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Ja, die Redaktion hat für diesen Ratgeberartikel alle relevanten Fakten recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Das gilt ab sofort für Ihren Italienurlaub

  • Sandra Simonsen
Von Sandra Simonsen

Aktualisiert am 01.02.2022Lesedauer: 4 Min.
Badestrand in Italien, nahe La Spezia: Aktuell sinken die Infektionszahlen in Italien.
Badestrand in Italien, nahe La Spezia: Aktuell sinken die Infektionszahlen in Italien. (Quelle: Eibner/imago-images-bilder)
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Italien war mehrfach stark von der Corona-Pandemie betroffen. Aktuell sinken die Infektionszahlen leicht und ab 1. Februar gelten neue Regelungen. Wie kann ein Urlaub am Gardasee, in Venedig oder Rom momentan aussehen?

Das Wichtigste im Überblick


  • Welche neuen Regelungen gelten seit 1. Februar?
  • Was bedeutet der "Grüne Pass"?
  • Wie können Sie nach Italien einreisen?
  • Können Sie wieder Hotels und Unterkünfte buchen?
  • Welche Beschränkungen erwarten Sie in Italien?
  • Wie hoch ist die aktuelle Zahl der Infektionen?

Italien zählt zu den Ländern, die weltweit bisher am schwersten vom Coronavirus betroffen waren. Aktuell sinken die Fallzahlen zwar leicht, trotzdem gelten seit 1. Februar auch neue Corona-Regeln. Was Urlauber jetzt beachten sollten.


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Achtung: Die Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wurden zuletzt am 1. Februar 2022 aktualisiert. Für detaillierte, tagesaktuelle Informationen wenden Sie sich am besten direkt an das Auswärtige Amt oder Ihren Reiseanbieter.

Welche neuen Regelungen gelten seit 1. Februar?

In Italien gelten ab 1. Februar weitere Corona-Regeln, die auch Reisende betreffen. Wer aus anderen EU-Staaten kommt, braucht entweder einen negativen Corona-Test, einen Impfnachweis oder eine Bescheinigung, genesen zu sein. Zuvor galt wegen der grassierenden Omikron-Variante für alle – egal, ob geimpft oder genesen – auch eine Testpflicht. Ungeimpfte mussten fünf Tage in Quarantäne.

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Allerdings wird zum 1. Februar auch die Gültigkeit des digitalen Covid-Zertifikats in Italien verkürzt: Statt bisher neun Monaten gilt der Nachweis ab sofort nur noch für sechs Monate. Für die Einreise gelten weiterhin neun Monate Gültigkeit.

Was bedeutet der "Grüne Pass"?

Bereits seit 6. August 2021 ist in Italien für alle Personen ab zwölf Jahren der sogenannte "Grüne Pass" ("Green Pass") notwendig. Mittlerweile wurde der Pass zum "Super Green Pass" verschärft: Er entspricht nun dem 2G-Nachweis. Wer öffentliche Verkehrsmittel, Hotels oder Restaurants nutzen möchte, muss eine Impfung oder Genesung nachweisen können. Der Pass darf zudem nicht älter als sechs Monate sein.

Die Regeln gelten zudem beispielsweise für Schwimmbäder, Fitnessstudios und Vergnügungsparks. Betroffen sind alle, die älter als zwölf Jahre sind. Restaurantbesitzer oder Betreiber anderer Einrichtungen müssen sich die Nachweise vorzeigen lassen. Bei Verstößen drohen Strafen.

Für Urlauber, die in Deutschland geimpft wurden, reicht ein digitales EU-Impfzertifikat, wie es von Ärzten, Apotheken oder Impfzentren ausgestellt wird. Dieses ist gleichwertig mit dem "grünen Pass", mittlerweile in Italien allerdings nur noch für sechs Monate gültig.

Wie können Sie nach Italien einreisen?

Reisende aus Deutschland und anderen EU-Ländern dürfen aktuell ohne Quarantänepflicht nach Italien reisen. Allerdings kann es regional zu zusätzlichen Einschränkungen kommen. Wer nach Italien reist, muss sich zunächst über ein Onlineformular registrieren. Zudem müssen Sie ein "EU Digital Covid-Certificate" vorlegen, das einen der drei folgenden Nachweise enthalten muss: ein negatives Corona-Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, einen Impfnachweis oder einen Nachweis einer Covid-Genesung.

