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Corona-Maßnahmen: Diese Lockerungen kommen jetzt bei niedrigen Inzidenzen


Niedrige Corona-Inzidenzen
Was darf jetzt wo und wann wieder öffnen?


28.05.2021Lesedauer: 4 Min.
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Geöffnete Außengastronomie in Berlin: Vielerorts sind die Corona-Zahlen so sehr gesunken, dass Lockerungen möglich sind.Vergrößern des Bildes
Geöffnete Außengastronomie in Berlin: Vielerorts sind die Corona-Zahlen so sehr gesunken, dass Lockerungen möglich sind. (Quelle: Jürgen Held/imago-images-bilder)

Nach rund sieben Monaten im Lockdown sinken die Infektionszahlen in Deutschland langsam. Damit werden auch erste Lockerungen der Maßnahmen möglich. Doch was bedeuten Inzidenzen unter 50 oder sogar unter 35?

Geöffnete Geschäfte, Restaurants und Open-Air-Kinos: Vielerorts normalisiert sich das Leben zumindest teilweise wieder. Das liegt vor allem an sinkenden Corona-Infektionszahlen, insbesondere an den Inzidenzen. Dieser Wert, der beschreibt, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner sich binnen einer Woche mit dem Coronavirus infiziert haben, ist maßgeblich für viele der aktuellen Einschränkungen. Trotzdem sind die Regeln bei niedrigen Inzidenzen von Region zu Region unterschiedlich. t-online gibt einen Überblick.

Achtung: Die Maßnahmen variieren stark zwischen Bundesländern sowie einzelnen Städten, Kreisen oder Regionen und können sich täglich ändern. Die Informationen des Textes erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wurden zuletzt am 28. Mai 2021 aktualisiert.

Wie hoch sind die Inzidenzen aktuell in den Bundesländern?

Bundesweit liegt die Corona-Inzidenz aktuell (Stand: 28. Mai 2021) bei 40 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche. In den einzelnen Bundesländern sind die Zahlen teilweise jedoch noch stark unterschiedlich.

Bundesland Sieben-Tage-Inzidenz
Baden-Württemberg
50
Bayern 40
Berlin
35
Brandenburg
27
Bremen
32
Hamburg
24
Hessen
48
Mecklenburg-Vorpommern
19
Niedersachsen
26
Nordrhein-Westfalen
45
Rheinland-Pfalz
36
Saarland
48
Sachsen
43
Sachsen-Anhalt
33
Schleswig-Holstein
21
Thüringen
56

Mittlerweile liegt kein Bundesland mehr über der Schwelle von 100, bei der die Bundesnotbremse greifen würde. Nur noch zwei Bundesländer – Thüringen und Baden-Württemberg – liegen über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50.

Unter 35 haben es mittlerweile einige Bundesländer geschafft, allerdings mit Schleswig-Holstein an der Spitze fast ausschließlich Bundesländer im Norden des Landes.

Corona-Notbremse: Was gilt ab Inzidenz 100?

Für hohe Infektionszahlen und Inzidenzen ab mehr als 100 Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohner gelten bundesweite Regeln. Als sogenannte "Bundesnotbremse" wurden folgende Regelungen beschlossen:

  • Einzelhandel nur noch mit Terminshopping mit Test und Maske.
  • Museen, Zoos oder Sportanlagen müssen schließen.
  • Private Treffen sind nur mit dem eigenen Haushalt und einer weiteren Person erlaubt.
  • Friseure bleiben unter Auflagen geöffnet.
  • Schulen gehen in den Wechselunterricht mit regelmäßigen Tests. Bei einer Inzidenz von über 165 findet kein Präsenzunterricht mehr statt.
  • Von 22 bis 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre, bis 24 Uhr ist sportliche Betätigung allein erlaubt.

Die Maßnahmen der sogenannten Notbremse sollen spätestens am 30. Juni 2021 außer Kraft treten, gelten jedoch schon jetzt in keinem Bundesland mehr, da die Inzidenzen überall unter 100 liegen. Allerdings liegen noch sechs Landkreise (Stand: 28. Mai 2021) über der Schwelle von 100, die Stadt Memmingen und der Landkreis Gotha führen die Statistik an.

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Was gilt bei Inzidenzen unter 100?

Bei Inzidenzen unter 100 entscheiden schließlich wieder die Bundesländer individuell über die Corona-Maßnahmen. Es gilt aber: Sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz unter den Wert von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen, treten ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen der Bundesnotbremse wieder außer Kraft. Zudem orientieren sich die Bundesländer bei den Öffnungen häufig an Richtlinien, die am 3. März beschlossen wurden.

Demnach ist ab einer Inzidenz von unter 50 die Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote ("Click and meet") wieder möglich und auch Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen mit Terminbuchung wieder öffnen. Zudem ist in dem Beschluss vom März auch Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten sowie Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren auf Außenflächen wieder erlaubt. Viele Bundesländer, Städte und Kreise haben sich an diese Empfehlungen des Bundes gehalten und ihre Maßnahmen entsprechend gelockert, vielerorts wurden darüber hinaus auch weitere Möglichkeiten eröffnet.

