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Mietkautionsbürgschaft: Kosten, Vorteile und Nachteile


Sichere Bank
Was bringt eine Mietkautionsbürgschaft?


Aktualisiert am 11.07.2021Lesedauer: 5 Min.
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Entspannt umziehen: Mit einer Mietkautionsbürgschaft zahlen Sie vorerst keine Kaution beim Einzug.Vergrößern des Bildes
Entspannt umziehen: Mit einer Mietkautionsbürgschaft zahlen Sie beim Einzug vorerst keine Kaution. (Quelle: Sus Pons/imago-images-bilder)

Die Kautionskosten nehmen einen großen Teil des Umzugsbudgets ein. Doch Banken und Versicherungen bieten mit der Mietkautionsbürgschaft eine Alternative.

Einziehen in die Traumwohnung und keine Kaution bezahlen? Das geht – denn es gibt Alternativen zur klassischen Barkaution, mit denen Sie auf die Überweisung der Mietsicherheit verzichten können. Eine davon ist die Mietkautionsbürgschaft, bei der Banken, Versicherungen oder Privatpersonen Ihrem Vermieter als Sicherheit dienen.

Wie das funktioniert, wer als Bürge in Betracht kommt und warum es sich für Sie trotzdem lohnt, zum Einzug das Geld zur Seite zu legen, erfahren Sie hier.

Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?

Bei einer Mietkautionsbürgschaft, auch Mietaval genannt, stellt sich eine vermögende Privatperson, eine Bank oder eine Versicherung an ihre Seite. Ihr Bürge gibt Ihrem Vermieter die Sicherheit, dass im Schadensfall oder bei Mietausfall der Bürge die Kosten übernimmt. Der Vermieter darf in diesem Fall von Ihrem Bürgen nicht mehr Geld fordern als die zuvor vereinbarte Kautionssumme.

Ihr Vorteil: Als Mieter können Sie so auf die Zahlung einer Mietkaution verzichten. Muss die Bank im Schadensfall einspringen, verlangt diese die Summe aber anschließend von Ihnen zurück. Gänzlich können Sie also auch mit einer Bürgschaft die Kautionssumme nicht umgehen. Zudem zahlen Sie jährliche Beiträge und häufig eine Bearbeitungspauschale. Die Kosten bei einer Bankbürgschaft summieren sich damit auf Dauer.

Bevor Sie eine Bürgschaft abschließen können, prüft die Bank Ihre Bonität, etwa über die Schufa. Anschließend bekommen Sie bei Vertragsabschluss eine Bürgschaftsurkunde von der Bank. Diese müssen Sie an Ihren Vermieter weiterleiten. Vielen Vermietern ist es dabei wichtig, dass die Bank eine Bürgschaft vergibt, die auf erste Anforderung zahlt.

Für Sie als Mieter bedeutet das: Die Bank zahlt sofort, wenn der Vermieter einen Anspruch stellt, ohne mit Ihnen Rücksprache zu halten. Das kann Nachteile für Sie als Mieter haben, denn Sie können so im Zweifelsfall nicht widersprechen, wenn Sie glauben, den Schaden nicht verursacht zu haben.

Neben einer Bank kann auch eine Versicherung für Sie bürgen. Das Prinzip ist ähnlich, aber die Konditionen unterscheiden sich im Detail. Mehr zur Mietkautionsversicherung lesen Sie hier.

Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft?

Für die Mietkautionsbürgschaft zahlen Sie einen jährlichen Zins, Banken nennen dies die Avalprovision. Wie hoch die Zinsen ausfallen, unterscheidet sich je nach Bank. Die Direktbank DKB nimmt eine jährliche Provision von 3,5 Prozent, die Sparkasse kooperiert mit der SWK-Bank und möchte 4,99 Prozent. Wenn Sie direkt zur SWK-Bank gehen, zahlen Sie dagegen 3,99 Prozent Provision.

Die Bankbürgschaft ist bei einem maximalen Betrag gedeckelt. Bei der Sparkasse, der SWK-Bank und der DKB haftet die Bank maximal für eine Kautionshöhe von 10.000 Euro. Zudem zahlen Sie für den Abschluss oder für die Ausstellung der Urkunde häufig extra. Immer weniger Banken bieten eine direkte Bürgschaft für die Mietkaution an. Einige Banken vermitteln stattdessen ebenfalls Mietkautionsversicherungen.