Im Flug-, Zug-, Bus- und Fährverkehr nach Italien gibt es weiterhin einige Einschränkungen, teilweise gelten diese auch für Autoreisende. Es kann beispielsweise zu Ausfällen oder Behinderungen kommen, durch die Einreisebedingungen kann es zudem zu längeren Wartezeiten kommen.

Zusätzlich ist zu beachten, dass Italien aktuell wie zahlreiche andere Länder auf der Welt zu den Corona-Hochrisikogebieten zählt. Daher gelten besondere Regelungen bei der Rückreise nach Deutschland.

Können Sie wieder Hotels und Unterkünfte buchen?

Grundsätzlich ist es den Unterkünften in Italien wieder erlaubt, unter Einhaltung der gesetzlichen Hygieneauflagen für Urlauber zu öffnen. Zu den Auflagen zählt allerdings für alle ab zwölf Jahren die 2G-Regel: Wer übernachten möchte, muss einen Impf- oder Genesenennachweis erbringen. Sie sollten zudem immer vorab den direkten Kontakt zu Hotels und anderen Unterkünften suchen, um sich über mögliche zusätzliche Auflagen zu informieren.

Dabei sollten Sie auch klären, ob und wie beispielsweise Hotelbar, -restaurant oder Pool- und Wellnessbereiche zugänglich sind. Außerdem kann es sein, dass Hotels nur eine limitierte Anzahl von Gästen aufnehmen dürfen, um Abstandsregeln einhalten zu können.

Gardasee: Italien gilt wieder als Corona-Hochrisikogebiet.
Gardasee: Italien gilt wieder als Corona-Hochrisikogebiet. (Quelle: Shotshop/imago-images-bilder)

Welche Beschränkungen erwarten Sie in Italien?

In Italien gilt weiterhin der sogenannte gesundheitliche Notstand. Die Regionen des Landes sind dazu in vier Kategorien eingeteilt, die die Pandemielage darstellen: weiß, gelb, orange und rot. Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Corona-Maßnahmen. Auch Reisen innerhalb des Landes können daher eingeschränkt sein.

Seit Anfang Januar gilt in Italien eine Corona-Impfpflicht für Menschen, die älter als 50 Jahre sind. Nun müssen Ungeimpfte dieser Altersgruppe eine Strafe von 100 Euro bezahlen, wenn sie erwischt werden. Vom 15. Februar an können sie auch nicht mehr an ihren Arbeitsplatz: Dort gilt dann die 2G-Regel – also geimpft oder genesen.

Änderungen gibt es auch beim Einkaufen. Am 1. Februar trat für Geschäfte, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, die 3G-Regel in Kraft. In Buchhandlungen, Banken oder Ämtern braucht man also zumindest einen negativen Test. Ausgenommen sind etwa Supermärkte oder Apotheken.

Derzeit sind Veranstaltungen, Feste, Konzerte und auch Versammlungen untersagt. Tanzlokale, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen.

Grundsätzlich gilt im gesamten öffentlichen Raum in Italien eine Maskenpflicht, sobald der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausnahmen gelten nur für Kinder unter sechs Jahren. Alle anderen erwarten hohe Geldstrafen, wenn sie keine Maske tragen. Beim Betreten von Geschäften oder Behörden wird zudem häufig Fieber gemessen. Auch an einigen Badestränden kann eine Anmeldung verlangt und Fieber gemessen werden. Zwischen den Liegeplätzen muss zudem der Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden.

Seit Juni 2020 gibt es auch in Italien eine Corona-App, die "Immuni" heißt und in allen gängigen App-Stores heruntergeladen werden kann.

Venedig: Selten war die beliebte Stadt so leer wie während der Corona-Pandemie.
Venedig: Selten war die beliebte Stadt so leer wie während der Corona-Pandemie. (Quelle: Cavan Images/imago-images-bilder)

Wie hoch ist die aktuelle Zahl der Infektionen?

Italien hatte laut Johns Hopkins University bisher (Stand: 1. Februar 2022) insgesamt rund 10,9 Millionen registrierte Coronavirus-Infektionen mit mehr als 146.000 Toten. Die täglichen Corona-Fallzahlen gingen zuletzt zurück. Am 31. Januar meldeten die Behörden rund 57.700 Neuinfektionen und annähernd 350 Virus-Tote.

In dem Land mit rund 60 Millionen Einwohnern sind fast 81 Prozent der Gesamtbevölkerung gegen Covid-19 geimpft.

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