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Lohnfortzahlung im Minijob auf Stundenbasis: Das sollten Sie wissen


Arbeit und Lohn
Lohnfortzahlung im Minijob: Das sollten Sie wissen

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 28.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Auch Minijobber haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall- und können ihre Erkrankung daher am besten zu Hause auskurieren.Vergrößern des Bildes
Auch Minijobber haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. (Quelle: dualstock/getty-images-bilder)

Fallen Sie aufgrund von Krankheit in Ihrem Minijob aus, haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Jedoch es gibt einige Unterschiede zu einer Vollzeitstelle.

Laut Gesetz muss ein Minijob genauso behandelt werden wie ein reguläres Arbeitsverhältnis. Die Gleichbehandlung gilt bei Urlaub und auch im Krankheitsfall. Auch wenn Sie nur stundenweise beschäftigt sind, kann Ihr Arbeitgeber Sie von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht ausschließen.

Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung

Sowohl für Arbeitnehmer in regulären Arbeitsverhältnissen als auch für Minijobber ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Damit Sie bei einem Minijob auf Stundenbasis Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, müssen Sie folgendes beachten:

  • Bei Beginn der Krankheit müssen Sie mindestens vier Wochen lang ununterbrochen bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein.
  • Sie müssen Ihrem Arbeitgeber möglichst unverzüglich mitteilen, dass Sie krank sind.
  • Bei einer Erkrankung, die länger als drei Tage dauert, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, abhängig von Ihrem Bruttoverdienst einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent zur Krankenversicherung zu zahlen. Sie selbst müssen keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Sie können sich jedoch freiwillig krankenversichern oder über die Familienversicherung absichern.

Dauer der Lohnfortzahlung

Bei einem Minijob haben Sie im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung für sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten. Sie müssen dafür nicht sechs Wochen am Stück krank sein. Waren Sie beispielsweise zu Beginn eines Jahres drei Wochen lang krank und werden innerhalb des laufenden Jahres noch einmal aufgrund derselben Krankheit arbeitsunfähig, besteht ebenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Werden Sie aufgrund einer anderen Krankheit innerhalb von zwölf Monaten arbeitsunfähig, besteht erneut Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen.

Lohnfortzahlung bei befristetem Minijob

Auch in einem befristeten Minijob haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Diese kann bis zu sechs Wochen dauern, wenn nicht die Befristung innerhalb dieser Zeit endet. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist die Lohnfortzahlung längstens bis zum Ende der Befristung möglich.

Berechnung der Lohnfortzahlung

Arbeiten Sie auf Stundenbasis, wird für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall die Stundenzahl berücksichtigt, die Sie in der Zeit Ihrer Krankheit gearbeitet hätten. Hätten Sie 20 Stunden gearbeitet, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber den vollen Lohn für 20 Stunden zahlen.

Kein Anspruch auf Krankengeld für Minijobber

Sind Sie als Minijobber länger als sechs Wochen aufgrund derselben Krankheit arbeitsunfähig, haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Das liegt daran, dass Sie nicht krankenversichert sind. Bei den von Ihrem Arbeitgeber gezahlten Pauschalbeiträgen handelt es sich um Solidarbeiträge. Daraus entsteht kein Anspruch auf Krankengeld.

Verwendete Quellen
  • magazin.minijob-zentrale.de: "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Minijobber" (Stand: 05.04.2023)
  • jurarat.de: "Minijob Krankengeld: Lohnfortzahlung, Hinweise & mehr | 2022" (Stand: 02.09.2022)
  • beratung-kann-helfen.de: "Minijob, Teilzeit, befristete Beschäftigung – Info zum Arbeitsrecht", PDF (Stand: Mai 2019)
  • Eigene Recherche
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