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VW-Anlegerprozess: Richter zweifelt an Forderungen


Aktionäre fordern Milliarden
VW-Prozess: Richter enttäuscht Anleger

rtr, Jan C. Schwartz

10.09.2018Lesedauer: 3 Min.
Schmutzige Affäre: In der Aufarbeitung des Abgasskandals fordern Anleger neun Milliarden von Volkswagen.Vergrößern des BildesSchmutzige Affäre: In der Aufarbeitung des Abgasskandals fordern Anleger neun Milliarden von Volkswagen. (Quelle: Steve Bauerschmidt/imago-images-bilder)
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Dieselgate und kein Ende: Der Abgasbetrug hat VW schon mehr als 27 Milliarden Euro gekostet. Und einige könnten noch hinzukommen. Klagenden Anlegern nimmt das Oberlandesgericht Braunschweig aber den Wind aus den Segeln.

Im Schadenersatzprozess von Anlegern gegen Volkswagen und seine Konzernmutter Porsche SE hat das Gericht signalisiert, dass ein Teil der Forderungen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal verjährt sein könnte.

Richter Christian Jäde sagte in einer vorläufigen Einschätzung am ersten Verhandlungstag, dass wahrscheinlich nur ein Teil der Ansprüche berücksichtigt würde. Dabei ließ er offen, in welcher Höhe.

Anleger fordern Milliarden von Volkswagen

Der 3. Zivilsenat verhandelt über eine Klage der Fondsgesellschaft Deka Investment wegen erlittener Kursverluste. Hinter der Musterklägerin stehen knapp 1.700 vergleichbare Fälle. Die Summe der Forderungen beläuft sich auf neun Milliarden Euro.

Jäde sagte, das Verfahren sei derart komplex, dass sich der Senat zu Beginn nicht festlegen wolle. Dazu seien zu viele rechtliche Fragen zu klären. Das Gericht wolle die sogenannten Feststellungsziele nacheinander abarbeiten, von denen 183 Volkswagen betreffen und zehn die Porsche SE.

Dieselgate sei erst ab 2014 börsenrelevant

Dabei machte der Richter klar, dass seiner Ansicht nach der Zeitraum ab dem Frühjahr 2014 für Entscheidungen über die Kapitalmarktrelevanz von "Dieselgate" wichtig ist. Zu dem Zeitpunkt hatten VW-Mitarbeiter von einer Untersuchung in den USA erfahren, die zum Ergebnis kam, dass Dieselautos der Wolfsburger auf der Straße ein Vielfaches mehr an Stickoxid ausstießen als im Labor.

Nachdem sich daraufhin die US-Umweltbehörden einschalteten, gründete die VW-Entwicklungsabteilung eine Task Force, um Antworten auf deren Fragen zu formulieren. Damals entschieden VW-Mitarbeiter, scheinbar mit den US-Behörden zu kooperieren, die Existenz eines in den USA illegalen "Defeat Device" aber zu leugnen.

VW habe schon ab 2005 die Anleger getäuscht

Über eine Frage kam es zum Streit zwischen Klägeranwalt Andreas Tilp und dem Senat: Zwischen 2005 und 2007 entschied sich Volkswagen zum Einbau einer Manipulationssoftware – hätte man dies der Börse bekanntgeben müssen?

Der Senat vertritt die Auffassung, dass die Entscheidung zwar illegal war. Wichtig für das Kapitalanleger-Musterverfahren sei aber, ob sie gefällt wurde, um Anleger hinters Licht zu führen. "Das haben wir bisher nicht erkennen können", sagte Jäde.

Dem hielt Tilp entgegen, man könne den Beginn der Abgas-Manipulation in dem Verfahren nicht ausblenden. Volkswagen hätte bekanntgeben müssen, dass es den Ingenieuren mit legalen Mitteln nicht gelungen sei, die Abgasvorschriften in den USA zu erfüllen. Sollte der Senat dies nicht so sehen, würde er die Möglichkeiten der Kläger beschneiden. "Sie würden diesen Fall an der Wurzel kappen", sagte Tilp.

Wann erkannte VW das Ausmaß der Krise?

Für das Verfahren ist nach Meinung von Juristen entscheidend, wann Volkswagen das Ausmaß der Abgasmanipulation und die finanziellen Folgen bewusst wurden. Davon hängt ab, wann der Konzern die Börse mit einer Pflichtmitteilung informieren musste.

Die Kläger – überwiegend institutionelle Investoren – werfen den Wolfsburgern vor, die Information zu lange geheim gehalten und ihnen dadurch einen Wertverlust eingebrockt zu haben. Dem hält VW entgegen, die Kursrelevanz sei erst durch die Veröffentlichung der US-Umweltbehörde am 18. September 2015 erkennbar geworden.

Die EPA hatte damals eine Strafe von bis zu 18 Milliarden Dollar angedroht. Die Wiedergutmachung des Abgasskandals kostete Volkswagen allein in den USA bisher umgerechnet mehr als 25 Milliarden Euro. Einschließlich eines Bußgelds von einer Milliarde Euro in Deutschland sowie weiteren Rückstellungen türmen sich die Kosten inzwischen auf mehr als 27 Milliarden Euro.

Verwendete Quellen
  • Reuters
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