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Gentechnik: EuGH beschließt strengere Auflagen für manipulierte Pflanzen


Neues Urteil
EuGH beschließt strengere Auflagen für Gentechnik

Von dpa, afp, rtr, t-online, hs

Aktualisiert am 25.07.2018Lesedauer: 2 Min.
Genmais: Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen in Europa speziell geprüft und gekennzeichnet werden. (Symbolbild)Vergrößern des BildesGenmais: Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen in Europa speziell geprüft und gekennzeichnet werden. (Symbolbild) (Quelle: chromorange/dpa-bilder)
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Gentechnisch manipulierte Pflanzen unterliegen in der EU auch dann dem Gentechnikrecht, wenn sie sich kaum von Züchtungen unterscheiden. Die Richter blockieren damit den breiten Einsatz neuer Verfahren.

Neuere Gentechnikverfahren fallen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter die geltenden EU-Regeln. Das erklärte das oberste EU-Gericht (Rechtssache C-528/16). Damit gelten für Lebensmittel, die mit der sogenannten gezielten Mutagenese verändert wurden, spezielle Kennzeichnungspflichten im Supermarkt.

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Darum ging es konkret

Im konkreten Fall wollte ein französisches Gericht vom EuGH wissen, wie die europäischen Regeln zur Gentechnik auf bestimmte neue Verfahren anzuwenden sind. In der entsprechenden EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 sind gentechnisch veränderte Organismen (GVOs) definiert als Organismen, deren genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise nicht möglich ist.

Die neue Gentechnik: Konkret geht es um eine Art Schere, mit der Biologen Teile der DNA eines Organismus löschen und ersetzen können. Die Methode heißt Crispr/Cas9 und gilt als relativ zielgenau. Sie könnte die Züchtung von Pflanzen und Tieren mit bestimmten erwünschten Eigenschaften deutlich beschleunigen.

Allerdings sind ältere Mutagenese-Verfahren, die als sicher gelten, von den strengen GVO-Regeln ausgenommen. Dabei werden Änderungen im Erbgut erreicht, ohne dass fremde DNA eingefügt wird.

So argumentierten die Kläger

Französische Verbände hatten in ihrer Klage nun argumentiert, dass mit dem technischen Fortschritt neue Mutagenese-Verfahren entwickelt wurden, mit denen gezielte Mutationen in Genen möglich seien und die schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen haben könnten. Sie müssten daher speziell überprüft und gekennzeichnet werden.

Die Luxemburger Richter folgten dieser Argumentation nun weitgehend. Mit den neuen Mutageneseverfahren erzeugte Produkte wiesen größere Risiken auf. Ziel der EU-Regelung sei es aber, grundsätzlich schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verhindern.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • dpa
  • rtr
  • AFP
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