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Polizweigewalt: Strafanzeige in Den Haag gegen Chiles Staatschef


Polizweigewalt
Strafanzeige in Den Haag gegen Chiles Staatschef

Von dpa
30.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Ob es gegen Sebastián Piñera tatsächlich zu Ermittlungen kommt, ist fraglich.Vergrößern des BildesOb es gegen Sebastián Piñera tatsächlich zu Ermittlungen kommt, ist fraglich. (Quelle: Sebastian Beltran Gaete/Agencia Uno/dpa./dpa)
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Santiago de Chile/Den Haag (dpa) - Wegen massiver Polizeigewalt im Einsatz gegen Demonstranten Ende 2019 ist der chilenische Präsident Sebastián Piñera beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag angezeigt worden.

Dem konservativen Staatschef werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen, wie aus einer Mitteilung der chilenischen Menschenrechtskommission hervorgeht. Unterstützt wird die Kommission von der Stiftung des früheren spanischen Richters Baltasar Garzón, der einst den ehemaligen chilenischen Diktator Augusto Pinochet verhaften ließ.

Im Oktober und November 2019 waren in Chile täglich Tausende Menschen auf die Straße gegangen, um einen besseren Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung sowie eine Abkehr vom neoliberalen Wirtschaftssystem zu fordern. Dabei kam es zu Zusammenstößen mit der Polizei. Mehr als 30 Menschen kamen ums Leben. Wegen ihres oft brutalen Vorgehens geriet die Polizei daraufhin in die Kritik. Nach Angaben des Nationalen Instituts für Menschenrechte erlitten damals 460 Demonstranten Augenverletzungen, weil die Beamten teilweise offenbar gezielt mit Gummigeschossen in Gesichter feuerten. Zwei Menschen erblindeten vollständig, 35 weitere verloren ein Auge.

Nach Einschätzung der Antragsteller wurden diese Vergehen von der nationalen Justiz in Chile nicht angemessen verfolgt. Ob es in Den Haag tatsächlich zu Ermittlungen gegen Piñera kommt, ist allerdings fraglich. Nach der Anzeige wird in einer Vorermittlung zunächst geprüft, ob ein formelles Ermittlungsverfahren eröffnet wird. Erst danach könnte das Hauptverfahren beginnen. Im Fall von Piñera räumen die Antragsteller in ihrer Mitteilung selbst ein, dass allein das Vorverfahren bis zu zehn Jahre dauern könnte.

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