t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLebenFamilieBaby

Einrichtungsgeld für Baby beantragen - Tipps für den Antrag


Dem Baby soll an nichts fehlen
Einrichtungsgeld für Baby beantragen - Tipps für den Antrag

gs (hp)

Aktualisiert am 13.01.2015Lesedauer: 2 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Wenn Sie ein Baby erwarten, kommen Kosten für den Kauf der Erstausstattung auf Sie zu. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie staatliche Hilfen beantragen, wenn Sie die Kosten nicht allein tragen können. Sind Sie beispielsweise Empfänger von Arbeitslosengeld II, können Sie ein Einrichtungsgeld für Ihr Baby beanspruchen.

Für Ihr Baby einen Mehrbedarf geltend machen

Sind Sie schwanger und bekommen Sie Hartz IV, können Sie einen Mehrbedarf bei Ihrem Jobcenter beantragen. Dieser Mehrbedarf ist im § 23 III SGB II geregelt. Mit dem zusätzlichen Geld haben Sie die Möglichkeit, eine Erstausstattung für Ihr Baby zu finanzieren.

Dazu gehören ein Bettchen, ein Kinderwagen, ein Schrank und eine Lösung, um Ihr Kind zu wickeln. Auch Bekleidung für das Neugeborene und Pflegemittel für die erste Zeit können Sie von diesem Geld finanzieren. Sie bekommen einen angemessenen Betrag ausgezahlt. Es wird Ihnen jedoch zugemutet, auf Secondhand-Artikel zurückzugreifen. Sie können keine teuren Produkte verlangen.

Ist Ihr Baby geboren, bekommen Sie Kindergeld. Außerdem gilt das Baby ab der Geburt als eigenständige Person, die in Ihrem Haushalt lebt. Sie können demnach einen höheren Hartz-IV-Satz beanspruchen, um Ihr Baby zu versorgen.

Beantragen Sie das Einrichtungsgeld bei Ihrem Jobcenter

Das Geld für die Erstausstattung beantragen Sie bei Ihrem Jobcenter. Dazu müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie wirklich schwanger sind. In der Regel wird das Einrichtungsgeld erst im letzten Drittel der Schwangerschaft bewilligt. Wenn Sie für sich selbst einen Mehrbedarf aufgrund Ihrer Schwangerschaft haben, können Sie diesen separat geltend machen. Mit der Babyerstausstattung hat dies nichts zu tun.

Mitunter haben Sie die Möglichkeit, in eine neue Wohnung zu ziehen. Mit einem Baby erhöht sich die Wohnfläche, die Sie von Ihrem Jobcenter gefördert bekommen. Leben Sie in beengten Wohnverhältnissen, beispielsweise in nur einem Zimmer, gibt es für einen Umzug in der Regel eine Genehmigung. Diesen Antrag dürfen Sie vor der Geburt Ihres Babys stellen, sodass Sie rechtzeitig nach einer neuen Wohnung suchen können.

Eine junge Schwangerschaft sollten Sie Ihrem Betreuer unverzüglich mitteilen. Sie haben mitunter selbst einen erhöhten Mehrbedarf, denn Sie müssen sich gesund und ausgewogen ernähren. Außerdem wirkt sich die Schwangerschaft auf Ihre Jobvermittlung aus. Deshalb sollte Ihr Betreuer frühzeitig Bescheid wissen.

Geld darf nur für die Babyerstausstattung verwendet werden

Sie bekommen das Einrichtungsgeld zweckgebunden für die Erstausstattung Ihres Babys. Dies bedeutet, dass Sie es auch so verwenden sollen. Mitunter müssen Sie Nachweise vorlegen, dass Sie das Geld wirklich für die Babyerstausstattung ausgegeben haben. Jedoch sollten Sie es auch ohne Prüfung nicht einfach zweckentfremden. Wenn Sie Ihr Baby bekommen haben, benötigen Sie die grundlegenden Dinge, für die Sie das Geld erhalten haben. Ihrem Baby soll es gut gehen und es ist wichtig, dass Sie es gut versorgen können.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website