Familienfinanzen Elterngeld für Selbstständige: Das steht Ihnen zu

Sie sind selbstständig und Nachwuchs ist unterwegs? Das Elterngeld sichert Ihnen finanzielle Unterstützung. Doch wie wird es berechnet?
Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates, die Eltern dabei helfen soll, sich in den ersten Lebensmonaten voll auf ihr Kind zu konzentrieren. Es steht Selbstständigen dabei genauso zu wie Angestellten. Wer aber sein eigenes Geschäft nicht einfach so pausieren kann und weiterarbeitet, hat unter gewissen Umständen ebenfalls Anspruch auf Elterngeld.
Was sind die Voraussetzungen für Elterngeld bei Selbstständigen?
Als Selbstständige haben Sie Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Diese sind:
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt.
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Ihr Wohnsitz liegt in Deutschland.
- Sie arbeiten während des Bezugs nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
Zur Auswahl stehen Ihnen Basiselterngeld, Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus. Die Höhe des Elterngelds hängt von Ihrem Einkommen ab.
Wie wird das Elterngeld für Selbstständige berechnet?
Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Gewinn im Bemessungszeitraum. Dieser ist das Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes. Falls Ihr Steuerbescheid für dieses Jahr bisher nicht vorliegt, genügt zunächst eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz.
Sie erhalten etwa 65 Prozent Ihres Gewinns als Elterngeld. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro monatlich (Basiselterngeld). Beachten Sie jedoch: Das Elterngeld wird vorerst unter Vorbehalt ausgezahlt, da Ihr Einkommen während des Bezugszeitraums geschätzt wird.
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Können Sie als Selbstständige während des Elterngeldbezugs arbeiten?
Ja, Sie dürfen während des Bezugszeitraums weiterhin arbeiten, allerdings nur in Teilzeit mit maximal 32 Wochenstunden. Im Elterngeld-Antrag müssen Sie angeben, wie hoch Ihr Einkommen voraussichtlich während des Bezugszeitraums sein wird. Auf Basis dieser Schätzung wird das Elterngeld zunächst vorläufig berechnet und ausgezahlt.
Nach Ablauf des Bezugszeitraums müssen Sie Ihr tatsächliches Einkommen nachweisen. Haben Sie mehr Elterngeld erhalten, als Ihnen zusteht, müssen Sie den überzahlten Betrag zurückerstatten. Haben Sie hingegen zu wenig erhalten, wird die Differenz nachträglich ausgezahlt.
Tipp: Führen Sie Stundenlisten, um Ihre Arbeitszeiten genau im Blick zu behalten. So können Sie der Elterngeldstelle bei Bedarf nachweisen, dass Sie die Obergrenze nicht überschritten haben.
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Welche Unterlagen benötigen Sie für den Antrag?
Den Elterngeldantrag stellen Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle. Neben dem ausgefüllten Formular und der Geburtsurkunde Ihres Kindes sind diese Unterlagen erforderlich:
- Ihr Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt (alternativ Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz)
- Eine Prognose über Ihren voraussichtlichen Gewinn im Bezugszeitraum
- Eine Bescheinigung über Mutterschaftsgeld (falls zutreffend)
Reichen Sie den Antrag vollständig ein, um Verzögerungen zu vermeiden.
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Worauf sollten Sie achten?
Planen Sie vor der Geburt möglichst genau, wie Sie Ihre Arbeitszeit und Einnahmen organisieren und wie Ihr Partner und Sie sich die Elternzeit aufteilen. Achten Sie vor allem auf diese Punkte:
- Frühzeitig Antrag stellen: Beantragen Sie das Elterngeld spätestens drei Monate nach der Geburt. Andernfalls verlieren Sie rückwirkend Ansprüche.
- Rücklagen bilden: Die Bearbeitung des Antrags kann Zeit in Anspruch nehmen. Sorgen Sie rechtzeitig für finanzielle Polster.
- Beratung nutzen: Viele Bundesländer bieten kostenlose Beratungsstellen, die Ihnen bei der Antragsstellung helfen.
Strategien zur Optimierung des Elterngelds
Mit guter Planung können Selbstständige das Elterngeld erhöhen:
- Einkommen im Vorjahr steigern: Da der Bemessungszeitraum das Jahr vor der Geburt ist, lohnt es sich, Ihren Gewinn in diesem Zeitraum zu maximieren.
- Bemessungszeitraum ändern: Unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa einem geringeren Einkommen aufgrund von Mutterschaft oder Krankheit, können Sie den Bemessungszeitraum verschieben.
- Elterngeldbezug unterbrechen: Sie können den Bezug in den ersten 14 Lebensmonaten Ihres Kindes pausieren, um Einnahmen in dieser Zeit nicht anrechnen zu lassen.
Elterngeld gibt Ihnen als Selbstständige die Möglichkeit, sich ohne große finanzielle Sorgen auf Ihr Kind zu konzentrieren. Mit einer guten Planung meistern Sie diese spannende Phase.
- BMFSJ: "Elterngeld"
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