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Kündigungsfrist in der Ausbildung: Können Azubis kündigen?


Frist, Gründe, Alternativen
Kündigung während der Ausbildung – geht das überhaupt?


14.04.2022Lesedauer: 3 Min.
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Ein Azubi räumt Zeitschriften ein (Symbolbild): Wem die Berufsausbildung doch nicht gefällt, der kann das Arbeitsverhältnis kündigen.Vergrößern des Bildes
Ein Azubi räumt Zeitschriften ein (Symbolbild): Wem die Berufsausbildung doch nicht gefällt, der kann das Arbeitsverhältnis kündigen. (Quelle: Robert Günther/dpa-tmn)

Sich in jungen Jahren für einen Beruf entscheiden zu müssen, kann überfordern. Doch auch eine falsche Wahl kann man korrigieren. Wie einfach das ist, hängt allerdings davon ab, wie lange die Ausbildung schon läuft.

Die Aufgaben sind doch nicht so spannend wie gedacht, die Schichten bis spät abends machen Treffen mit Freunden unmöglich und dann nerven auch noch die Kollegen? Ob ein Job gefällt, merkt man in der Regel erst, wenn man tatsächlich mit der Arbeit begonnen hat. Für Azubis gilt das umso mehr, ist es für sie doch meist das erste Arbeitsverhältnis überhaupt.

Doch keine Sorge: Wer sich schon für immer im falschen Beruf gefangen sieht, kann aufatmen. Auch ein Ausbildungsverhältnis können Sie vorzeitig beenden. Das funktioniert jedoch deutlich einfacher, solange Sie noch in der Probezeit sind.

Kann ein Azubi seinen Ausbildungsvertrag kündigen?

Ja, das geht. Es kommt es aber entscheidend darauf an, wie lange die Ausbildung schon läuft. So können Sie während der Probezeit jederzeit kündigen, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen (§ 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz). Die Probezeit für Azubis dauert in der Regel zwischen einem und vier Monate.

Ist die Probezeit bereits abgelaufen, gelten strengere Regeln: Eine fristlose Kündigung ist Ihnen dann nur noch möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund nennen können, der es Ihnen unzumutbar macht, die Ausbildung fortzusetzen (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Das kann zum Beispiel eine schwerwiegende Vertragsverletzung des Arbeitgebers sein.

Liegt kein solch gravierender Grund vor, dürfen Sie trotzdem ordentlich kündigen, wenn Sie

  • Ihre Berufsausbildung aufgeben wollen,
  • eine Ausbildung in einem anderen Beruf beginnen wollen.

Dabei müssen Sie jedoch eine Kündigungsfrist einhalten (siehe nächster Abschnitt).

Wichtig: Minderjährige Auszubildende benötigen die Erlaubnis der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters, um kündigen zu können.

Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Ausbildung?

Auszubildende dürfen ihre Berufsausbildung mit einer Frist von vier Wochen zu jedem beliebigen Tag kündigen. Sind sie noch in der Probezeit, gibt es gar keine Kündigungsfrist.

Wie kündige ich meine Ausbildung?

Eine Ausbildung können Sie nur schriftlich kündigen – egal, ob die Probezeit noch läuft oder schon vorbei ist. Schriftlich bedeutet dabei: auf Papier und handschriftlich unterschreiben. Eine Kündigung per E-Mail ist genauso wenig gültig wie eine Kündigung per WhatsApp-Nachricht oder per Anruf. Mehr dazu lesen Sie hier.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, muss Ihr Kündigungsschreiben keinen Grund enthalten. Ist die Probezeit hingegen abgelaufen, ist eine Kündigung nur unter Angabe eines Grundes möglich. (Lesen Sie hier, welche Gründe so schwerwiegend sind, dass Sie direkt fristlos kündigen können.) Achtung: Die Kündigung ist unwirksam, wenn Ihnen die Gründe bereits länger als zwei Wochen bekannt waren.

Gut zu wissen: Azubis können Schadenersatz vom Arbeitgeber verlangen, wenn sie aus einem schwerwiegenden Grund fristlos kündigen. Den Anspruch müssen Sie innerhalb von drei Monaten geltend machen, nachdem das Ausbildungsverhältnis beendet wurde.

Besteht der Kündigungsgrund hingegen "nur" darin, dass Sie die Ausbildung schlicht nicht fortführen wollen oder Sie eine Ausbildung in einem anderen Beruf anstreben, müssen Sie auch das als Kündigungsgrund in Ihrem Schreiben nennen. Ihr letzter Arbeitstag ist dann jedoch erst vier Wochen später.

Aufhebungsvertrag – die Alternative zur Kündigung

Trifft keine der oben genannten Voraussetzungen auf Sie zu, können Sie das Ausbildungsverhältnis statt mit einer Kündigung auch mit einem Aufhebungsvertrag beenden. Dafür benötigen Sie allerdings die Zustimmung des Arbeitgebers.

Die ist aber oft gar nicht so schwer zu bekommen – denn vermutlich ist der Chef sogar froh, wenn er unmotivierte Azubis auf diese Weise loswerden kann.

Allerdings sollten Sie vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags stets abwägen, ob die Ausbildung nicht doch noch zu retten ist, beispielsweise indem Sie Dritte wie Berufsschullehrer, Eltern oder Ausbildungsberater einschalten. Lesen Sie hier, welche Folgen ein Aufhebungsvertrag für Sie hat.

Aus welchen wichtigen Gründen können Chefs Azubis kündigen?

Da Azubis besser geschützt sind, als normale Arbeitnehmer, können Sie vom Arbeitgeber nach der Probezeit nicht ordentlich gekündigt werden. Möglich ist aber eine fristlose Kündigung, sofern wichtige Gründe vorliegen (mehr dazu hier). Diese untergliedern sich in drei Bereiche:

  • verhaltensbedingte Kündigung
  • personenbedingte Kündigung
  • betriebsbedingte Kündigung

Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung können zum Beispiel sein, dass Sie häufig unentschuldigt im Ausbildungsbetrieb oder in der Berufsschule fehlen, Arbeitsanweisungen missachten, Betriebseigentum beschädigen, etwas am Arbeitsplatz stehlen oder Ihr Berichtsheft nicht ordnungsgemäß führen.

Gründe für eine personenbedingte Kündigung können zum Beispiel gesundheitliche Probleme sein, die es unmöglich machen, die Ausbildung fortzuführen – etwa eine Holzstauballergie während der Schreinerlehre.

Eine betriebsbedingte Kündigung ist möglich, wenn der Ausbildungsbetrieb stillgelegt oder die Abteilung geschlossen wird, in der Sie Ihre Ausbildung absolvieren. Der Ausbildungsbetrieb ist dann dazu verpflichtet, mit der Bundesagentur für Arbeit eine andere Ausbildungsstätte für Sie zu finden.

Verwendete Quellen
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