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Arztbesuch während der Arbeitszeit: Das gilt für Gleitzeit


Bei akuten Gesundheitsproblemen
Während der Gleitzeit zum Arzt: Das sollten Sie wissen

t-online, Gabriele Borgelt

Aktualisiert am 12.02.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0307475694Vergrößern des BildesWährend der Arbeitszeit zum Arzt? Für dringende Arztbesuche muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter freistellen. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Yuri Arcurs peopleimages.com/imago-images-bilder)
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Darf ich während meiner Arbeitszeit zum Arzt gehen? Und wie ist die Regelung bei Gleitzeit? Wir geben die Antworten.

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) schreibt fest, dass Ihr Arbeitgeber Sie für einen Arztbesuch während der Arbeitszeit freistellen muss, sollte eine ärztliche Behandlung dringend während der Arbeitszeit nötig sein. Ausfallzeiten werden nicht als Minusstunden angerechnet, sondern wie Arbeitszeit bezahlt. Wenn ein Tarifvertrag etwas anderes vorsieht, gilt das, was im Tarifvertrag steht.

Akute gesundheitliche Probleme wie Gliederschmerzen, Fieber, ein Unfall oder plötzlich auftretende Zahnschmerzen gelten als Ausnahme und sind ein zweifelsfreier Grund für einen Arztbesuch während der Arbeitszeit.

Wenn kein Tarifvertrag gilt

Wenn das Arbeitsverhältnis nicht durch einen Tarifvertrag, sondern durch einen anderen Arbeitsvertrag geregelt ist, gilt für den Fall einer dringenden ärztlichen Untersuchung während der Arbeitszeit § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Danach haben Sie als spontan Erkrankter das Recht, während der Arbeitszeit einen Arzt aufzusuchen, ohne dass Ihnen dadurch finanzielle Nachteile entstehen. Das bedeutet, dass Sie die versäumte Arbeitszeit nicht in Form von Überstunden nacharbeiten müssen. Dies gilt natürlich nur in besonders dringenden Fällen.

Ausnahme Gleitzeit

Wenn Sie im Rahmen der Gleitzeitregelung arbeiten, ist Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet, Ihnen den Arztbesuch als versäumte Arbeitszeit zu bezahlen, es sei denn, in Ihrem Arbeitsvertrag ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Arbeitnehmer in Gleitzeit haben den Vorteil, dass sie ihre Arbeitszeit innerhalb bestimmter zeitlicher Rahmenbedingungen frei gestalten können. Sollte ein Arztbesuch anstehen, kann dieser in der Regel problemlos in die Gleitzeit gelegt und die ausgefallene Zeit später nachgeholt werden.

Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn der Arzt beispielsweise nur zu bestimmten Zeiten zur Verfügung steht. In diesen Fällen müssen Sie als Arbeitnehmer Ihre Kernarbeitszeit entsprechend anpassen.

Sind im Betrieb Arbeitszeitkonten vorhanden, auf denen Überstunden und Freizeitausgleich erfasst werden, müssen Sie Minusstunden für den Arztbesuch während der Arbeitszeit verbuchen.

Ausnahme Schwangerschaft

Arzttermine, die sich für Schwangere nicht außerhalb der Arbeitszeit vereinbaren lassen, dürfen ohne finanzielle Nachteile für die Arbeitnehmerin wahrgenommen werden. Hier zählt der Arztbesuch als Arbeitszeit. Dies gilt auch für die Zeiten, in denen das Baby gestillt werden muss.

Der Arbeitgeber kann einen Nachweis verlangen

Grundsätzlich gelten Arztbesuche als Privatangelegenheit. Wenn es sich nicht um einen akuten Fall handelt, für den die Ausnahmeregelung gilt – der Arbeitgeber darf Ihnen den Arztbesuch auf keinen Fall verweigern –, müssen Sie Ihre Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen. Lässt sich das aus Termingründen nicht einrichten, kann Ihr Arbeitgeber von Ihnen verlangen, dass Sie die versäumte Zeit in Form von Überstunden nacharbeiten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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