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Geburtsjahr 1964: Wann kann ich in Rente gehen?


Renteneintritt
Rente Jahrgang 1964 – das sollten Sie wissen

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 16.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Menschen, die seit 45 Jahren in die Rentenversicherung einzahlen, können schon vor dem 67. Lebensjahr in Rente.Vergrößern des BildesMenschen, die seit 45 Jahren in die Rentenversicherung einzahlen, können schon vor dem 67. Lebensjahr in Rente. (Quelle: digitalskillet/Getty Images)
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Wann Sie in Rente gehen können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Das Renteneintrittsalter wird schrittweise angehoben und liegt 2031 bei 67 Jahren.

Der Gesetzgeber hat das Renteneintrittsalter festgelegt, ab dem Sie abschlagsfrei in Rente gehen können. Entscheidend dafür ist Ihr Geburtsjahr. Sind Sie 1964 geboren, können Sie bereits vor Vollendung des 67. Lebensjahres aus dem Berufsleben ausscheiden, wenn Sie 45 Arbeitsjahre nachweisen können.

Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1964

Bis 2031 wird die Regelaltersgrenze, das Renteneintrittsalter, schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie 1964 geboren sind, 2031 das Renteneintrittsalter von 67 Jahren erreichen. Alle, die 1963 geboren sind, können noch unter der Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Rente gehen. Für sie liegt das Renteneintrittsalter bei 66 Jahren und zehn Monaten. Das Renteneintrittsalter von 67 Jahren gilt erstmals für den Jahrgang 1964.

Vorzeitige Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Als besonders langjährig Versicherte gelten alle, die mindestens 45 Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Diese Menschen unterstützen mit ihrer Lebensarbeitsleistung das Rentensystem und können bereits vor Vollendung des 67. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen. Für die Wartezeit von 45 Jahren werden nicht nur Zeiten aus einer beitragspflichtigen Beschäftigung angerechnet. Weitere anrechenbare Zeiten sind:

  • Pflichtbeiträge aus selbstständiger Tätigkeit
  • versicherungspflichtige geringfügige Beschäftigungen
  • Wehr- und Zivilpflicht
  • nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen
  • Bezug von Arbeitslosengeld
  • Bezug von Krankengeld
  • Kindererziehungszeiten

Auch für besonders langjährig Versicherte wurde die Altersgrenze schrittweise angehoben. Sie können mit 65 Jahren abschlagsfrei Rente beziehen, wenn Sie 1964 geboren sind und mindestens 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben.

Renteneintritt mit Abschlägen

Haben Sie Ihre Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, können Sie mit Abschlägen in Rente gehen. Voraussetzung dafür sind mindestens 35 Beitragsjahre. Ein Renteneintritt ist dann bereits mit 63 Jahren möglich. Für jedes Jahr des vorzeitigen Renteneintritts wird Ihre Rente um 3,6 Prozent gekürzt. Dieser Abschlag kann insgesamt bis zu 14,4 Prozent betragen und bleibt lebenslang bestehen. Mit zusätzlichen Beitragszahlungen können Sie die Kürzung ganz oder teilweise ausgleichen.

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Vorzeitige Rente mit Schwerbehinderung

Haben Sie eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent und stehen Sie noch im Arbeitsleben, können Sie mit 65 Jahren Rente ohne Abschläge beziehen. Bei einer Schwerbehinderung können Sie schon vor dem vollendeten 65. Lebensjahr in Rente gehen, wenn Sie Abschläge in Kauf nehmen.

Rente nur mit Rentenantrag

Damit Ihnen die Rente gezahlt wird, müssen Sie einen Rentenantrag bei der Rentenversicherung stellen. Antragsformulare können Sie online herunterladen. Ihr Rentenantrag sollte ungefähr drei Monate vor dem geplanten Renteneintritt beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingehen.

Verwendete Quellen
  • deutsche-rentenversicherung.de: "Wann kann ich in Rente gehen?" (Stand: 24.08.2023)
  • bmas.de: "Abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte" (Stand: 05.10.2020)
  • smart-rechner.de: "Tabellen zum Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr" (Stand: 11.07.2023)
  • Eigene Recherchen
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