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Abtreibungs-Paragrafen 219a: Das sind die neusten Änderungen


Viel Kritik von Opposition
Kabinett billigt überarbeiteten Abtreibungs-Paragrafen 219a

Von dpa, afp
Aktualisiert am 06.02.2019Lesedauer: 3 Min.
Paragraf 219a: Die Informationen für Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, sollen verbessert werden. Darauf hat sich die Bundesregierung verständigt.Vergrößern des BildesParagraf 219a: Die Informationen für Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, sollen verbessert werden. Darauf hat sich die Bundesregierung verständigt. (Quelle: Silas Stein/dpa)
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Schwangere sollen sich künftig einfacher über Möglichkeiten zur Abtreibung informieren können. Das Kabinett hat den mühsam gefundenen Kompromiss zum sogenannten Werbeverbot in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches gebilligt.

Für die große Koalition war es eine echte Belastungsprobe: der umstrittene Paragraf 219a zum sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Jetzt ist klar: Schwangere sollen sich künftig einfacher über Möglichkeiten zur Abtreibung informieren können.

Am Mittwoch brachte das Kabinett die mühsam erstrittene Gesetzesänderung offiziell auf den Weg – doch so richtig zufrieden scheint niemand. Vor allem Ärzte, Oppositionsparteien und viele Frauen laufen weiter Sturm. Sie kritisieren einen "faulen Kompromiss", der Schwangere stigmatisiere und schikaniere.

Justizministerin Katarina Barley (SPD) verteidigte die Einigung: "Wir stellen sicher, dass betroffene Frauen in einer persönlichen Notsituation an die Informationen gelangen, die sie benötigen", betonte sie. Auch Familienministerin Franziska Giffey (SPD) sagte, entscheidend seien Informationen für die Frauen und Rechtsklarheit für die Ärzte. "Das ist ein spürbarer Fortschritt."

Der bisherige Abtreibungs-Paragraf 219a

Es geht um Paragraf 219a des Strafgesetzbuches. Dieser regelt bisher, dass man – "seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise" – öffentlich keine Abtreibungen anbieten darf. Ärzte und Krankenhäuser konnten auf dieser Grundlage verurteilt werden, wenn sie auf ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbrüche als Leistung nannten. Auch weitere Informationen etwa zu Methoden, Nachsorge oder Risiken durften sie nicht geben.

Das sind die Änderungen

Die SPD wollte den Paragrafen abschaffen, wie auch Grüne, Linke und die FDP – die Union wollte das nicht. Der über Monate mühsam ausgehandelte Kompromiss besagt: Das Werbeverbot bleibt, wird aber ergänzt.

Ärzte und Kliniken dürfen demnach künftig darüber informieren, dass sie Abtreibungen anbieten. Für weitergehende Informationen müssen sie allerdings auf Behörden und Beratungsstellen verweisen. Dort sollen zentrale Listen mit Ärzten und Krankenhäusern geführt werden, an die sich die Schwangeren wenden können. Die Liste wird auch der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu Verfügung gestellt. Dieses betreibt das Hilfetelefon "Schwangere in Not".

In der Liste wird auch über verschiedene Möglichkeiten und Methoden informiert, die die jeweiligen Ärzte beim Schwangerschaftsabbruch anbieten. Weil künftig zwar auf den Listen, aber nicht auf den Websites der Ärzte über die Methoden informiert werden darf, sehen Kritiker hier ein Problem: Was die Gießener Ärztin Kristina Hänel im Internet veröffentlicht hat, bleibt wohl auch mit dem neuen Gesetz strafbar.

Außerdem sollen die Krankenkassen die Pille zwei Jahre länger bezahlen – bis zum 22. Geburtstag.

Das wird an der Neuerung kritisiert

Betroffenen Ärzten, vielen Frauen und Oppositionsparteien geht diese Änderung nicht weit genug. "Die Entmündigung von Frauen geht weiter", kritisierte die Linken-Abgeordnete Cornelia Möhring. Der stellvertretende FDP-Fraktionschef Stephan Thomae monierte: "Die, die Eingriffe selbst vornehmen und wissen was die Patienten bewegt, die Ärztinnen und Ärzte, sollen weiterhin nicht informieren dürfen."

Die Grünen nannten es "absurd", dass Ärzten zwar das Wort Schwangerschaftsabbruch erlaubt werde, jede weitere Silbe aber strafbar bleiben solle. Damit trage Paragraf 219a zur Stigmatisierung von Abbrüchen bei. Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband wertete die Gesetzesänderung als "Misstrauensvotum gegenüber Frauen als auch gegenüber Ärztinnen und Ärzten". Die stellvertretene DGB-Vorsitzende Elke Hannack sprach von "Kriminalisierung und Tabuisierung sachlicher Informationen".

Kritisiert wird zudem ein Gutachten, das im Gesundheitsministerium entstehen soll. Minister Jens Spahn (CDU) will untersuchen lassen, welche psychischen Folgen Abtreibungen für die Frauen haben können – obwohl das sogenannte Post-Abortion-Syndrom dem wissenschaftlichen Konsens zufolge nicht existiert. "Das zeugt nicht von Vertrauen in Frauen und Ärztinnen und Ärzte, was sehr bedauerlich und bitter ist", erklärten die Grünen. Auch aus der SPD gibt es scharfe Kritik an der Studie.

Die Unionsfraktion dagegen betonte, der Entwurf der Bundesregierung sei "ein klassischer Kompromiss", der die zentralen Forderungen aufgreife: den Schutz des ungeborenen Kindes und einen einfacheren Zugang zu Informationen.

Wie es weitergeht

Als nächstes wird der Gesetzentwurf im Bundestag beraten. Grüne, FDP, Linke und auch der DGB forderten die SPD auf, im Parlament gegen den Kompromiss zu stimmen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) müsse den Koalitionszwang für diese Abstimmung aufheben.

Die SPD-Linke Hilde Mattheis kündigte bereits ihr Nein an: "Ich habe mich in dieser Frage immer klar positioniert: Politik sollte sich an der Mehrheit ausrichten. Und die Mehrheit sind nun mal Frauen", sagte sie der "Passauer Neuen Presse". Auch die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, Maria Noichl, rechnet mit Gegenstimmen aus der SPD-Fraktion - "da bin ich mir sicher". Grüne, FDP und Linke fordern nach wie vor die Streichung des gesamten Paragrafen 219a.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa, AFP
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