

Abgeordnete sollen sich an den Geschäften bereichert haben

Ziel des Ausschusses ist es, Masken-Geschäfte der Staatsregierung in der Corona-Pandemie, mögliche Beteiligungen von Abgeordneten und teils hohe Provisionszahlungen auch an Parlamentarier aufzuklären. Das Gesundheitsministerium betonte wiederholt, in keinem Fall seien Provisionen seitens des Ministeriums an Mandatsträger gezahlt worden. Zudem soll geklärt werden, ob einige der Masken, von denen viele unter anderem an medizinisches Personal verteilt wurden, die notwendige Qualität hatten, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.

Die damalige Referatsleiterin berichtete zudem von einem Masken-Geschäft, das unter Vermittlung des CSU-Landtagsabgeordneten Alfred Sauter zustande kam – wobei Sauter damals nach eigenem Bekunden als Anwalt agierte, nicht als Abgeordneter. Ungewöhnlich daran war nach ihren Worten, dass dem Ministerium schon ein fertiger Vertrag vorgelegt worden sei. Ansonsten habe man, solange sie involviert gewesen sei, nie fertig ausgearbeitete Verträge bekommen.

Bedenken wurden teilweise bereits ausgeräumt

Sauter und der damalige CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein, die für die Vermittlung von Masken-Geschäften im Jahr 2020 Geld bekommen haben sollen, hatten vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) im Herbst einen Erfolg erzielt: Das OLG teilte im November mit, dass es im Handeln der Beschuldigten "den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nicht erfüllt" sieht. Nun liegt der Fall zur weiteren Entscheidung beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Nüßlein und Sauter selbst hatten die Vorwürfe stets bestritten.

Gegen Tandler, die für die Vermittlung von Masken-Geschäften Provisionen erhielt, wird etwa wegen eines Anfangsverdachts des Gewerbesteuerbetrugs ermittelt. Ein Sprecher Tandlers hatte aber auf dpa-Anfrage gesagt, die Anwälte rechneten damit, dass sich nach der Einstellung eines ersten Verfahrens "auch alle anderen Vorwürfe als gegenstandslos erweisen werden". Tandler und ihr Mit-Gesellschafter wiesen "alle in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe zurück".

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Von Patrick Mayer
BundesregierungCSU

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