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Rechtsextreme Inhalte: Bundesregierung nimmt Gamer-Foren ins Visier


Rechtsextreme Inhalte
Bundesregierung nimmt Gamer-Foren ins Visier

Von dpa
Aktualisiert am 03.05.2019Lesedauer: 2 Min.
Ein Mann spielt Videospiele: Die Bundesregierung plant Maßnahmen gegen die Verbreitung von rechtsextremen Inhalten in Gamer-Foren.Vergrößern des BildesEin Mann spielt Videospiele: Die Bundesregierung plant Maßnahmen gegen die Verbreitung von rechtsextremen Inhalten in Gamer-Foren. (Quelle: Kerkez/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Die Bundesregierung macht sich Sorgen, dass Jugendliche in rechtsextremen Gamer-Foren radikalisiert werden könnten. Neue Regeln für Betreiber und Ermittler sollen das verhindern.

Die Bundesregierung möchte der Verbreitung rechtsterroristischer Inhalte in Foren von Online-Spieleplattformen einen Riegel vorschieben. Welche Ergänzungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Kinder- und Jugendmedienschutz geboten seien, werde derzeit durch die Bundesregierung entsprechend der Vorgaben im Koalitionsvertrag geprüft, teilte das Innenministerium auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit.

"Verbesserungen speziell in Bezug auf terroristische Inhalte könnten sich durch die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene und derzeit auf EU-Ebene beratene Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte ergeben", heißt es in der Antwort des Ministeriums weiter. Über die Antwort hatte die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Freitag) zuerst berichtet.

Lücke im Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht zwar bußgeldbewehrte Regeln für Anbieter sozialer Netzwerke wie Facebook oder YouTube vor. Da diese Regelungen aber auf "themenoffene Plattformen" begrenzt sind, sind die Forenbereiche von Online-Spieleplattformen, in denen es ja eigentlich vor allem um das jeweilige Spiel gehen sollte, davon ausgenommen. Der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle hatte gefragt, wie sichergestellt werde, "dass Entdeckungen von Sympathiebekundungen mit Amokläufern oder rechtsradikale Hetzreden auf Online-Plattformen wie "Steam" zukünftig schnell und unkompliziert gemeldet und entfernt werden können".

"Steam" ist eine Internet-Vertriebsplattform, unter anderem für Computerspiele. Vernetzen können sich Gamer aber auch über andere, konsolengebundene Spiele. Für die Anbieter von Online-Spieleplattformen gilt nach Angaben der Bundesregierung jetzt schon, dass eine Verantwortlichkeit für rechtswidrige Nutzerinhalte in den Forenbereichen existiert. Allerdings nur, falls jemand diese Inhalte meldet. Denkbar seien dann zum Beispiel Anordnungen durch die jeweiligen Landesbehörden.

Mehr als 12.000 gewaltbereite Neonazis

Der Verfassungsschutz zählte im Jahr 2017 bundesweit rund 24.000 Rechtsextremisten. 12.700 von ihnen wurden damals als gewaltorientiert eingeschätzt. Die neuen Zahlen sollen noch diesen Monat veröffentlicht werden. Unter den gewaltorientierten Rechtsextremisten seien auch Menschen mit einer "Waffenaffinität", heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Das Bundesamt für Verfassungsschutz legt nach Auskunft der Bundesregierung "einen besonderen Fokus auf Rechtsextremisten mit legalen Waffen, um hier einen Entzug der Waffenerlaubnis zu erreichen".

Kuhle sagte: "Die Bundesregierung offenbart durch ihre Antworten, dass sie keine wirksame Strategie hat, um der Radikalisierung im Netz entgegenzuwirken. Ausstattung und digitale Kompetenz der Behörden müssen verbessert werden, um dieses Phänomen zu bekämpfen."

"Online-Durchsuchungen" sollen einfacher werden

In der Antwort des Innenministeriums heißt es, das Bundesamt für Verfassungsschutz sichte mehrere hundert relevante Internetpräsenzen beziehungsweise Profile und Kanäle der rechtsextremistischen Szene – unter anderem in sozialen Netzwerken, Kurznachrichtendiensten und Videoplattformen.


Eine Sprecherin des Ministeriums verwies am Freitag auf die geplante Novelle des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Konkret geht es dabei um die Erlaubnis für "Online-Durchsuchungen". Darunter versteht man den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und andere IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können.

Außerdem soll dem Nachrichtendienst nach Angaben aus dem Innenministerium die sogenannten Quellen-TKÜ gestattet werden. Diese Art der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ermöglicht es, auch Chats und Sprachnachrichten abzuhören, die verschlüsselt versendet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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