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Nach Verurteilung: Wo noch gegen Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy ermittelt wird


Nach Verurteilung des Ex-Präsidenten
Wo noch gegen Sarkozy ermittelt wird

Von afp
Aktualisiert am 01.03.2021Lesedauer: 2 Min.
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Frankreich: Ex-Präsident Sarkozy ist zu drei Jahren Haftstrafe verurteilt worden. (Quelle: Reuters)
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Ein Pariser Gericht hat

Am Montag wurde der frühere französische Präsident Nicolas Sarkozy in einem Pariser Korruptionsprozess zu drei Jahren Haft verurteilt, davon zwei auf Bewährung. Es ist nicht das letzte Verfahren gegen den ehemaligen Staatschef, der zwischen 2007 und 2012 als "Bling-Bling-Präsident" von sich reden machte.

Bestechung eines Generalanwalts am Obersten Gerichtshof

Der Ex-Staatschef wurde nun wegen Bestechung und illegaler Einflussnahme auf die Justiz zu drei Jahren Haft verurteilt, davon werden zwei zur Bewährung ausgesetzt. Sarkozy hatte nach Überzeugung des Gerichts versucht, einen Generalanwalt an Frankreichs Oberstem Gerichtshof zu bestechen, um Informationen zum Verlauf eines ihn betreffenden Verfahrens zu erlangen. Er soll dem hohen Justizbeamten versprochen haben, ihn bei der Bewerbung für einen Posten in Monaco zu unterstützen. Er selbst hatte die Vorwürfe stets bestritten, seine Anwälte plädierten auf Freispruch.

In Frankreich ist der Fall als "Abhör-Affäre" bekannt, weil abgehörte Telefonate zwischen Sarkozy und seinem Anwalt Thierry Herzog den konservativen Politiker schwer belasteten. Neben Sarkozy wurden auch der Anwalt Herzog sowie der frühere Generalanwalt Gilbert Azibert zu drei Jahren Haft verurteilt, von denen zwei zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Verdacht auf illegale Wahlkampffinanzierung im Jahr 2012

Ab dem 17. März muss sich Sarkozy zudem wegen des Verdachts der illegalen Wahlkampffinanzierung vor Gericht verantworten. Bei seinem erfolglosen Präsidentschaftswahlkampf gegen François Hollande 2012 überschritt Sarkozy nach Erkenntnissen der Ermittler die zulässige Budgetobergrenze von 22,5 Millionen Euro deutlich.

Seine konservative Partei soll versucht haben, dies durch ein System gefälschter Rechnungen zu kaschieren. Allein die Eventfirma Bygmalion stellte seiner Partei UMP – die inzwischen Les Républicains (Die Republikaner) heißt – Rechnungen in Höhe von 18,5 Millionen Euro aus. Deshalb ist der Fall als "Bygmalion-Affäre" bekannt.

Auch Gaddafi soll Sarkozys Wahlkampf mitfinanziert haben

Bereits seit April 2013 gehen Untersuchungsrichter dem Verdacht nach, dass Sarkozys Präsidentschaftswahlkampf 2007 von Libyens damaligem Machthaber Muammar al-Gaddafi mitfinanziert wurde. In Medienberichten ist von rund 50 Millionen Euro die Rede.

Noch als Präsident nannte Sarkozy den Verdacht "grotesk". Ermittler haben deshalb zwei Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zwar hat ein Hauptbelastungszeuge seine Aussage inzwischen zurückgezogen, die Finanz-Staatsanwaltschaft sieht aber viele andere Hinweise für eine Schuld Sarkozys.

Tätigkeit als Berater für russische Oligarchen

Die französische Finanz-Staatsanwaltschaft hat vorläufige Ermittlungen im Zusammenhang mit Beratertätigkeiten Sarkozys für Russland aufgenommen. Sie geht dem Verdacht der Vorteilsannahme und der Verschleierung von Straftaten nach.

Sarkozy soll sich als Lobbyist für russische Oligarchen verdingt haben. Nach einem Bericht der französischen Enthüllungsplattform "Mediapart" hatte er Gelder von einer russischen Versicherungsgesellschaft erhalten, die von den Milliardären Sergej und Nikolai Sarkisow kontrolliert wird.

Mehrere Ermittlungen aufgrund mangelnder Beweise eingestellt

In mehreren anderen Fällen wurden die Ermittlungen gegen Sarkozy mangels Beweisen eingestellt. Dies gilt etwa für die sogenannte Bettencourt-Affäre: Die Justiz ließ den Vorwurf fallen, der Konservative habe die Schwäche der demenzkranken L'Oréal-Milliardärin Liliane Bettencourt ausgenutzt, um an Geld für seinen Wahlkampf 2007 zu kommen.

Auch der Verdacht, Sarkozy habe als Wahlkampfmanager des konservativen Regierungschefs Edouard Balladur 1995 zwielichtige Finanzquellen angezapft, ließ sich nicht erhärten. In dem Fall ging es um ein U-Boot-Geschäft mit Pakistan. Das Urteil gegen Balladur in dem Fall wird am Donnerstag erwartet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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