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P-Konto: So erhöhen Sie Ihren Pfändungsfreibetrag | Anleitung


Mehr Geld für den Lebensunterhalt
Freibetrag erhöhen beim P-Konto: so gehen Sie vor


23.02.2024Lesedauer: 4 Min.
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Amtsgericht entscheidet über KontopfändungenVergrößern des Bildes
Gerichtsurteil: Amtsgerichte entscheiden in Deutschland über Kontopfändungen. (Quelle: designer491)

Wollen Inhaber eines P-Kontos ihren Pfändungsfreibetrag erhöhen, müssen sie einen Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen. So gehen Sie dabei vor.

Wenn die Ausgaben ständig über Ihren Einnahmen liegen, wachsen die Schulden. Immer mehr Rechnungen bleiben unbezahlt – aber irgendwann wollen die Gläubiger ihr Geld zurück und lassen Ihr Konto pfänden.

Um zu verhindern, dass Ihr gesamtes Konto leergeräumt wird, sollten Sie sich bei Ihrer Bank ein Pfändungsschutzkonto einrichten lassen. Dieses schützt einen Teil Ihres Einkommens, den Grundfreibetrag, bis zu einer bestimmten Grenze und auf Antrag auch darüber hinaus.

So hoch ist der Grundfreibetrag

Ein Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, erlaubt es Ihnen, auf Ihr Geld zuzugreifen, während das Konto gepfändet ist. Sie dürfen über ihr Geld bis zu einer Freigrenze von 1.410 Euro verfügen – egal wie hoch Ihre Schulden sind. Erfahren Sie hier mehr über die Vor- und Nachteile eines P-Kontos.

Nur vollstreckbare Titel führen zur Kontenpfändung

Wenn Sie jemandem Geld schulden, wird dieser versuchen, Ihr Einkommen wie zum Beispiel Lohn, Gehalt, Rente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld zu pfänden, wenn er vermutet, dass Sie über genügend Einkommen verfügen. Aber: Ein Gläubiger, der von Ihnen Geld fordert, muss einen vollstreckbaren Titel besitzen. Vollstreckbare Titel sind beispielsweise Vollstreckungsbescheide, Gerichtsurteile, Beschlüsse oder notarielle Urkunden. Eine Pfändung aufgrund unbezahlter Rechnungen oder Mahnungen ist nicht zulässig.

Vermögen über dem Grundfreibetrag unterliegt der Pfändung und soll dazu dienen, Ihre Schulden bei den Gläubigern zu begleichen. Der Pfändungsschutz kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden.

Unter diesen Umständen können Sie den Freibetrag erhöhen

Sie haben das Recht, den Pfändungsfreibetrag erhöhen zu lassen. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wann eine Erhöhung zulässig ist, ist in § 850k Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) gesetzlich geregelt.

  • Sie bekommen Kindergeld.
  • Sie müssen Unterhalt an andere Personen zahlen.
  • Sie erhalten einmalige Sozialleistungen (beispielsweise, wenn das Jobcenter die Kosten für eine Klassenfahrt übernimmt).
  • Sie nehmen Sozialleistungen für Personen entgegen, gegenüber denen Sie als Schuldner nicht unterhaltspflichtig sind (zum Beispiel in Bedarfsgemeinschaften oder Patchworkfamilien).

Zusätzlich können Sie den Pfändungsfreibetrag erhöhen, wenn Sie wegen einer Krankheit sogenannte Mehrbedarfszahlungen erhalten. Mit Mehrbedarf sind Krankenkostzulagen gemeint, die Patienten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung für eine kostenintensivere Ernährung benötigen. Mehrbedarfszahlungen beziehen Betroffene ähnlich wie das Pflegegeld laufend. Das Geld kann aber auch nur einmalig fließen, zum Beispiel dann, wenn die Krankenkasse eine Kostenerstattung vornimmt.

Eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages wegen hoher berufsbedingter Aufwendungen ist ebenfalls möglich. Haben Sie zum Beispiel hohe Fahrtkosten zur Arbeit, so sieht das Gesetz vor, dass die monatlichen Mehraufwendungen ähnlich wie bei Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt werden können. Daraus kann sich eine erhebliche Entlastung ergeben.

Diese Unterlagen benötigen Sie für den Erhöhungsantrag

Der Antrag, den Sie ausfüllen müssen, nennt sich: "Antrag auf Festsetzung eines erhöhten Freibetrages auf dem P-Konto". Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellt hier online eine Mustervorlage zur Verfügung.

