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Hitzefrei im Büro? Ihre Rechte und Pflichten an heißen Tagen


Hohe Temperaturen
Hitzefrei im Büro? Das sind Ihre Rechte und Pflichten

Von dpa, fls, cho

Aktualisiert am 11.07.2023Lesedauer: 3 Min.
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Tipps für heiße Tage: Dr. Eckart von Hirschhausen erklärt im Video, wie Sie sich bei Hitze schützen. (Quelle: t-online)
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Auch in Deutschland kann der Sommer unerträglich heiß werden. Was heißt das für den Arbeitsplatz? Was muss mein Chef erlauben – und was darf er verbieten?

Selbst hierzulande kommt sie inzwischen verlässlich: die Hitze. Spätestens im Juli und August klettern die Temperaturen regelmäßig in Höhen, die man lieber am Strand genießt als am Arbeitsplatz. Aber wann ist es eigentlich zu heiß, um zu arbeiten? Und darf ich einfach in kurzen Hosen kommen? Wir erklären, was rechtlich gilt.

Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Hitzefrei?

"Nein", sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. "Es gibt derzeit keine denkbare Außentemperatur, die so hoch wäre, dass pauschal der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern dürfte." Entscheidend sei letztlich immer die konkrete Lufttemperatur am Arbeitsplatz.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dem Fachanwalt zufolge aber nicht bei jeder Temperatur und unter jeder Bedingung arbeiten. "Wann die Arbeitspflicht entfällt, hängt auch mit der Frage zusammen, wie die konkrete Konstitution des einzelnen Arbeitnehmers ist", so Bredereck.

Hier müsse der Arbeitgeber etwa auf ältere Arbeitnehmer, Mitarbeiter mit Vorerkrankungen oder Angestellte mit einer Behinderung im Rahmen der Fürsorgepflicht anders Rücksicht nehmen als auf weniger gefährdete Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer haben womöglich Arbeitsunfähigkeit wegen Hitze

"Das macht es im Einzelfall für Arbeitnehmer sehr schwer festzustellen, wann noch eine Arbeitspflicht besteht und wann nicht." Einfach die Arbeit zu verweigern, ist jedoch keine gute Idee, denn Mitarbeiter können eine Abmahnung oder gar eine Kündigung riskieren.

Bredereck empfiehlt, den Arbeitgeber zunächst an seine Pflichten zur Gestaltung der Arbeitsstätte zu erinnern, die zum Beispiel in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt sind. Dabei kann auch der Betriebsrat helfen.

Wer aufgrund der Lufttemperaturen an seinem Arbeitsplatz gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet, sollte zum Arzt gehen. Womöglich besteht unter den gegebenen Bedingungen eine Arbeitsunfähigkeit.

Wie warm darf es denn am Arbeitsplatz sein?

Konkrete Temperaturvorgaben ergeben sich aus der Arbeitsstättenregel, die auch Vorgaben zur Raumtemperatur enthält. Der Arbeitgeber hat laut Bredereck zunächst Vorkehrungen gegen übermäßige Sonneneinstrahlung zu treffen. Zusätzlich muss er ab einer Innenraumtemperatur von über 26 Grad Celsius Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen ausrüsten.

Ist es drinnen trotzdem wärmer als 26 Grad, muss der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wenn das Arbeiten zu einer Gesundheitsgefährdung führt, zum Beispiel bei schweren körperlichen Arbeiten oder weil die Arbeitnehmer gesundheitlich vorbelastet oder besonders schutzbedürftig sind. "Hierzu hat der Arbeitgeber seine Gefährdungsbeurteilung anzupassen", so der Fachanwalt. Beispiel für eine geeignete Maßnahme ist die Bereitstellung von Getränken wie Wasser.

Ab einer Temperatur von 30 Grad muss der Arbeitgeber weitere wirksame Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel Lockerungen der Bekleidungsregeln oder die Installation von Lüftungseinrichtungen, etwa Ventilatoren. "Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang vor personenbezogenen Maßnahmen", erklärt Bredereck. "Also zunächst Lüftung, dann Lockerung der Bekleidungsregelung."

Ab einer Temperatur von 35 Grad dürfen Innenräume laut Bredereck dann nur noch unter sehr strengen Voraussetzungen als Räume zum Arbeiten genutzt werden.

Wie streng dürfen Kleidervorschriften bei hohen Temperaturen sein?

"Soweit der Arbeitgeber ein nachvollziehbares Interesse an einer bestimmten Bekleidung des Arbeitnehmers hat oder diese sogar arbeitsvertraglich geregelt ist, entfällt das Interesse nicht pauschal ab einer bestimmten Temperatur", stellt Bredereck klar.

Der Arbeitgeber ist allerdings verpflichtet, Vorsorge am Arbeitsplatz zu treffen. "Gelingt ihm dies, zum Beispiel durch eine Klimaanlage, bleiben auch die Kleidervorschriften im vollen Umfang bestehen."

Gelingt ihm das nicht, kann dann die Lockerung der Kleidervorschriften eine Maßnahme sein. "Grenze ist hier immer auch die etwaige Belästigung der übrigen Arbeitnehmer durch zum Beispiel allzu freizügige Kleidung", sagt Bredereck.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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