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Schärfere Corona-Regeln in Hessen: Kontrollen laufen an


Wiesbaden
Schärfere Corona-Regeln in Hessen: Kontrollen laufen an

Von dpa
25.11.2021Lesedauer: 3 Min.
2GVergrößern des Bildes"Geimpft! Genesen!" steht auf einem Schild an einer Bar. (Quelle: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Mit Inkrafttreten der schärferen Corona-Regeln im Zuge stark steigender Infektionszahlen laufen in Hessen auch die Kontrollen an. Seit Donnerstag gilt die neue Schutzverordnung der Landesregierung mit einer Ausweitung der Maskenpflicht, mehr Tests und der 2G-Regelung für viele Bereiche des öffentlichen Lebens. Am Tag zuvor begannen bereits im öffentlichen Nahverkehr strengere Kontrollen, weil hier nur noch geimpfte, genesene oder negativ getestete Menschen Platz nehmen dürfen. Die hessische Schutzverordnung gilt zunächst bis zum 23. Dezember. Zusätzliche Maßnahmen werden nicht ausgeschlossen.

Für die Kontrollen in Bus und Bahn berichten Verkehrsbetriebe von einer hohen Akzeptanz bei den Fahrgästen. So zeigte sich der Nordhessische VerkehrsVerbund (NVV) am Donnerstag zufrieden mit dem Auftakt. Laut Pressesprecherin Sabine Herms war am Mittwoch zunächst ein Zweier-Team im Busbereich zwischen Stadt und Landkreis Kassel im Einsatz. Dabei seien in der Zeit von 7.00 bis 15.30 Uhr etwa 300 Personen überprüft worden. "Es gab insgesamt nur fünf Personen, die keinen ausreichenden Nachweis hatten und das Fahrzeug verlassen mussten."

"Es gab viel Zustimmung und Anerkennung durch die Fahrgäste für die Umsetzung", sagte Herms. Sie kündigte an, dass die Zahl der Kontrollen sukzessive durch weitere Teams verstärkt werde. "Insgesamt werden dann zehn Teams in ganz Nordhessen die 3G-Regel stichprobenhaft kontrollieren."

Bei der Deutschen Bahn hieß es, man habe am Mittwoch mit stichprobenartigen Kontrollen begonnen. Das Kontroll- und Sicherheitspersonal berichte von hoher Akzeptanz bei Fahrgästen. "Unser Eindruck ist: Die Fahrgäste sind informiert und führen die Nachweise mit sich." Bundesweit seien über 9000 Mitarbeiter der Bahn sowie von Partnerfirmen unterwegs und prüfen. Zahlen für Hessen lagen zunächst nicht vor. Im Nahverkehr habe man mit den Betriebsräten vereinbart, in Regionalexpress- und Regionalbahn-Zügen auch die Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer einzubeziehen.

Beim Rhein-Main-Verkehrsverbund gibt es ein 20-köpfiges Service-Team, das die Verbundpartner bei Bedarf bei den Kontrollen unterstützt. Die Verkehrsanbieter vor Ort planen die Kontrollen aber unabhängig und werden von den jeweiligen Ordnungsbehörden unterstützt. Bisher habe das Serviceteam aber noch keine "Großkontrolle" begleitet.

Auch das hessische Gastgewerbe sieht sich für die neuen Corona-Regeln gewappnet. In den Restaurants, Hotels oder Bars seien ja auch bislang schon die Nachweise von Impf- oder Genesenen-Zertifikaten und Corona-Tests kontrolliert worden, sagte der Hauptgeschäftsführer des hessischen Branchenverbandes Dehoga, Julius Wagner. Daran ändere sich nichts, wenn jetzt nur noch Genesene oder Geimpfte kommen dürften. Anders als die Akzeptanz bei den Fahrgästen der Verkehrsbetriebe scheint es hier aber auch öfter Ärger mit Kunden zu geben. "Das, was wirklich kräftezehrend ist, sind unnötige Diskussionen mit Gästen. Die Gastronomie hat die Regeln nicht gemacht, muss sie jedoch befolgen", sagte Wagner. Trotz der hohen Infektionszahlen könnten mit den neuen Regelungen zumindest die Betriebe geöffnet bleiben.

In Hessen gilt seit Donnerstag eine einheitliche Maskenpflicht auch an den Sitzplätzen in Schulen, Hochschulen sowie sonstigen Bildungseinrichtungen. Das gilt auch für Übernachtungsbetriebe, bei Veranstaltungen, in Kinos, Theatern sowie in entsprechenden Arbeitsplatzsituationen. In den Restaurants und Lokalen kann die Maske weiterhin an Sitzplätzen abgenommen werden.

Zudem müssen Mitarbeiter und Besucher von Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen entweder geimpft oder genesen sein oder einen Nachweis über einen negativen Schnelltest vorlegen. Das gilt ausdrücklich nicht für Patienten und Bewohner der Einrichtungen. Die Einrichtungen sind zu einem Testangebot vor Ort verpflichtet. Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist nur noch Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt.

Bei den 2G-Regeln sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, ausgenommen. Die Regel gilt in den Innenräumen mit Maske und Abstand von Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen; ebenso bei körpernahen Dienstleistungen, soweit nicht medizinisch notwendig oder bei der Grundversorgung wie etwa dem Friseur. 2G plus, also zusätzlich noch einen negativen Test, gilt in Diskotheken sowie in Prostitutionsstätten.

In Hessen stieg am Donnerstag erneut die Hospitalisierungsinzidenz. Die Zahl der Neuaufnahmen von Covid-19-Erkrankten in Krankenhäusern bezogen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen lag nach Angaben des Sozialministeriums bei 4,59 nach 4,43 am Vortag. Vor einer Woche lag der Wert allerdings noch bei 4,8. Dem Berliner Robert Koch-Institut zufolge (Stand: 3.12 Uhr) wurden binnen 24 Stunden 3154 Corona-Neuinfektionen gemeldet. 13 Menschen starben im Zusammenhang mit dem Virus. Die Sieben-Tage-Inzidenz - die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche - stieg auf 258,0 nach 252,2 am Vortag.

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