Für die Glaubhaftmachung müssen Sie dem Antrag folgende Unterlagen hinzufügen:

  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Gehaltsbescheinigung für die letzten drei Monate oder Bescheid(e) für die unpfändbaren Einkünfte
  • Kopie des betreffenden Pfändungsbeschlusses des Amtsgerichts oder die Pfändungsverfügung eines öffentlichen Gläubigers (zum Beispiel Finanzamt, Arbeitsamt oder gesetzliche Krankenkasse) der Kontopfändung
  • sofern vorhanden: Kopie des betreffenden Pfändungsbeschlusses des Amtsgerichts oder die Pfändungsverfügung eines öffentlicher Gläubigers der Lohnpfändung
  • sofern vorhanden: P-Konto-Bescheinigung (erhöhter Freibetrag)
  • sofern vorhanden: Nachweis über Unterhaltspflichten oder Kindergeldbescheid

Den Antrag stellen Sie formlos oder mithilfe der Vorlage der Verbraucherzentrale (siehe oben) schriftlich beim Amtsgericht, das auch als Vollstreckungsgericht zuständig ist. Ihre Freigrenze wird allerdings erst dann angehoben, wenn der dazugehörige Beschluss auch dem Drittschuldner, zum Beispiel dem Arbeitgeber, vorliegt. Eine Antragsfrist gibt es nicht. Für den Gerichtsbeschluss fallen in der Regel keine Kosten an.

Dem Antrag sollten Sie auch eine Bescheinigung über alles, was Sie zum Leben benötigen, beifügen. Zu Ihrem Lebensbedarf zählt nicht nur das, was nötig ist, um zu überleben, sondern auch das, was für ein angemessenes Leben notwendig ist. Zu den elementaren Lebensbedürfnissen gehören Ernährung, Kleidung, Wohnung und Freizeit. Hierfür können Sie sich von dem für Sie zuständigen Sozialamt beraten lassen.

Gut zu wissen: Ist das Geld knapp und Sie möchten schnell einen selbst verfassten, formlosen Antrag stellen, dann signalisieren Sie dem Vollstreckungsgericht in jedem Fall besondere Eilbedürftigkeit, indem Sie zusätzlich die "einstweilige Einstellung der Pfändung" beantragen. Schreiben Sie: "Hiermit beantrage ich gemäß § 906 Abs. 3 Nr. 2 ZPO bis zur Entscheidung über den Antrag, die Vollstreckung einstweilen einzustellen."

So gehen Sie bei der Beantragung im Fall hoher Fahrtkosten zur Arbeit vor

Wenn Sie eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenze wegen Ihrer Fahrtkosten anstreben, dann passiert das nicht automatisch. Da das Vollstreckungsgericht selbst nicht prüft, ob die bestehende Freigrenze Ihres P-Kontos wegen hoher Fahrtkosten angehoben werden muss, müssen Sie ebenfalls einen Antrag stellen. Hier gilt wie bei allen Gerichtsentscheidungen: Es kommt auf den Einzelfall an.

  • Nach dem sogenannten Beibringungsgrundsatz im Privatrecht sind sie verpflichtet, der zuständigen Stelle – in diesem Fall dem Vollstreckungsgericht – nachzuweisen, dass eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenze aufgrund hoher Fahrtkosten gerechtfertigt ist. Hierfür reichen Sie einen schriftlichen Antrag gemäß §§ 850k Abs. 4 ZPO bei der Vollstreckungsabteilung beim Amtsgericht ein, welche in der Regel auch die Lohnpfändung oder Kontopfändung ausgesprochen hat.
  • Aber die Grenzen sind eng gesteckt. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Gerichte einen einfachen Fahrtweg zur Arbeit von etwa 40 Kilometern als zumutbar betrachten. Fahren Sie also 80 Kilometer hin und zurück, wird das in der Regel für eine mögliche Erhöhung der Pfändungsfreigrenze nicht anerkannt.
  • Zudem dürfen hohe Fahrtkosten nicht dazu führen, dass eine Pfändung des Kontos unmöglich ist. Bei der Entscheidung wägen Gerichte immer ab zwischen Ihrem persönlichen Bedarf für den Lebensunterhalt und den Interessen der Gläubiger.
Verwendete Quellen
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