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Landtags-Opposition erneuert Kritik im Mordfall Lübcke


Wiesbaden
Landtags-Opposition erneuert Kritik im Mordfall Lübcke

Von dpa
04.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Lübcke-UntersuchungsausschussVergrößern des BildesEin Aktenordner mit der Aufschrift "Lübcke-Ausschuss UNA 20/1". (Quelle: Arne Dedert/dpa/POOL/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Nach Zeugenbefragungen im Untersuchungsausschuss zum Mordfall Walter Lübcke hat die hessische Landtags-Opposition am Freitag ihre Kritik an den Sicherheitsbehörden erneuert. Der Obmann und Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Günter Rudolph, warf dem Landesverfassungsschutz vor, der Bedrohung durch den Rechtsextremismus nicht den entsprechenden Stellenwert beigemessen und aufkommende Gefahren übersehen zu haben. "Erschreckend ist die komplette Fehleinschätzung der Bedrohungssituation von Herrn Dr. Lübcke durch das Landesamt für Verfassungsschutz", erklärte er.

Das Landesamt scheitere scheinbar regelmäßig an der Einordnung von rechten Strukturen als "rechtsextremistisch", sagte der Obmann der Linksfraktion, Hermann Schaus. Dies sei eine "strukturelle Verharmlosung der rechten Szene". Auch der Innen-Experte der FDP, Stefan Müller, resümierte: "Es hat sich erneut gezeigt, dass es bei der Zusammenarbeit von Staatsschutz und Verfassungsschutz erhebliche Defizite gegeben hat."

Eine Mitarbeiterin des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) hatte als Zeugin vor dem Ausschuss erklärt, in Bezug auf rechtsextremistische Veranstaltungen habe es in den Jahren 2015 bis 2019 keine Erkenntnisse zu den Angeklagten im Mordprozess um den Tod Lübckes gegeben. Der Hauptangeklagte Stephan Ernst sei allerdings kein Beobachtungsobjekt mehr gewesen, der Mit-Angeklagte dann ebenfalls nicht mehr ab 2016. Die Zeugin arbeitete nach eigenen Angaben seit 2015 beim LfV.

Der Untersuchungsausschuss soll die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden im Mordfall Lübcke aufarbeiten. Der CDU-Politiker wurde im Sommer 2019 erschossen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Täter Stephan Ernst wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche den Politiker aus rechtsextremen Motiven erschossen hatte. Der zunächst wegen Beihilfe Mitangeklagte erhielt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eine Bewährungsstrafe. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Alle Beteiligten haben Revision eingelegt.

Ernst war zwar als Rechtsextremist aktenkundig, aber zum Tatzeitpunkt nicht mehr unter besonderer Beobachtung des Verfassungsschutzes gewesen. Einträge beim LfV über bestimmte Personen müssen nach Ablauf gesetzlicher Fristen gelöscht werden, damit eine radikale Vergangenheit Menschen nicht auf ewig anhängt. Dies geschieht nur dann, wenn die Person als "abgekühlt" gilt - also mehrere Jahre nicht mehr aktenkundig wurde.

Der Obmann der CDU-Fraktion, Holger Bellino, erklärte, man sollte "ernsthaft die Frage stellen, ob die Speicherfristen für solche Akten beim Verfassungsschutz über vermeintlich inaktive Personen aus der radikalen Szene verlängert werden sollten".

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