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Corona-Lockdown: Was gilt jetzt für Alten- und Pflegeheime?


Neuer Lockdown: Was gilt für Alten- und Pflegeheime?

Von dpa
15.12.2020Lesedauer: 2 Min.
Alters- und Pflegeheim: Wenn Besuche möglich sind, sollten sich Angehörige über aktuelle Regeln erkundigen. (Symbolbild)Vergrößern des BildesAlters- und Pflegeheim: Wenn Besuche möglich sind, sollten sich Angehörige über aktuelle Regeln erkundigen. (Symbolbild) (Quelle: teamwork/imago-images-bilder)
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Die Infektionszahlen bleiben auf einem hohen Niveau, immer wieder gibt es Corona-Ausbrüche in Pflegeheimen. Mit Blick auf Besuche zu Weihnachten ist das eine schwierige Situation.

Dass Weihnachten auch in den Alters- und Pflegeheimen wegen der Corona-Pandemie ganz anders ablaufen wird als sonst, war länger klar. Bund und Länder haben in ihrem Beschluss vom 13. Dezember aber noch mal betont, dass in den Einrichtungen besondere Schutzmaßnahmen zu treffen seien. Was heißt das für Besuche?

Eine allgemeingültige Antwort auf die Frage kann es nicht geben. Dafür sind die regionalen Infektionsgeschehen zu unterschiedlich. Gleiches gilt für die Hygienekonzepte der einzelnen Heime und was sie am Ende jeweils personell stemmen können.

Keiner möchte die Bewohner gefährden

"Ich würde grundsätzlich davon ausgehen, dass alle versuchen, das zu realisieren, was möglich ist", sagt Manfred Carrier von der Diakonie und fügt an. "Das kann aber von Landkreis zu Landkreis und Heim zu Heim – Stichwort Personalauslastung – unterschiedlich sein."

Klar ist: Keiner möchte die Bewohner gefährden, die oft zur Risikogruppe für schwere Covid-19-Verläufe zählen. Zugleich gibt es jedoch das große Bedürfnis auf beiden Seiten, seine Liebsten zu sehen. Dass Menschen sagten, man dürfe die Türen zu den Heimen nicht verrammeln, sei darum eine berechtigte Position, findet Carrier. "Es müssen Lösungen gefunden werden, die beides miteinander verbinden."

Das sagen Caritas und DRK

Die Caritas teilt mit: "Alles, was möglich gemacht werden kann, wird möglich gemacht, das gilt auch für Besuche um Weihnachten." Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) schreibt, dass die Situation in den Pflegeeinrichtungen gerade sehr angespannt sei. "Die Frage, ob über Weihnachten Besuche ermöglicht werden können, beschäftigt derzeit natürlich jede Einrichtungsleitung."

Man versuche, jegliche Hygienemaßnahmen einzuhalten und stelle die eigenen Hygienekonzepte kontinuierlich auf den Prüfstand. "Der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner ist unser oberstes Ziel", so das DRK.

Solange Besuche unter diesen Voraussetzungen denkbar sind und nicht behördlich verboten werden, versuchten die DRK-Einrichtungen sie auch zu ermöglichen. Eine pauschale Schließung dürfe es nicht geben. Die "angeordnete Einsamkeit" zehre an der physischen und psychischen Gesundheit der Bewohner, ganz besonders in der Weihnachtszeit.

Mit Verboten rechnen und über Regeln informieren

Was die Träger aber auch betonen: Steigen die Fallzahlen in der Region oder gibt es einen Ausbruch im Heim, können die Besuche stark begrenzt oder ganz untersagt werden.

Wenn Besuche möglich sind, ist es wichtig, sich vorher bei der Einrichtung über die aktuellen Regeln zu erkundigen. "Informieren Sie sich im Vorfeld, was geht", rät die Caritas. "Und versuchen Sie, soweit es geht, die Besuche zu entzerren."

Was man laut Diakonie-Mann Carrier auf keinen Fall machen sollte: Einfach ins Heim gehen und sagen: "Hier bin ich, ich will jetzt meine Mutter besuchen!"

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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