Sollten Sie während Ihrer Mietzeit genug finanzielle Reserven ansammeln, um die Kaution selbst zu stellen, können Sie die Bürgschaft kündigen. Die gezahlten Provisionen bekommen Sie in diesem Fall nicht zurück. Gerade bei langfristigen Mietverhältnissen lohnt es sich aber, auf die Barkaution zu wechseln, damit Sie die jährlichen Provisionen nicht zahlen müssen.

Muss mein Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft akzeptieren?

Nein, Ihr Vermieter muss neben einem Sparbuch keine Alternative zur Barkaution akzeptieren. Bevor Sie also eine Bürgschaft abschließen, sollten Sie Rücksprache mit Ihrem (zukünftigen) Vermieter halten, inwiefern er mit dieser Form der Kautionszahlung einverstanden ist.

Bei einem Kredit, den Sie für die Kaution aufnehmen, hat der Vermieter dagegen kein Mitspracherecht. Denn hier können Sie die Kreditsumme einfach für die Barkaution verwenden.

Wechselt der Vermieter, haben Sie keinen Anspruch auf die Bürgschaft, selbst wenn diese Vereinbarung mit dem alten Vermieter bestand. Der neue Vermieter kann von Ihnen eine Kündigung der Bürgschaft und eine anschließende Barkaution verlangen.

Was sind die Vor- und Nachteile einer Mietkautionsbürgschaft?

Für Mieter gibt es einige Vorteile, langfristig aber auch viele Nachteile, die Sie bedenken sollten, bevor Sie eine Mietkautionsbürgschaft abschließen.

Positiv ist für Mieter hervorzuheben:

  • Sie müssen keine Kaution zu Beginn zahlen.
  • Die Bank oder die Versicherung klärt Ansprüche mit dem Vermieter.
  • Sie sind vor einer etwaigen Insolvenz des Vermieters abgesichert.
  • Sie haben keine Doppelbelastung, wenn die Kaution für die alte Wohnung noch nicht ausgezahlt ist.

Nachteile für die Mieter sind dagegen langfristig:

  • Sie haben hohe laufende Kosten, besonders bei langfristigen Wohnverhältnissen.
  • Im Schadensfall müssen Sie dennoch zahlen.
  • Bei der Kündigung sind Sie vom Vermieter abhängig, da dieser die Bürgschaftsurkunde verwahrt,
  • Zudem haben Sie häufig geringe Einspruchsmöglichkeiten bei einer Schadensmeldung durch den Vermieter.

Was passiert nach dem Auszug?

Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen, sollten Sie auch Ihre Bürgschaft bei der Bank beenden. Dafür senden Sie die Bürgschaftsurkunde an Ihre Bank oder Versicherung zurück. Da Sie diese zu Beginn des Mietverhältnisses aber Ihrem Vermieter überlassen haben, müssen Sie warten, bis dieser Ihnen die Urkunde aushändigt.

Wie bei der Barkaution hat der Vermieter nun Zeit, um zu prüfen, ob Sie als Mieter Schäden in der Wohnung verursacht haben oder ob Sie bei den Nebenkosten eine Nachzahlung leisten müssen. Die Fristen sind dabei nicht genau definiert, da verschiedene Gerichte unterschiedliche Urteile gefällt haben. Fest steht aber: Länger als sechs Monate darf sich der Vermieter keine Zeit lassen, um die Wohnung zu prüfen.

Der Vermieter kann die Urkunde auch selbst an die Bank zurückschicken und damit erklären, dass er keine Ansprüche mehr gegenüber Ihnen als Mieter hat. Da Sie erst mit der Herausgabe der Urkunde die Bürgschaft kündigen können, entscheidet letztendlich also der Vermieter, wann die Bürgschaft endet.

Sollte Ihr Vermieter Ihnen die Urkunde nach sechs Monaten nicht zurücksenden oder der Bank übergeben, dürfen Sie ihm zweimal eine jeweils zweiwöchige Frist setzen. Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie Ihren Vermieter auch verklagen.

Hat Ihr Vermieter die Urkunde schlicht verloren, kann er eine Verlustmeldung gegenüber der Bank machen und schriftlich erklären, dass keine Ansprüche gegenüber Ihnen als Mieter bestehen. Auch dann können Sie die Bürgschaft kündigen. Wenn Sie die Provision im jährlichen Turnus an die Bank gezahlt haben, bekommen Sie die restlichen Monate des laufenden Jahres nach der Kündigung zurückerstattet.

Verwendete Quellen
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