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WM 2006: "Sommermärchen"-Verfahren wieder aufgenommen


Überraschende Wende
WM 2006: "Sommermärchen"-Verfahren wieder aufgenommen

Von sid-video
22.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Wolfgang Niersbach (l.) und Theo Zwanziger: Gegen sie läuft das Verfahren nun wieder an.Vergrößern des BildesWolfgang Niersbach (l.) und Theo Zwanziger: Gegen sie läuft das Verfahren nun wieder an. (Quelle: Malte Ossowski/SVEN SIMON, via www.imago-images.de)
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Wendende im Sommermärchen-Prozess: Anders als gedacht wird das Verfahren fortgesetzt. Ein Ex-DFB-Trio steht im Blickpunkt.

Die "Sommermärchen-Affäre" geht überraschend in die nächste Runde: Das Verfahren gegen die ehemaligen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach (72) und Theo Zwanziger (77) sowie den langjährigen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt (81) wird doch fortgesetzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hob am Montag den Einstellungsbeschluss des Landgerichts vom 27. Oktober 2022 auf.

Schwere Anschuldigungen ans Ex-DFB-Trio

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Trio "Hinterziehung bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 vor", hieß es. Die früheren DFB-Funktionäre sollen "bewirkt bzw. daran mitgewirkt haben", dass die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 6,7 Millionen Euro "zu Unrecht als Betriebsausgabe des DFB im Jahr 2006 ertrags- und steuermindernd verrechnet worden sei".

Sollte es zu einer Verhandlung kommen, werde sich zeigen, "dass es im Jahr 2006 noch nicht einmal eine Steuerverkürzung gegeben hat, geschweige denn eine Steuerhinterziehung", sagte Zwanziger dem SID. Es würden "die ganzen Unwahrheiten dieses Verfahrens auf den Tisch kommen. Dann werden alle diese Dinge ad absurdum geführt sein". Ihn überrasche "im Bereich der Steuerfahndung, der Staatsanwaltschaft, der Generalstaatsanwaltschaft und des Oberlandesgerichts nichts mehr".

Ermittlungen ziehen sich seit mehreren Jahren

Das Landgericht hatte das Verfahren mit Blick auf das "Doppelbestrafungsverbot" eingestellt. Zuvor war gegen Niersbach, Zwanziger und Schmidt ein Strafverfahren in der Schweiz aufgrund der Verjährung eingestellt worden, in dem ihnen vorgeworfen worden war, über den eigentlichen Zweck der Millionen-Zahlung ein Jahr vor der Heim-WM 2006 vom DFB an den Weltverband FIFA getäuscht zu haben.

"Der Aburteilung der Angeklagten stehe nicht das Doppelbestrafungsverbot entgegen, da das schweizerische Verfahren nicht dieselbe Tat, sondern ein Vortatgeschehen betreffe", teilte das OLG nun mit. Das Verfahren sei nun vom Landgericht fortzuführen.

Die Ermittlungen zu den Geldflüssen in der "Sommermärchen-Affäre" ziehen sich bereits mehrere Jahre hin. Konkret geht es um 6,7 Millionen Euro, die 2005 vom deutschen WM-Organisationskomitee über die FIFA mutmaßlich an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen wurden. Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von OK-Chef Franz Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den früheren FIFA-Funktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur SID
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