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Corona-Lockerungen: kein 2G im Einzelhandel, mehr Zuschauer


Wiesbaden
Corona-Lockerungen: kein 2G im Einzelhandel, mehr Zuschauer

Von dpa
02.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Hessens Ministerpräsident Volker BouffierVergrößern des BildesVolker Bouffier (CDU), Ministerpräsident des Landes Hessen, schaut in die Kamera. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Hessen lockert die Corona-Regeln. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) kündigte am Mittwoch im Landtag in Wiesbaden an, dass die 2G-Regel für den gesamten Einzelhandel im Land aufgehoben werden soll - voraussichtlich Anfang der kommenden Woche. Da die Corona-Pandemie aber noch nicht vorbei sei, müsse weiter vorsichtig agiert werden. Deshalb werde künftig für den gesamten Einzelhandel im Land das Tragen von FFP2-Masken vorgeschrieben.

2G bedeutet, dass nur Geimpfte oder Genesene Zutritt haben. Ausgenommen waren von der 2G-Pflicht in Hessen bislang Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelmärkte oder Apotheken. Eine Betreiberin dreier Modehäuser hatte vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt mit einem Eilantrag gegen die 2G-Regel einen Erfolg erzielt. Demnach kann sie ihre Geschäfte vorerst ohne Anwendung der 2G-Regel betreiben, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. (5 L 182/22.F)

Bouffier erklärte, es mache keinen Sinn mehr, zwischen Geschäften des Grundbedarfs und den übrigen Einzelhändlern zu unterscheiden. Außerdem stehe die Branche unter einem enormen Druck. Das hessische Corona-Kabinett werde sich nun mit den geplanten neuen Regelungen befassen. Es bestehe die Absicht, dass die Maßnahmen Anfang der kommenden Woche in Kraft treten.

Bund und Länder hatten die 2G-Regel für weite Teile des Einzelhandels angesichts der steigenden Corona-Inzidenzzahlen Anfang Dezember vergangenen Jahres beschlossen. In mehreren Bundesländern ist Shopping ohne Impf- oder Genesenennachweis bereits wieder erlaubt, weil Gerichte die Regel gekippt hatten.

Bouffier kündigte zudem die begrenzte Rückkehr von Zuschauern bei Sport- und Kulturveranstaltungen an. Hessen werde die Beschlüsse der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien übernehmen. Demnach sollen bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien bei einer maximalen Auslastung von 50 Prozent bis zu 10.000 Menschen dabei sein dürfen.

In Innenräumen soll die zulässige Auslastung bei maximal 30 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als insgesamt 4000 Zuschauenden liegen. Für die Besucher gelte hier grundsätzlich die 2G-plus-Regel, sagte der Regierungschef. Er begrüße diese bundesweit einheitlichen Beschlüsse sehr.

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