EuGH fÀllt bedeutendes Urteil zur Asylpolitik
Haben FlĂŒchtlinge das Recht auf eine legale Einreise in die EU? Auf diese Frage hat nun der EuGH eine Antwort geben. Die Regierungen der EU-Staaten dĂŒrften erleichtert sein.
EU-Staaten sind nach einem Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs nicht verpflichtet, Asylbewerbern sogenannte "humanitĂ€re Visa" zur legalen Einreise auszustellen. Aus dem Unionsrecht lieĂen sich keine derartigen Verpflichtungen ableiten, argumentierte das oberste Gericht der EU in Luxemburg. MaĂgeblich sei allein das nationale Recht.
In dem Ausgangsverfahren fĂŒr das EuGH-Urteil ging es um ein syrisches Ehepaar, das mit seinen drei kleinen Kindern aus dem lange umkĂ€mpften Aleppo nach Europa fliehen wollte. Es beantragte dazu im belgischen Konsulat im libanesischen Beirut Visa. Das belgische AuslĂ€nderamt lehnte die AntrĂ€ge ab.
Die Behörde argumentierte, dass sich die Familie lĂ€nger als die mit einem Visum bewilligten 90 Tage in Belgien aufhalten wollte - schlieĂlich wollten die Syrer dort AsylantrĂ€ge stellen. Zudem seien EU-Staaten nicht verpflichtet, alle Menschen aufzunehmen, die eine katastrophale Situation durchlebten, hieĂ es.
Gericht folgt Empfehlung des Generalanwalts nicht
Der zustÀndige EuGH-Generalanwalt hatte dieser Argumentation Anfang Februar in einem aufsehenerregenden Gutachten widersprochen. Er schrieb, die Erteilung nationaler Visa werde von einer EU-Verordnung geregelt. Damit gelte auch die Grundrechtecharta der Union.
Die Charta wiederum schreibt das Recht auf Asyl fest und verbietet Folter und andere unmenschliche und entwĂŒrdigende Behandlung - reale Gefahren fĂŒr die syrische Familie, unterstrich der Gutachter. Damit mĂŒsse ein EU-Staat in solchen FĂ€llen Visa zur Einreise vergeben und Schutzsuchenden die Möglichkeit geben, in Europa Asyl zu verlangen.
Dieser Argumentation widersprach nun das Gericht. Es wies darauf hin, dass der Visakodex nur fĂŒr geplante Aufenthalte von höchstens drei Monaten gelte. Die syrische Familie habe aber ihre AntrĂ€ge auf Visa aus humanitĂ€ren GrĂŒnden in der Absicht gestellt, in Belgien Asyl und somit einen nicht auf 90 Tage beschrĂ€nkten Aufenthaltstitel zu beantragen.
"Wenn der Gerichtshof der Meinung des Generalanwalts folgt, dann explodiert eine Bombe", warnte zuvor der auf Migrationsrecht spezialisierte Juraprofessor Philippe De Bruycker von der Freien UniversitĂ€t BrĂŒssel. Damit werde das Grundprinzip in Frage gestellt, dass Migranten es bis nach Europa schaffen mĂŒssen, um dort Asyl zu beantragen.
Das Grundprinzip bleibt bestehen - wohl sehr zur Erleichterung der EU-Staaten.