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Versicherung: Wie lange bekommt man Krankentagegeld?


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Bei Verdienstausfall
Wie lange bekommt man Krankentagegeld?


Aktualisiert am 17.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Reha-Maßnahme: Wer kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse bekommt, benötigt in der Regel Krankentagegeld.Vergrößern des Bildes
Reha-Maßnahme: Wer kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse bekommt, benötigt in der Regel Krankentagegeld. (Quelle: kzenon/getty-images-bilder)

Privatversicherte und Selbstständige können sich mit Krankentagegeld gegen einen längeren Ausfall absichern. Doch wie lange wird es gezahlt?

Wer gesetzlich krankenversichert ist und längere Zeit ausfällt, bekommt in der Regel Krankengeld. Für Selbstständige und Privatversicherte sieht die Lage anders aus.

Sie müssen sich aktiv gegen einen krankheitsbedingten Verdienstausfall absichern – mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung oder einem entsprechenden Tarifbaustein in der privaten Krankenversicherung. Auch Gutverdiener sollten über Krankentagegeld nachdenken.

Krankentagegeld: So lange wird es gezahlt

Im Gegensatz zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse wird Krankentagegeld zeitlich unbegrenzt gezahlt. Eine Ausnahme bildet nur der Basistarif, ein Sozialtarif der privaten Krankenversicherung (siehe unten). Aber auch in anderen Tarifen endet das Krankentagegeld natürlich, wenn Sie nicht mehr vollständig arbeitsunfähig sind.

Das ist der Fall, wenn:

Im Basistarif privater Krankenversicherungen ist das Krankentagegeld grundsätzlich Teil des Versicherungsschutzes. Sie müssen sich dort also nicht extra mit dem Tarifbaustein "Krankentagegeld" absichern. Allerdings gibt es im Basistarif eine Grenze, bis zu der Sie die Leistung bekommen: Das Krankentagegeld wird innerhalb von drei Jahren höchstens 78 Wochen lang gezahlt, wenn Sie jeweils wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig sind.

Ab wann bekomme ich Krankentagegeld?

Der Start des Krankentagegelds richtet sich übrigens auch nach Ihrem Tarif. Für privat versicherte Arbeitnehmer ist es sinnvoll, die Leistung erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit zu versichern. Denn in der Regel erhalten Sie Ihr Gehalt noch sechs Wochen lang in voller Höhe weiter, wenn Sie krank ausfallen.

Selbstständige können von dieser Lohnfortzahlung nicht profitieren. Daher können Sie auch schon eine frühere Krankentagegeld-Zahlung vereinbaren – zum Beispiel ab der dritten oder vierten Krankheitswoche. Beachten Sie hierbei jedoch, dass die Versicherung umso mehr kostet, je früher diese sogenannte Karenzzeit endet.

Verwendete Quellen
  • finanztip.de: "Krankentagegeld: Absicherung für Selbstständige und Gutverdiener"
  • privat-patienten.de: "Privates Krankentagegeld: Das sollten Sie wissen"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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