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Arbeitsrecht: Ab wann darf ich eine Stunde Pause machen?


Arbeitsrecht
Ab wann darf ich eine Stunde Pause machen?

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

05.02.2024Lesedauer: 2 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Arbeitnehmer in einem Pausenraum: Die Dauer der Arbeitspausen ist gesetzlich geregelt.Vergrößern des Bildes
Arbeitnehmer in einem Pausenraum: Die Dauer der Arbeitspausen ist gesetzlich geregelt. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)

Wer arbeitet, braucht zwischendurch Pausen, um leistungsfähig zu bleiben. Nach wie vielen Stunden das nötig ist und für wie lange, regelt das Arbeitsrecht.

Ein Arbeitstag kann sich manchmal ganz schön ziehen. Und je länger er dauert, desto schwieriger wird es, sich zu konzentrieren. Um dem entgegenzuwirken, schreibt der Gesetzgeber Pausen vor. Allerdings hat nicht jeder Arbeitnehmer denselben Anspruch. Wir erklären, ob es ein Recht auf eine Stunde Pause gibt und welche Dauer mindestens vorgeschrieben ist.

Grundsätzlich gilt: Wer nicht länger als sechs Stunden arbeitet, dem gewährt das Arbeitsrecht noch keinen Anspruch auf eine Pause. Erst wenn Ihre Arbeitszeit mehr als sechs Stunden beträgt, müssen Sie eine Pause einlegen – und zwar mindestens 30 Minuten. Arbeiten Sie sogar mehr als neun Stunden, muss die Pause mindestens 45 Minuten dauern (mehr dazu hier). Das regelt § 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).

Eine Stunde Pause: Ist das erlaubt?

Eine Pause von einer Stunde ist im Arbeitszeitgesetz zwar nicht ausdrücklich erwähnt. Da es aber nur die Mindestpausenzeiten regelt, darf Ihr Arbeitgeber auch längere Pausen anordnen. Das erlaubt ihm sein Weisungsrecht. Gibt es im Unternehmen einen Personal- oder Betriebsrat, muss dieser allerdings zwingend darüber mitbestimmen.

Pausen von einer Stunde können sich auch aus einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Kürzere Pausen sind hingegen nicht zulässig. Einige Unternehmen ermöglichen auch flexible Arbeitszeiten, sodass die Beschäftigten selbst entscheiden können, ob sie zum Beispiel bei einem klassischen Arbeitstag von acht Stunden nur die vorgeschriebenen 30 Minuten Pause machen oder die Pause auf eine Stunde ausdehnen und am Ende des Tages länger arbeiten.

Wichtig zu wissen

Bei der gesetzlichen Pausenregelung handelt es sich nicht um ein Angebot, sondern um eine Pflicht. Die gilt selbst dann, wenn Arbeitnehmer freiwillig auf eine Pause verzichten würden, um früher nach Hause gehen zu können. Das ist arbeitsrechtlich nicht erlaubt.

Verwendete Quellen
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