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Streit um Telekom-Dienst: Verwaltungsgericht legt Streit um "StreamOn" dem EuGH vor


Ärger um "StreamOn"
Verstößt dieser Telekom-Dienst gegen europäisches Recht?

Von dpa, jnm

Aktualisiert am 22.01.2020Lesedauer: 2 Min.
Ein Streit um das Angebot StreamOn der Telekom beschäftigt jetzt auch den Europäischen Gerichtshof.Vergrößern des BildesEin Streit um das Angebot StreamOn der Telekom beschäftigt jetzt auch den Europäischen Gerichtshof. (Quelle: Oliver Berg/dpa./dpa)
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Im Rechtsstreit um die "StreamOn"-Tarife der Deutschen Telekom zieht das Kölner Verwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zurate. Es geht um die Frage, ob der Dienst die Netzneutralität verletzt.

Darf die Deutsche Telekom ihren Mobilfunk-Kunden Tarif-Optionen anbieten, die bestimmte Daten-Nutzungsarten nicht auf das jeweilige Datenvolumen des Nutzers anrechnet? Genau das tut die Telekom mit ihren "StreamOn"-Tarifen und ähnlich gelagerten Angeboten. Dadurch werden nicht alle Daten – und im Übrigen auch nicht alle Anbieter – gleich behandelt. Deshalb könnte diese Praxis gegen eben dieses Gleichbehandlungsgebot – die Netzneutralität – verstoßen.

Ob das so ist, wird derzeit vor dem Kölner Verwaltungsgericht verhandelt. Die Kölner wollen nun vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wissen, wie diese die vorgeschriebene Netzneutralität im vorliegenden Fall konkret auslegen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Telekom hatte Angebot bereits zuvor anpassen müssen

Im "StreamOn"-Angebot der Telekom wird der Datenverbrauch bei bestimmten Streaming-Apps nicht auf das Monatsvolumen angerechnet, wenn man zum Beispiel Videos über Netflix oder die ARD Mediathek streamt. In einer früheren Version hatte die Telekom dabei die Videoqualität gedrosselt, so dass Filme unterwegs nicht in HD, sondern nur einer niedrigen SD-Auflösung verfügbar waren. Außerdem stand die Option nicht beim Roaming innerhalb der EU zur Verfügung.

Die Bundesnetzagentur hatte dies untersagt, da sie die Netzneutralität als verletzt sah. Im gerichtlichen Eilverfahren hatte die Regulierungsbehörde damit auch Recht bekommen. Die Telekom hat ihr "StreamOn"-Angebot mittlerweile angepasst.

Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren am Kölner Verwaltungsgericht steht jedoch noch aus. Die Kölner Richter setzen das Verfahren nun zunächst aus und wollen vom EuGH wissen, ob das Verbot der Video-Drosselung mit EU-Recht vereinbar ist – oder ob etwa eine Überlastung des Netzes als Rechtfertigung für eine Drosselung infrage kommt.

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