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Corona in Stuttgart: Ab Donnerstag darf gelockert werden


Inzidenz unter 100
Stuttgart darf die Corona-Regeln lockern

Von t-online
Aktualisiert am 26.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine Servicekraft wischt einen Tisch ab (Symbolbild): Auch in Stuttgart dürfen nun viele Betriebe wieder öffnen.Vergrößern des BildesEine Servicekraft wischt einen Tisch ab (Symbolbild): Auch in Stuttgart dürfen nun viele Betriebe wieder öffnen. (Quelle: localpic/imago-images-bilder)
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In Stuttgart liegt die Inzidenz stabil unter 100 – das bedeutet Lockerungen der Corona-Maßnahmen ab Donnerstag. Wir sagen Ihnen, was dann gilt.

Am Dienstag lag die Sieben-Tage-Inzidenz laut RKI in Stuttgart bei 81,6 – und damit den fünften Tag in Folge unter 100. Nun darf die Stadt einige Regeln lockern. Am Mittwoch fiel die Inzidenz weiter auf 73,6.

Die Gastronomie darf laut Mitteilung ab Donnerstag zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. Im Innenbereich bleibt die Maximalanzahl an Gästen begrenzt. Die Regeln für "Click & Meet" beim Einkaufen werden gelockert: Statt einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sind auf dieser Fläche auch jeweils zwei Kunden ohne vorherige Terminbuchung zulässig, sofern diese einen Test‐, Impf‐ oder Genesenennachweis vorlegen.

Neue Regeln für Kultur und Sport

Kultur- und Sportveranstaltungen mit bis zu 100 Zuschauern werden wieder möglich. Kontaktarmer Sport im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen ohne Maskenpflicht erlaubt.

Der Betrieb von Tiersalons, Tierfriseuren und anderen Einrichtungen der Tierpflege ist wieder möglich. Freizeitangebote wie Minigolfanlagen oder Hochseilgärten können im Freien von Gruppen bis zu 20 Personen genutzt werden. Die Außenbereiche von Bädern und Badeseen dürfen mit kontrolliertem Zugang öffnen.

Museen, Galerien, Gedenkstätten, Archive und Bibliotheken dürfen öffnen. Touristische Übernachtungen in Hotels, auf Campingplätzen oder in Gaststätten werden mit einer Teststrategie wieder erlaubt. Auch die nächtliche Ausgangssperre entfällt. Die Luca-App soll bei der Kontaktnachverfolgung helfen.

Verwendete Quellen
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