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Verbraucherzentralen drängen auf längere Garantiezeiten


Hochwertige Produkte
Verbraucherschützer fordern längere Garantie

Von dpa
18.06.2017Lesedauer: 2 Min.
Ein Mann schaut in einem Ofen.Vergrößern des BildesBackofen, Laptop und Co: Die Garantie von Elektrogeräten sollte Verbraucherschützern zufolge verlängert werden. (Quelle: Art-Of-Photo/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Wie lange sollten Hersteller für die Qualität ihrer Produkte geradestehen? Verbraucherschützer mahnen großzügigere Garantieregelungen an.

Die Verbraucherzentralen drängen auf längere Garantiezeiten für hochwertige Produkte wie Elektrogeräte oder Autos. Es gebe viele Gegenstände, die deutlich länger als zwei Jahre halten, was sie versprechen, sagt der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller.

Man könne aber auch nicht für alles vier, fünf oder sechs Jahre Garantie aussprechen. Die Politik sollte daher nach Konsultation mit den Herstellern festlegen: "Produkte, die längere Verwendungszeiten haben, für die kann es auch eine längere Garantiezeit geben."

Zwei Jahre Garantie seien zu kurz

Autos hätten beispielsweise keine Haltbarkeit von zwei Jahren, sagte Müller. "Das wäre absurd." In Leitlinien des vzbv zur Bundestagswahl, über die auch beim Deutschen Verbrauchertag in Berlin diskutiert werden soll, heißt es.

Der VW-Skandal habe gezeigt, dass zwei Jahre Gewährleistungsfrist bei langlebigen und hochwertigen Gebrauchsgütern zu kurz wären. Einer Übersicht des Autofahrerclubs ADAC zufolge bieten die meisten Marken in Deutschland für Neuwagen zwei Jahre Garantie, einzelne Hersteller drei bis sogar sieben Jahre.

Längere Garantiezeiten könnten sich im Preis niederschlagen, wofür Verbraucher dann aber auch einen Mehrwert bekämen. "Unter dem Strich profitieren von höherer Produktqualität Verbraucher, Handel und Umwelt", sagt der vzbv-Chef mit Blick etwa auf weniger Elektroschrott.

Klare gesetzliche Standards gefordert

Generell zu Garantie-Bedingungen erläutert er: "Viele Menschen denken, sie haben zwei Jahre Gewährleistung." Kunden müssten aber wissen, dass sie nach einem halben Jahr selbst beweispflichtig seien. Stattdessen sollten die Hersteller zwei Jahre in der Pflicht sein, forderte Müller.

Handlungsbedarf sehen die Verbraucherzentralen auch mit Blick auf Kunden, die beim Einkauf auf nachhaltige Produktion achten wollen. Nötig wären klare gesetzliche Standards, worauf Verbraucher sich bei der Kennzeichnung verlassen könnten, sagte Müller. Bei Textilien, Möbeln oder Elektrogeräten gehe es etwa um Umweltstandards und Arbeitsschutzbedingungen. Ziel müsse eine einfache Kennzeichnung sein, die Menschen verstehen könnten.

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