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Verwirrung um Standortdienste: Justizministerium hat ein paar Fragen an Google


Justizministerium hat ein paar Fragen an Google

Von afp, str

Aktualisiert am 28.08.2018Lesedauer: 2 Min.
Der Google-Schriftzug am Firmensitz in Mountain View, Kalifornien: Ein Mann klagt gegen den Konzern wegen ungewollter Standortbestimmung von Smartphone-Nutzern.Vergrâßern des BildesDer Google-Schriftzug am Firmensitz in Mountain View, Kalifornien: Ein Mann klagt gegen den Konzern wegen ungewollter Standortbestimmung von Smartphone-Nutzern. (Quelle: Marcio Jose Sanchez/ap-bilder)
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Google soll den Standort seiner Nutzer bestimmen, auch wenn diese glauben, die Funktion abgeschaltet zu haben. In den USA droht dem Internetkonzern deswegen juristischer Γ„rger. Und auch die Bundesregierung fordert Antworten.

Googles Umgang mit den Standortdaten der Nutzer stâßt im Bundesjustizministerium auf Irritationen. Nach Informationen von "Spiegel Online" hat der StaatssekretÀr Gerd Billen dem Internetriesen einen Brief geschrieben, in dem er um AufklÀrung bittet.

Hintergrund sind verwirrenden Angaben, die Android und iPhone-Nutzer vorfinden, wenn sie die Standortspeicherung deaktivieren. Untersuchungen hatten gezeigt, dass manche Google Apps wie "Google Maps" trotzdem weiterhin die Smartphone-Position aufzeichnen. Das sei für bestimmte Komfortfunktionen notwendig, heißt es dazu von Google.

Vielen Nutzern war das offenbar nicht bewusst, sie fΓΌhlten sich betrogen. In den USA droht Google deshalb nun Γ„rger: Ein Kalifornier hatte gegen die vermeintlich heimliche Standortverfolgung Klage eingereicht.

Auch das deutsche Justizministerium will wissen, was sich Google dabei gedacht hat. In dem Brief an Google-Chef Sundar Pichai kritisiert StaatsekretΓ€r Billen die "Erfassung und Speicherung von Standortdaten trotz deaktiviertem Standortverlauf" scharf. Die Praxis sei geeignet, "das Vertrauen der Verbraucher in die Nutzung von Angeboten und Diensten der digitalen Welt ganz gravierend und nachhaltig zu beeintrΓ€chtigen", zitiert "Spiegel Online" aus dem Brief. Die Nutzer mΓΌssten sich "auf die Angaben und EinstellungsmΓΆglichkeiten der Unternehmen verlassen" kΓΆnnen. Billen verwies dazu auf die Vorgaben der europΓ€ischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese schreibt vor, dass Unternehmen deutlich machen mΓΌssen, welche Daten sie fΓΌr welchen Zweck erfassen.

Google hat bereits auf die Kritik reagiert und die Angaben im Internet unter dem Punkt "Hilfe" abgeΓ€ndert: Dort hieß es anschließend, das Ausschalten der Standorthistorie auf Kontoebene habe keine Auswirkungen auf andere Standortdienste auf dem jeweiligen GerΓ€t. Dazu zΓ€hlen etwa die App "Mein GerΓ€t finden" oder der Standortdienst von Google, der immer dann anspringt, wenn man bestimmte Apps nutzt – es sei denn, man verbietet es. Wenn man zum Beispiel Google Maps aufruft oder eine Google Suche ausfΓΌhrt, wird der Standort erfasst und gespeichert. Wie man das verhindert, erfahren Sie hier.

Billen fordert eine zentrale Funktion, ΓΌber die sich die Erfassung der Standortdaten, sofern diese nicht fΓΌr den Betrieb des Smartphones oder fΓΌr spezielle Dienste erforderlich ist, auf einfache und verstΓ€ndliche Art abschalten lΓ€sst.

Kalifornier strebt Sammelklage an

In den USA ist eine Klage gegen Google wegen mutmaßlich unerlaubter Standortbestimmung von Smartphone-Nutzern eingereicht worden. Wie aus der Klageschrift hervorgeht, wird der Konzern beschuldigt, den Standort der Nutzer auch dann bestimmt zu haben, wenn die sogenannte Standorthistorie ausgeschaltet war.

Die Klage wurde bereits am Freitag von einem Mann in Kalifornien eingereicht. Angestrebt werden Schadenersatzzahlungen in nicht genannter Hâhe sowie eine Sammelklage. Google Àußerte sich zunÀchst nicht. Laut Klageschrift wird Google vorgeworfen, Datenschutzrichtlinien verletzt zu haben. In der Klageschrift wird ein Medienbericht zur Standortbestimmung durch Google zitiert.

Verwendete Quellen
  • AFP
  • Spiegel Online
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