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Alkohol am Arbeitsplatz: Wann der Arbeitgeber Bier und Co. ausschenken darf


Arbeitsrecht
Wann darf der Arbeitgeber Alkohol anbieten?

Von dpa
Aktualisiert am 07.08.2023Lesedauer: 1 Min.
Bier unter Kollegen: Auch mit dem Vorgesetzten kann es zum gemütlich Umtrunk kommen.Vergrößern des BildesBier unter Kollegen: Auch mit dem Vorgesetzten kann es zum gemütlichen Umtrunk kommen. (Quelle: IMAGO / Westend61)
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Ob Erfolgsmeldung oder runder Geburtstag: Der Arbeitgeber kann auch mal eine Runde Bier ausgeben. Die Frage ist jedoch, ob er das überhaupt darf.

Ob kurz vorm Wochenende, um auf einen Erfolg oder den Geburtstag von Kollegen anzustoßen – oder einfach so: Wenn der Chef eine Runde Bier schmeißt, ist dagegen nichts einzuwenden, oder?

"Grundsätzlich darf der Chef seinen Mitarbeitern Alkohol anbieten", sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes Schipp. Dafür gebe es aber eine Bedingung. Er muss auch weiterhin seiner Fürsorgepflicht nachkommen.

"Das kann zum Problem werden, wenn eine besondere Gesundheitsgefahr besteht", so Schipp. Etwa, wenn auf Leitern oder Gerüsten auf dem Bau gearbeitet wird. Hier ist Balance gefragt und die verträgt sich bekanntlich schlecht mit Alkohol.

Es gibt Grauzonen

Ein No-Go ist der Konsum von Alkohol natürlich bei gesetzlichen Alkoholverboten, wie es sie bei Kraftfahrern oder Piloten gibt. Eine Grauzone stellt dar, wenn ein bekannt Alkoholkranker unter der Belegschaft ist. Hier könne man, auch wenn eine gewisse Eigenverantwortung gelte, argumentieren, dass der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt, so Schipp.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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