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Drastische Strafe: Dänemark versteigert Autos von Alkoholfahrern


Drastische Strafe
Dänemark versteigert Autos von Alkoholfahrern

t-online, aro

17.05.2014Lesedauer: 2 Min.
Alkoholfahrer werden in Dänemark hart bestraft.Vergrößern des BildesAlkoholfahrer werden in Dänemark hart bestraft. (Quelle: dpa-bilder)
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Drastische Strafe in Dänemark: Wer dort mit zwei Promille oder mehr beim Autofahren erwischt wird, verliert nicht nur für drei Jahre den Führerschein, sondern auch sein Auto - und das für immer. Der Staat versteigert die Fahrzeuge. Das gilt nicht nur für einheimische Alkoholsünder, sondern auch für Touristen, meldet der Sender RTL.

Ab Juli gilt das neue Gesetz in Dänemark. Das Auto wird dann vom Staat konfisziert, der Besitzer erhält keine Entschädigung. Die einkassierten Fahrzeuge werden versteigert und der Staat behält die Gewinne. Man wolle so die Zahl der Verkehrstoten reduzieren, so die dänische Polizei.

Riskant wird es für Trunkenheitsfahrer bereits ab 1,2 Promille: Wer in den drei vorangegangenen Jahren die zulässige Grenze von 0,5 Promille überschritten hat, dessen Auto wird nicht erst ab zwei Promille, sondern schon ab 1,2 Promille Blutalkoholwert eingezogen.

Politisch kaum umstritten

Der Auto-Entzug trifft auf breite Zustimmung: Fast alle Parteien im dänischen Parlament stimmten für die Verschärfung des Gesetzes. Ausnahmen waren die Einheitsliste und die Liberale Allianz. Ein Sprecher der Einheitsliste sagte, das Einziehen des Autos könne die Familie des Alkoholfahrers ebenfalls betreffen. So bekomme die Regelung eine "soziale Schlagseite". Gerade weniger wohlhabende Familien würden hart getroffen. Reichere könnten sich einfach ein neues Auto kaufen.

Auch in Italien ist das Auto weg

Die drastische Idee der dänischen Regierung ist Regelung ist indes nicht neu: In Italien ist das Auto bereits ab 1,5 Promille Alkohol im Blut weg. Auch dort wird es versteigert und der Fahrer sieht es nie wieder.

In Deutschland, wo wie in Dänemark der Grenzwert 0,5 Promille beträgt, gilt das Fahren mit mehr als 1,1 Promille als Straftat. Der Führerschein kann bis zu fünf Jahre eingezogen werden. Zusätzlich können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden.

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