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Vorbereitungen in Altona laufen – Diesel-Fahrverbote in Hamburg noch Ende Mai


Noch vor Monatsende
Erste Diesel-Fahrverbote in Hamburg

dpa, Eckart Gienke

Aktualisiert am 20.05.2018Lesedauer: 2 Min.
Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge: Ein Fahrverbotsschild für Lastwagen mit Diesel-Motor bis Euro 5 wird an der Max-Brauer-Allee in Hamburg aufgehängt.Vergrößern des BildesFahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge: Ein Fahrverbotsschild für Lastwagen mit Diesel-Motor bis Euro 5 wird an der Max-Brauer-Allee in Hamburg aufgehängt. (Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa-bilder)
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Die Vorbereitungen laufen, aber der genaue Termin ist noch unklar: Die bundesweit ersten Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge stehen in Hamburg unmittelbar bevor.

Noch vor dem Ende des Monats könnten in Hamburg die bundesweit ersten Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge in Kraft treten. Die Vorbereitungen für zwei Straßenabschnitte im Stadtteil Altona-Nord dazu laufen. Seit Dienstag wurden insgesamt 55 Umleitungs- und 49 Verbotsschilder an den betroffenen Abschnitten angebracht.

Das Gericht hat Fahrverbote grundsätzlich für zulässig erachtet

Der genaue Termin bleibt aber unklar, bis die schriftlichen Begründungen des Bundesverwaltungsgerichts zu dessen Urteilen vom Februar von den Hamburger Behörden ausgewertet sind. Das Gericht hatte darin Fahrverbote grundsätzlich für zulässig erachtet, um die Belastung der Luft mit Stickoxiden zu verringern. Die Urteilsbegründung ist wichtig für die Hamburger Behörden, um die rechtlichen Vorgaben des Gerichts korrekt umsetzen zu können.

Laut dem Hamburger Luftreinhalteplan soll ein 580 Meter langer Abschnitt der Max-Brauer-Allee für Dieselfahrzeuge gesperrt werden, die nicht die moderne Abgasnorm Euro-6 erfüllen. Das Gericht erklärt in seiner Urteilsbegründung, dass eine solche Beschränkung für einen Streckenabschnitt durchaus verhältnismäßig ist. "Derartige Einschränkungen gehen ihrer Intensität nach nicht über sonstige straßenverkehrsrechtlich begründete Durchfahrt- und Halteverbote hinaus, mit denen Autofahrer stets rechnen und die sie grundsätzlich hinnehmen müssen", heißt es in der Urteilsbegründung.

Betroffen von dem Fahrverbot wären 168.000 Hamburger Autos

Damit dürften die Hamburger Fahrverbote für Pkw auf der Max-Brauer-Allee wie geplant umgesetzt werden und auch Diesel-Pkw mit der Abgas-Norm Euro-5 erfassen. Das entscheiden die Behörden, nachdem sie die Urteilsbegründung gründlich geprüft haben, vermutlich im Laufe der kommenden Woche. "Die Urteilsbegründung ist noch nicht vom Gericht veröffentlicht worden", sagte der Sprecher der Hamburger Umweltbehörde. "Wir werden einige Tage Zeit brauchen, um diese zu bewerten. Erst danach kann ein genauer Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Durchfahrtsbeschränkungen in Hamburg festgelegt werden."

Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) waren in Hamburg zum Jahresanfang 264.406 Diesel-Pkw zugelassen. Davon erfüllten 96.356 Wagen die sauberste Euro-6-Norm, 80.803 die Euro-5-Norm, die anderen Euro-4 und schlechter. Betroffen wären von dem Fahrverbot in der Max-Brauer-Allee somit gut 168.000 Hamburger Pkw, wenn das Verbot auch für Euro-5-Diesel gilt. Sowie natürlich alle anderen Pkw aus Deutschland und dem Ausland, die nicht die Euro-6-Norm erfüllen und nach Hamburg fahren.

Abschnitt der Stresemannstraße wird für ältere Diesel-Lkw gesperrt

Ebenfalls unter ein Fahrverbot fällt ein rund 1,6 Kilometer langer Abschnitt der Stresemannstraße. Dieser soll aber nur für ältere Diesel-Lkw gesperrt werden, nicht für Pkw. Ausgenommen sind zudem Rettungsfahrzeuge, Anwohner und deren Besucher, Müllwagen, Lieferfahrzeuge und Taxis, sofern sie Passagiere aufnehmen oder absetzen.

Die Polizei will in den ersten Tagen des Fahrverbots die Autofahrer informieren, aber noch keine Bußgelder verhängen. Später kostet ein Verstoß ein Verwarn- oder Bußgeld von 25 Euro für Pkw und 75 Euro für Lkw. Zur Kontrolle muss die Polizei in die Fahrzeugpapiere schauen, weil den Autos in der Regel nicht anzusehen ist, welche Abgasnorm sie erfüllen. Eine spezielle Plakette dafür gibt es in Hamburg nicht.

Verwendete Quellen
  • dpa
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