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Schnell erklärt: Worum geht es bei dem Werbeverbot für Abtreibungen?


Werbeverbot für Abtreibungen
Wer darf ihr erzählen, dass ihr Bauch ihr gehört?


Aktualisiert am 22.02.2018Lesedauer: 3 Min.
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Die Ärztin Kristina Hänel (m) mit Unterstützerinnen: Das Urteil gegen sie hat die politische Debatte ausgelöst.Vergrößern des Bildes
Die Ärztin Kristina Hänel (M.) mit Unterstützerinnen: Das Urteil gegen sie hat die politische Debatte ausgelöst. (Quelle: Michel Arriens/Change.org/dpa)

Der Bundestag befasst sich mit dem Werbeverbot für Abtreibungen. Woher kommt dieses Gesetz? Wieso wird es jetzt diskutiert und warum ändert die SPD ihre Position?

Worum geht es bei der Diskussion um das Werbeverbot für Abtreibungen?

Es geht um den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches. Der verbietet es Ärzten, über konkrete Abtreibungsangebote zu informieren. Vor allem über solche, die sie selbst anbieten. Und es geht um die Frage, ob der Bundestag dieses Verbot aufheben sollte.

Wie alt ist der Paragraf?

Das ganze Abtreibungsrecht ist im Kern schon mehr als hundert Jahre alt. Es stammt also aus einer Zeit, in der Frauen noch nicht einmal wählen durften.

Das Abtreibungsverbot selbst, das in Paragraf 218 des Strafgesetzbuches steht, wurde 1872 formuliert und nach intensiven Debatten seit den Siebzigerjahren erst 1992 gelockert. Mittlerweile definiert §218a, unter welchen Bedingungen Abtreibung straffrei ist. Es handelt sich um einen Kompromiss, der für Ärztinnen und Patientinnen Unsicherheit bedeut. Dennoch gilt seitdem gewissermaßen der Slogan, mit dem Abtreibungsbefürworterinnen bekannt wurden: "Mein Bauch gehört mir."

Das Informations- oder Werbeverbot, das von den Nationalsozialisten 1933 ersonnen wurde, blieb dagegen im Kern bestehen. Es sollte weiterhin dafür sorgen, dass Abtreibung nicht normalisiert wird.

Wieso ist die Debatte jetzt aufgekommen?

Im November wurde die Frauenärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt: Sie nimmt Abtreibungen vor und weist darauf auf ihrer Homepage hin. Man kann sich dort per Mail eine Broschüre schicken lassen. Darin informiert Hänel über die möglichen Methoden, Ablauf, Komplikationen, notwendige Dokumente. Das Amtsgericht Gießen sah darin einen Verstoß gegen den Paragrafen 219a. Es wertet die Information als Werbung.

Der Fall ist ungewöhnlich: In den vergangenen Jahren gab es im Regelfall weniger als 20 Anzeigen im Jahr. Und die meisten Verfahren werden eingestellt.

Auch deshalb bekam Hänels Kampagne viel Aufmerksamkeit: Sie wandte sich an die Öffentlichkeit, bekam viel Unterstützung von Frauenrechtlern und Frauenrechtlerinnen und startete eine Petition. Auf der Kampagnenplattform "change.org" haben 155.000 Menschen unterschrieben.

In sozialen Netzwerken bekunden Politiker und Politikerinnen ihre Unterstützung.

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Warum beschäftigt sich jetzt der Bundestag damit?

Auch aus der Politik kommt Unterstützung für Hänel. Grüne und Linke wollen den Paragrafen ganz abschaffen, können aber mit einer Reform leben. Die FDP will das Verbot abmildern. Union und AfD wollen es beibehalten.

Grüne, Linke und FDP haben Gesetzentwürfe im Bundestag eingebracht, um eine Änderung des Paragrafen 219a StGB zu erreichen.

Auch die SPD plädierte bis vor Kurzem noch für eine Aufhebung des Verbots. Auch sie wollte eigentlich einen Entwurf einbringen, hat jetzt aber beschlossen, es vorerst nicht zu tun – und stattdessen einen Kompromiss mit der Union zu suchen. Mit ihr will die SPD bald eine neue Koalition bilden.

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Gibt es also eine Mehrheit für die Aufhebung des Verbots?

Es gibt theoretisch eine politische Mehrheit. Allerdings ist noch nicht klar, ob es auch wirklich zu einer Reform kommt. Offiziell will die SPD das Verbot weiterhin abschaffen. Die Sozialdemokraten würden aber am liebsten einen fraktionsübergreifenden Antrag einbringen.

Weil die Union aber entschieden gegen Reformen ist und die SPD mit der Union koalieren will, gibt es eigentlich nur einen Weg, um eine politische Mehrheit zusammenzubekommen: Die SPD-Fraktion müsste die Abstimmung zur Gewissensentscheidung erklären und die Abgeordneten damit aus der informellen Fraktionsdisziplin entlassen.

Das könnte allerdings für Streit mit der Union sorgen – es ist deshalb unklar, ob die SPD diesen Schritt gehen würde.

Was sind die Gründe der beiden Seiten?

Abtreibungsgegner, die sich selbst oft Lebensschützer nennen, lehnen Abtreibung meist aus Prinzip ab, weil dadurch das entstehende Leben des Embryos beendet wird. Sie sagen, Frauen sollten nicht ermutigt werden, abzutreiben. Ohne das Werbeverbot könne sich Abtreibung zur normalen Verhütungsmethode entwickeln.

Jene, die Abtreibung ermöglichen wollen, argumentieren entweder, wenige Wochen alte Embryo-Föten seien noch kein voll entwickeltes Leben; oder sie verweisen auf das Selbstbestimmungsrecht von Frauen über ihren Körper, denn ein Embryo oder Fötus sei kein unabhängiges Lebewesen, sondern Teil des Körpers der Mutter. Eine Abtreibung sei schwere körperliche und seelische Belastung, für die sich keine Frau leichtfertig entscheide. Frauen müssten die Möglichkeit haben, sich bei Experten umfassend zu informieren. Andernfalls würden sie dazu gedrängt, medizinisch riskantere Wege zu suchen. Unabhängig davon schränke das Verbot Ärzte bei der freien Ausübung ihres Berufs ein.

Was genau steht im Gesetz?

Absatz 1 des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches lautet:

"Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (...) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise

1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung

anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekannt gibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Verwendete Quellen
  • Informationen des Frauenministeriums über Abtreibungen
  • Beitrag im "Deutschlandfunk" über die politische Debatte
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