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Stuttgart/Ostfildern: Corona-Demo-Verbot Oberbürgermeister erhält Morddrohungen


Nach Verbot von Corona-Demos
Oberbürgermeister erhält Morddrohungen

Von dpa, mam

31.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Christof Bolay, Oberbürgermeister von Ostfildern: Er hatte Corona-Demonstrationen verboten.Vergrößern des BildesChristof Bolay, Oberbürgermeister von Ostfildern: Er hatte Corona-Demonstrationen verboten. (Quelle: Eibner/Stadt Ostfildern/imago-images-bilder)
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"Die erste Kugel gehört Ihnen" – solche und andere Drohungen erreichen Christof Bolay, Oberbürgermeister von Ostfildern bei Stuttgart. Er hatte zuvor Corona-Demonstrationen untersagt.

Der Oberbürgermeister von Ostfildern bei Stuttgart hat wie viele andere Rathauschefs auch unangemeldete Demos von Kritikern der Corona-Politik verboten – doch seine auf Twitter verbreitete Ankündigung löste eine wütende Protestwelle in sozialen Medien aus. In bestimmten Chatgruppen hieß es sogar, es gebe einen "Schießbefehl" gegen die Demonstranten.

Oberbürgermeister Christof Bolay (SPD) und die Polizei Reutlingen widersprachen dieser Darstellung am Montag vehement. "Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung.

Was war der Stein des Anstoßes? Bolay hatte die Allgemeinverfügung schon am Donnerstag auf Twitter gepostet und darin hieß es auch: "Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht." Aus diesem Passus schlossen einige Nutzer, es werde nun auch auf Teilnehmer einer solchen Demo geschossen.

Stuttgart: Morddrohungen in Chatgruppen

Formal und juristisch ist das Vorgehen Bolays korrekt, die Formulierung entspricht dem baden-württembergischen Polizeigesetz. Die Stadt Stuttgart hat das vor Wochen auch so erläutert. Andere Kommunen beließen es in ihren Allgemeinverfügungen dabei, nur darauf hinzuweisen, dass "unmittelbarer Zwang" ausgeübt werden kann. Darunter versteht man, dass die Polizei Demonstranten wegschieben, abdrängen oder auch abführen darf. In Härtefällen kann auch der Schlagstock oder Pfefferspray angewendet werden, die hier als Waffen zu verstehen sind.

Bolay und die Polizei verwiesen am Montag nochmal darauf, dass man lediglich dargestellt habe, "welche Bandbreite an Einsatzmitteln der Polizei allgemein – für verschiedenste Einsatzlagen – per Gesetz zur Verfügung stehen". Bolay erhält nach seinem Tweet nun Morddrohungen. "In Telegram-Chatgruppen schreibt zum Beispiel jemand: "'Die erste Kugel gehört Ihnen'", sagte Bolay der Deutschen Presse-Agentur. Er stehe im engen Austausch mit der Polizei, wie ernst diese Drohungen zu nehmen sind.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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