Was gilt bei weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche?

Auch für Inzidenzen unter 50 Neuinfektionen gibt es im Infektionsschutzgesetz Empfehlungen, die auf regionaler Ebene individuell umgesetzt werden.

Vorgeschlagen wird beispielsweise die Öffnung des Einzelhandels mit Kundenbeschränkungen sowie die Öffnung von Museen, Galerien, Zoos und botanischen Gärten und Gedenkstätten – nun nicht mehr zwingend mit Terminbuchung und Testpflicht. Kontaktfreier Sport soll in kleinen Gruppen mit maximal zehn Personen im Außenbereich ermöglicht werden.

Der bundesweite Beschluss vom 3. März sieht zudem weitere Öffnungsschritte vor, sofern die Zahlen nach den ersten Lockerungen nicht wieder ansteigen. So könnten nach 14 Tagen zusätzlich die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen. Kontaktfreier Sport in Innenbereichen sowie Kontaktsport im Freien könnten dann ebenfalls möglich werden.

Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz weitere 14 Tage stabil, könnten Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Außenbereich sowie Kontaktsport in Innenbereichen folgen.

Alle diese möglichen Lockerungen sind jedoch nur dem Stufenplan vom März entnommen, der zwar vielen Bundesländern oder Kreisen als Vorlage dient, aber nicht mit Sicherheit so umgesetzt wird. Vielerorts konnten beispielsweise Zoos oder auch Freiluftkinos schon früher wieder öffnen, anderenorts bleibt die Außengastronomie noch geschlossen.

So plant beispielsweise Brandenburg, das Einkaufen ohne Termin und auch Restaurantbesuche im Innenraum ab dem 3. Juni wieder zu erlauben. Zum 11. Juni könnten auch private Übernachtungen in Hotels und Pensionen wieder ohne Auslastungsbeschränkung erlaubt sein, bleibt die Inzidenz unter 50. Eine Besonderheit in Sachsen-Anhalt ist zudem, dass sobald die 50er-Inzidenz unterschritten ist, Veranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 300 Gästen möglich sind. Im Innenbereich dürfen es unter Auflagen maximal 200 Gäste sein.

Welche Öffnungen folgen bei Inzidenzen unter 35?

Zu besonders niedrigen Inzidenzen von weniger als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche sieht der Bundesbeschluss vom 3. März beispielsweise weitere Möglichkeiten für private Kontakte vor. Dann soll sich etwa der eigene Haushalt mit bis zu zwei weiteren Haushalten und insgesamt maximal zehn Personen treffen dürfen. Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit, auch Geimpfte und Genesene werden mittlerweile aus der Zählung ausgenommen. Die Bundesländer und Regionen, in denen die Inzidenzen bereits so niedrig sind, geben zudem weitere Öffnungsschritte vor.

Beispielsweise darf in Schleswig-Holstein bereits die Innengastronomie wieder öffnen, es dürfen sich zehn Personen beliebig vieler Haushalte treffen und Schulen und Kitas sind wieder im Regelbetrieb. In Niedersachsen entfällt hingegen die Testpflicht im Einzelhandel, sobald eine Inzidenz stabil unter 50 fällt, bei weniger als 35 sollen schließlich auch die Kundenobergrenzen in Geschäften wegfallen. Der niedersächsische Stufenplan zeigt zudem, dass Urlaube in Niedersachsen wieder möglich sind.

Hotels und Pensionen dürfen auch in Mecklenburg-Vorpommern ab 28. Mai wieder öffnen. Kultureinrichtungen wie Museen oder Kinos sollen dann ab 1. Juni stufenweise folgen. In Brandenburg dürfen am 1. Juni auch Fitnessstudios wieder öffnen. Der aktuelle Stufenplan für Berlin sieht vor, dass am 4. Juni Kontaktbeschränkungen gelockert werden und am 18. Juni die Innengastronomie öffnet, sofern die Inzidenzen stabil niedrig bleiben.

Es zeigt sich: Letztlich entscheidet jedes Land, jede Stadt oder gar jeder Kreis individuell über die Corona-Maßnahmen, die bei bestimmten Inzidenzen gelockert werden, es gibt jedoch grobe Richtlinien, an die sich einige halten.

Verwendete Quellen
  • Bundesgesundheitsministerium: "Fragen und Antworten zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz"
  • Bundesregierung: "Das regelt die bundeseinheitliche Notbremse"
  • Bund-Länder-Beschluss vom 3. März 2021.
  • Robert Koch-Institut
  • Internetseiten der Landesregierungen
  • Tagesspiegel: "Diese Lockerungen sind bei niedrigen Inzidenzen möglich", 26. Mai 2021.
  • Eigene Recherche
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