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Berufe kennenlernen
Wie wird man TÜV Prüfer? Einfach erklärt

Von t-online, jja

01.07.2025 - 08:00 UhrLesedauer: 2 Min.
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Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Elektrotechnik: Die Ausbildung beim TÜV erfolgt erst nach einem abgeschlossenem Studium. (Quelle: Lutz von Staegmann)
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Der TÜV-Prüfer ist für die Kontrolle von technischen Anlagen, Maschinen und Fahrzeugen verantwortlich. Wer diese Karriere einschlagen kann, wird hier erklärt.

Der Beruf des TÜV-Prüfers ist anspruchsvoll und umfasst viele Bereiche. Die Hauptuntersuchung von Fahrzeugen gehört dazu, Prüfungen von Umwelttechnik und Gebäudesicherheit ebenfalls. Um beim TÜV zu arbeiten, gibt es klare Voraussetzungen.

Welches Studium braucht ein TÜV-Prüfer?

Um die Zusatzausbildung zum TÜV-Prüfer beim TÜV Nord zu absolvieren, ist ein abgeschlossenes Studium erforderlich. Es muss an einer Fachhochschule, technischen Hochschule oder an einer klassischen Universität erfolgt sein.

Da es keinen spezifischen Studiengang gibt, eignen sich mehrere Studienberufe als Grundlage. Maschinenbau, Elektrotechnik oder Fahrzeugtechnik sind gängige Studienabschlüsse, die zur Ausbildung als TÜV-Prüfer berechtigen.

Welche Ausbildung muss ein TÜV-Prüfer abschließen?

TÜV-Prüfer werden vom TÜV selbst ausgebildet. Das Qualifizierungsprogramm dauert sechs Wochen und beinhaltet praktische und theoretische Bestandteile. Nach Abschluss der Ausbildung und erfolgreicher Prüfung darf sich der Absolvent Prüfingenieur nennen.

Wer nicht nur Fahrzeuge prüfen, sondern auch technische Abnahmen durchführen möchte, braucht eine weitere Ausbildung, die zwei Monate dauert.

Die Qualifizierung erfolgt auf Basis eines Angestelltenverhältnisses beim TÜV selbst. Die Kosten für die Ausbildung werden übernommen, die Absolventen verdienen parallel bereits Geld.

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Welche Voraussetzungen muss ein TÜV-Prüfer erfüllen?

TÜV Nord und TÜV Süd entscheiden selbst, wer zur Zusatzausbildung antreten darf. Das abgeschlossene Studium ist eine Grundvoraussetzung bei beiden Einrichtungen. TÜV Süd gibt an, dass zusätzlich praktische Kfz-Erfahrung nachweisbar sein muss. Außerdem brauchen Ausbildungsabsolventen die Führerscheine aller Klassen oder müssen bereit sein, diese nachzuholen.

Ob die Zulassung zur Ausbildung erfolgt, hängt von der Qualifikation des Anwärters ab. Es gibt keine klassische Ausbildung nach der Berufsausbildungsordnung, sodass kein Anspruch auf die Berufsausübung besteht.

Verwendete Quellen
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