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Kündigungsfrist Werkstudenten: So kündigen Sie einen Arbeitsvertrag | Überblick


Spezieller Arbeitsvertrag
Diese Kündigungsfrist gilt für Werkstudenten

Von t-online, cho

Aktualisiert am 29.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Schwarzes Brett an einer Uni (Symbolbild): Wer sich als Werkstudent Geld dazuverdient, sollte seine Rechte kennen.Vergrößern des BildesSchwarzes Brett an einer Uni (Symbolbild): Wer sich als Werkstudent Geld dazuverdient, sollte seine Rechte kennen. (Quelle: Schöning/imago-images-bilder)
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Viele Studierende nehmen Jobs als Werkstudenten an, um Geld zu verdienen. Wir erklären, bis wann ein solcher Arbeitsvertrag längstens gilt und wie es mit der Kündigungsfrist aussieht.

Wer im Studium nebenbei arbeitet, tut nicht nur etwas für sein Konto, sondern sammelt im Idealfall auch Erfahrung und Kontakte fürs spätere Berufsleben. Gut verbinden lässt sich beides mit einem Werkstudentenjob.

Wir zeigen Ihnen, bis wann Sie als Werkstudent arbeiten können, welche Kündigungsfristen für Sie und den Arbeitgeber gelten und aus welchen Gründen Sie den Job notfalls auch sofort hinschmeißen könnten.

Kann man einen Werkstudentenvertrag kündigen?

Ja. Ein Werkstudentenvertrag ist zwar eine spezielle Form des Arbeitsvertrags, es gelten aber die gleichen Kündigungsfristen wie für normale Arbeitnehmer. Nach § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können Sie Ihren Werkstudentenvertrag mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen. Diese gesetzliche Kündigungsfrist gilt auch, wenn der Arbeitgeber Ihnen kündigen will.

Ist in Ihrem Werkstudentenvertrag allerdings eine andere Frist geregelt, müssen Sie sich an diese Vorgabe halten. Gleiches gilt, falls in einem für Sie geltenden Tarifvertrag andere Kündigungsfristen vereinbart sind. Mehr zu Kündigungsfristen für Arbeitnehmer lesen Sie hier.

Eine Ausnahme gibt es zudem in der Probezeit: Hier beträgt die Kündigungsfrist für Werkstudenten wie Arbeitgeber nur zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag. Lesen Sie hier, wie Sie ein Kündigungsschreiben richtig aufsetzen.

Kann mir als Werkstudent fristlos gekündigt werden?

Ja, auch Werkstudenten sind vor einer außerordentlichen Kündigung nicht gefeit. Gleichzeitig können Sie auch selbst fristlos kündigen. In beiden Fällen muss dafür aber ein wichtiger Grund vorliegen, der es unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen (mehr dazu hier).

Gründe, aus denen Werkstudenten fristlos gekündigt werden kann, sind zum Beispiel:

  • sexuelle Belästigung
  • rassistische und diskriminierende Angriffe
  • Tätlichkeiten und Beleidigungen
  • Straftaten wie Diebstahl
  • Vortäuschen einer Krankheit
  • andauernde Arbeitsverweigerung
  • unentschuldigtes Fehlen

Gründe, aus denen Werkstudenten fristlos kündigen können, sind unter anderem:

  • Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften
  • wiederholt verspätete Gehaltszahlungen
  • sexuelle Belästigung durch den Arbeitgeber
  • Beleidigungen und Tätlichkeiten durch den Arbeitgeber
  • rassistische und diskriminierende Angriffe

Wann endet der Werkstudentenstatus?

Es gibt drei Gründe, warum ein Werkstudentenvertrag endet:

  • das befristete Arbeitsverhältnis läuft aus,
  • Ihr Studentenstatus endet
  • oder Sie oder der Arbeitgeber kündigen.

Aus Sozialversicherungssicht endet das Werkstudentenprivileg mit Ablauf des Monats, in dem Sie vom Prüfungsamt per Post Ihr vorläufiges Zeugnis erhalten haben. Bis dahin profitieren Sie also noch davon, dass Sie als Werkstudent nur Beiträge zur Rentenversicherung zahlen müssen, nicht aber zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Sobald Sie Ihren Werkstudentenstatus verlieren und weiter beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sein sollten, werden diese Beiträge zusätzlich fällig.

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