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Deutsche Frau in Türkei zu über sechs Jahren Haft verurteilt

Von afp
Aktualisiert am 14.09.2019Lesedauer: 2 Min.
Das Gefängnis von Silivri (Symbolbild): Eine Deutsche ist in der Türkei zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilt worden.
Das Gefängnis von Silivri (Symbolbild): Eine Deutsche ist in der Türkei zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilt worden. (Quelle: Le Pictorium/imago-images-bilder)
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Eine Deutsche wird in der Türkei wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Dem Auswärtigen Amt ist der Fall bekannt.

Eine Deutsche ist in der Türkei Berichten zufolge wegen Terrorvorwürfen zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es nach Informationen von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" als erwiesen an, dass die Frau sich wegen ihrer Verbindungen zur Gülen-Bewegung strafbar gemacht habe. Die 51-Jährige wurde demnach zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Den Berichten zufolge wurde ihr unter anderem zur Last gelegt, eine mit der Bewegung des islamischen Predigers Fethullah Gülen verbundene Frauengruppe organisiert zu haben. Zudem soll sie an einem Treffen der Gülen-Bewegung teilgenommen haben. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan macht seinen im US-Exil lebenden Erzfeind für den Putschversuch im Juli 2016 verantwortlich.

Auswärtiges Amt hält sich mit Informationen zurück

"Dem Auswärtigen Amt ist der Fall bekannt, wir beobachten ihn aufmerksam", hieß es am Samstag aus dem Außenministerium in Berlin. Weitere Angaben machte das Ministerium unter Verweis auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht.


Die 51-Jährige, die den Berichten zufolge seit 2013 in der Türkei lebt, war die erste Deutsche, die nach dem gescheiterten Putsch vor gut drei Jahren festgenommen worden war. Knapp zwei Wochen nach ihrer Festnahme kam sie auf freien Fuß. Sie wurde jedoch mit einem Ausreiseverbot belegt. 2017 begann dann nach Angaben des Rechercheverbundes aus WDR, NDR und "SZ" der Prozess gegen die Deutsche. Ende 2018 wurde sie demnach schuldig gesprochen. Das Urteil sei dann in der nächsten Instanz bestätigt worden.

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