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HSV | Nach Anklage der Staatsanwaltschaft: Das droht Bakery Jatta nun


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Nach Anklage
Das droht HSV-Profi Bakery Jatta

Von t-online
Aktualisiert am 07.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Bakery Jatta spielt seit 2017 für die Profis des Hamburger SV, bestritt seitdem 123 Pflichtspiele für die Rothosen.Vergrößern des BildesBakery Jatta spielt seit 2017 für die Profis des Hamburger SV, bestritt seitdem 123 Pflichtspiele für die Rothosen. (Quelle: Lobeca/imago-images-bilder)
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Der Offensivspieler des Zweitligisten soll gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen und ein falsches Geburtsdatum angegeben haben. Deswegen muss Jatta nun mit Konsequenzen vor Gericht rechnen.

Am Montag verkündete die Staatsanwaltschaft Hamburg, dass sie Anklage gegen HSV-Profi Bakery Jatta erhebt. In der Mitteilung heißt es: "Dem Angeschuldigten werden Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen sowie in einem weiteren Fall mittelbare Falschbeurkundung vorgeworfen."

Nach Auffassung der Behörde soll Jatta in Wirklichkeit Bakary Daffeh heißen und auch ein falsches Geburtsdatum angegeben haben.

Er war im Sommer 2015 als Flüchtling ohne Pass und Aufenthaltstitel nach Deutschland gekommen und gab sich als 17-Jähriger aus. Damit fiel er in die Kategorie "unbegleitete Minderjährige in Deutschland" – und durfte bleiben.

Deswegen muss er sich nun vor Gericht verantworten. Doch mit welchen Konsequenzen muss Jatta nun rechnen?

Gefängnisstrafe für Jatta?

Ein Gerichtssprecher aus Hamburg erklärte gegenüber der "Bild"-Zeitung: "Nach Erwachsenenstrafrecht würde eine Verurteilung von bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe drohen."

Bei Jatta wird jedoch wohl das Jugendstrafrecht Anwendung finden, da er in die Einstufung "Heranwachsender" fällt. Der Gerichtssprecher: "Da ist das Urteil eine Ermessenssache des vorsitzenden Richters."

Rechtsanwalt Markus Mingers sagte gegenüber "Bild": "Jatta wird im Zweifel nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Im Vordergrund steht hier der Erziehungsgedanke, sodass die Strafen weitaus milder sind als im Erwachsenenstrafrecht."

Das können laut Mingers "Sozialstunden oder das Besuchen von erzieherischen Seminaren" sein. Dass Jatta ins Gefängnis muss, glaubt der Rechtsanwalt dagegen nicht.

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