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Ukraine-Krieg: So können Sie Flüchtlingen einen Schlafplatz anbieten


Ukraine-Krieg
So können Sie Flüchtlingen einen Schlafplatz anbieten

Von t-online, dpa, sms

Aktualisiert am 12.03.2022Lesedauer: 4 Min.
Ukrainische Flüchtlinge in Polen: Viele Deutsche wollen jetzt Schlafplätze anbieten.Vergrößern des BildesUkrainische Flüchtlinge in Polen: Viele Deutsche wollen jetzt Schlafplätze anbieten. (Quelle: NurPhoto/imago-images-bilder)
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Täglich kommen neue Flüchtlinge aus dem Ukraine-Krieg nach Deutschland. Die Solidarität ist groß, viele Menschen wollen spenden oder auf anderen Wegen helfen. Wer einen Schlafplatz anbieten möchte, hat viele Möglichkeiten.

Zwischen dem 24. Februar und dem 9. März 2022 kamen nach Angaben des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der "Mediendienstes Integration" mehr als 80.000 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nach Deutschland.

Das Mitgefühl in Deutschland ist groß, zahlreiche Menschen wollen helfen: Sie spenden Geld, Lebensmittel oder Kleidung, viele wollen jedoch auch einen Schlafplatz anbieten. Das ist unkomplizierter, als viele denken. t-online fasst die wichtigsten Möglichkeiten zusammen:

Achtung: Der Überblick erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wurde zuletzt am 11. März 2022 aktualisiert. Für weitere regionale Angebote wenden Sie sich am besten direkt an Hilfsorganisationen bei Ihnen vor Ort oder direkt an die Stadt oder Gemeinde.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um einen Schlafplatz anbieten zu können?

Das ist ganz unterschiedlich: Einige der Flüchtlinge benötigen nur einen Schlafplatz für ein paar Nächte, weil sie dann beispielsweise zu Verwandten oder Freunden weiterreisen.

Andere benötigen eine dauerhafte Bleibe. Dann gelten strengere Vorgaben: Beispielsweise benötigen Sie dann ausreichend Platz und sollten sich auch über die rechtliche Lage bei Ihnen vor Ort informieren. Wenn Sie zur Miete wohnen, sollten Sie am besten Ihren Vermieter über die Aufnahme von Flüchtlingen informieren.

Die Unterbringung sollte in jedem Fall den eigenen Ansprüchen genügen und Geflüchtete menschenwürdig unterkommen lassen – ganz egal, ob es sich bei dem Angebot um eine ganze Wohnung oder nur einen Teil der Wohnung handelt.

Welche Voraussetzungen genau in Ihrem individuellen Fall erfüllt werden müssen, erfahren Sie direkt bei den Hilfsorganisationen vor Ort.

Können Sie mitentscheiden, wen Sie bei sich aufnehmen?

Viele sorgen sich beispielsweise darüber, ob Sie als alleinstehende Frau fremde Männer aufnehmen müssen – oder umgekehrt, ob eine junge Frau überhaupt an einen alleinstehenden Mann und seine Unterkunft vermittelt würde. Aber auch das Alter der Geflüchteten oder die Frage, ob auch Haustiere dabei sind, spielt für viele eine große Rolle bei der Aufnahme.

Bei vielen Vermittlungsplattformen wird es daher so gehandhabt, dass es einen Vorschlag darüber gibt, wer das Unterkunftsangebot gerne annehmen würde. Diesen Vorschlag können Sie dann auch ablehnen, wenn Sie sich nicht wohlfühlen. Eine genaue Auswahl oder ein vorheriges Kennenlernen finden aber nicht statt, dafür ist der Bedarf an Unterkünften zu akut.

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Wie lange sollten Sie eine Unterbringung zur Verfügung stellen können?

Auch das ist ganz unterschiedlich. Einige der Geflüchteten suchen Obhut für mehrere Wochen, bis sie vielleicht eine eigene Wohnung mieten können oder von staatlicher Seite untergebracht werden. Andere benötigen nur einen Schlafplatz für eine oder wenige Nächte, bevor sie weiterreisen.

In Berlin gibt es im Online-Formular für die Anmeldung eines Schlafplatzes beispielsweise nur die Möglichkeit, Zeiträume ab zwei Wochen aufwärts anzubieten. In München hingegen kann auch die Option "wenige Tage" ausgewählt werden. Im Zweifelsfall fragen Sie auch hier direkt bei den Hilfsorganisationen vor Ort nach, ob auch Übernachtungsmöglichkeiten für kurze Zeiträume gesucht werden.

Wo können Sie Ihren Schlafplatz anbieten?

