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Kindergeld schützen: So bewahrt ein P-Konto vor Pfändung


Pfändungsschutz
Ist Kindergeld pfändbar? Wie ein P-Konto weiterhilft

t-online, Raphael Diebold

Aktualisiert am 31.07.2025Lesedauer: 2 Min.
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Um die Versorgung Ihres Nachwuchses zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Sie das Kindergeld vor Pfändung schützen. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Oleksandr Latkun/imago-images-bilder)
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Wenn Schulden da sind, ist oft auch das Kindergeld in Gefahr. Dabei lässt sich der Zugriff durch Gläubiger leicht vermeiden – mit dem richtigen Schritt.

Kindergeld dient dem Unterhalt des Nachwuchses und stellt für viele Familien einen wesentlichen Bestandteil des Einkommens dar. Doch gerade bei finanziellen Engpässen oder in der Privatinsolvenz wirft die Pfändbarkeit des Kindergeldes Fragen auf. Nur wer gut informiert ist, kann verhindern, dass Gläubiger irrtümlich auch das Kindergeld pfänden.

Pfändbarkeit des Kindergeldes

Kindergeld ist gemäß § 76 EStG zweckgebunden für das Kind und grundsätzlich unpfändbar, wenn es dem unterhaltsberechtigten Kind zugutekommt. Problematisch wird es allerdings, wenn das Kindergeld auf dem Konto des Schuldners eingeht – dann kann es faktisch gepfändet werden, obwohl es materiell unpfändbar ist.

Wer keine entsprechenden Maßnahmen einleitet, riskiert, dass selbst das Kindergeld bei einer Pfändung verloren geht. In der Privatinsolvenz zählt es zudem bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenzen – vor allem, wenn Kinder unterhalten werden.

Pfändungsschutz durch P-Konto

Eine effektive Maßnahme, um das Kindergeld vor Pfändung zu schützen, ist die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto). Durch ein P-Konto wird ein monatlicher Betrag bis zur Höhe der Pfändungsschutzgrenze auf dem Konto gesichert, der nicht gepfändet werden darf. Auf Antrag lässt sich der Freibetrag erhöhen, um das Kindergeld für den Nachwuchs zu schützen.

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Kindergeld bereits gepfändet – so holen Sie das Geld zurück

Der gesetzliche Pfändungsschutz greift erst ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr Konto als P-Konto geführt wird. Wurde das Kindergeld bereits unrechtmäßig gepfändet, können Sie eine Rückbuchung beantragen. Dafür stellen Sie beim Insolvenzgericht einen Antrag und legen folgende Unterlagen bei:

  • Schriftlicher Antrag auf Rückerstattung des gepfändeten Betrags.
  • Nachweis über den Empfang des Kindergeldes für Ihre Kinder.
  • Bescheinigung über die Pfändung und Überweisung des Geldes.

Fazit: So bleibt das Kindergeld vor Pfändung geschützt

Kindergeld ist grundsätzlich unpfändbar – doch in der Praxis kann es dennoch verloren gehen, wenn es auf ein falsches Konto eingeht oder der Pfändungsschutz nicht greift. Wer Schulden hat, sollte daher ein Pfändungsschutzkonto einrichten und dafür sorgen, dass das Kindergeld beim richtigen Empfänger ankommt. Zusätzlich ist es möglich, den Freibetrag beim Vollstreckungsgericht anheben zu lassen – nur so bleibt das Kindergeld dauerhaft vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.

Verwendete Quellen
  • ahs-kanzlei.de: "Ist das Kindergeld Pfändbar?"
  • phoenix-schuldenfrei.de: "Ist Kindergeld pfändbar? – So schützen Sie Kindergeld vor Pfändung"
  • agps.justiz.rlp.de: "Merkblatt P-Konto Freigabe"

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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