Die wohl größte Online-Plattform für Flüchtlingsunterkünfte in Deutschland ist "unterkunft-ukraine.de". Mittlerweile gibt es dort mehr als 205.000 zugesagte Betten, die von Privatleuten für ukrainische Flüchtlinge angeboten werden. Und auch Suchende können sich registrieren. Die Registrierung ist simpel: Wer eine Unterkunft hat, trägt seinen Namen, Adresse, Kontaktmöglichkeiten, Sprachkenntnisse, verfügbare Betten und die mögliche Aufenthaltszeit in ein Formular ein. Wichtig dabei: Sie müssen mit mindestens zwei Wochen Aufenthalt rechnen, weniger Zeit können Sie nicht eintragen.

Auch die Internetseite "host4ukraine.com" bietet die Möglichkeit, sich online zu registrieren und so Schlafplätze anzubieten. Gleichzeitig können sich auch hier Flüchtlinge auf der Suche nach einer Unterkunft registrieren. Die Plattform arbeitet weltweit, die meisten Betten sind allerdings in Europa registriert. Allein in Berlin gibt es rund 200 Angebote.

Das "Blau-Gelbe Kreuz" bietet ebenfalls eine Plattform, auf der Unterkünfte für Flüchtlinge aus der Ukraine registriert werden können.

Es gibt mittlerweile auch viele regionale Angebote, wie beispielsweise "sleepingplaceberlin" für Berlin. Hamburger hingegen können sich an das Bündnis Hamburger Flüchlingsinitiativen wenden. Das Münchner Kulturzentrum für russischsprachige Menschen "Gorod" bietet zudem selbst Schlafplätze für 20 Menschen an. Darüber hinaus vernetzt es auch freiwillig helfen wollende Münchner*innen. Sie können sich per Mail an info@gorod.de wenden. Auch die "Münchner Freiwilligen" bieten eine Wohnraumbörse für die ukrainischen Flüchtlinge an.

Darf ich Geflüchtete einfach in meiner Mietwohnung aufnehmen?

Ja, das geht. "Wer zur Miete wohnt, darf grundsätzlich auch Geflüchtete in seine Mietwohnung aufnehmen", heißt es vom Deutschen Mieterbund. Mieterinnen und Mieter könnten allein darüber entscheiden, ob und wann sie Besuch empfangen. Darum ist auch die besuchsweise Aufnahme von Geflüchteten gestattet.

Wie lange darf ich Geflüchtete aufnehmen, ohne dass ich meinen Vermieter informieren muss?

Sechs bis acht Wochen. Diese Zeitspanne gelte in jedem Fall als erlaubnisfreier Besuch, teilt der Deutsche Mieterbund mit. Zwar hätten Richter auch schon Aufenthalte bis zu drei Monaten als Besuch gelten lassen, sagt Rolf Bosse vom Mieterverein zu Hamburg. "Da wird es dann aber langsam eng."

Bosse empfiehlt, Vermieterin und Vermieter bereits vor Aufnahme der Flüchtenden zu informieren, um die Vertrauensbasis zu stärken. Auch ohne Einverständnis dürfen Geflüchtete aber bis zu acht Wochen bleiben.

Braucht es immer die Zustimmung der Vermieter?

Nicht immer. Ehepartner, Lebenspartner, Kinder oder Eltern dürften Mieterinnen und Mieter laut Deutschem Mieterbund in ihrer Wohnung aufnehmen, ohne die Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Bei allen anderen Personen brauche es die Zustimmung.

Vermieterinnen und Vermieter dürften ihre Erlaubnis nur dann verweigern, wenn in der Person des Untermieters oder der Untermieterin ein wichtiger Grund dafür liegt, der Wohnraum dauerhaft überbelegt würde oder den Vermietern die Untervermietung ausnahmsweise nicht zugemutet werden kann. Ausländerinnen oder Ausländer als Untermieterinnen oder Untermieter allein wegen ihrer Herkunft abzulehnen, ist nach Angaben des Deutschen Mieterbunds nicht zulässig.

Kann ich für die Unterbringung eine Miete verlangen?

Ja, das geht. Grundsätzlich kommt laut Pro Asyl die Kommune für die Kosten der Unterbringung von Geflüchteten auf. Wer seinen Wohnraum ohne Einbindung der Kommune zur Verfügung gestellt hat, muss im Zweifel mit den Geflüchteten eine Miete vereinbaren. Weil durch weitere Personen im Haushalt unter Umständen auch höhere Nebenkosten entstehen, rät Pro Asyl zudem geeignete Kostenübernahmeregelungen zu treffen.

Was sollte ich außerdem wissen und bedenken?

Mieterinnen und Mieter haften für das vertragswidrige Verhalten aller Personen, die sie bei sich aufgenommen haben. Das gilt zum Beispiel für Beschädigungen an der Mietsache. Die Haftung hängt laut Deutschem Mieterbund nicht davon ab, wie lange die aufgenommenen Personen bleiben und ob sie für die Unterbringung zahlen oder nicht.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Verschiedene Plattformen für Schlafplätze
  • Pro Asyl
  • mediendienst-integration.de: "Flüchtlinge aus der Ukraine"
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